Hallo Zusammen,
an dieser Stelle sind mal die Rechtsexperten unter euch gefragt, worauf ich hinaus will...bitte kein ich hab mal gehört und ich glaube sondern wirklich nur Wissen zum besten geben
Also es geht wie o.g. um sogenannte Gebietsschutzklauseln in Arbeitsverträgen, in der Ausgangssituation haben wir eine Friseurin mit einem entsprechend großen Kundenstamm in einer Gegend, um der etwaigen Möglichkiet aus dem Weg zu gehen das eine Selbstständigkeit der besagten Person zu einem Geschäftsschädigenden Monster mutiert ist gewünscht eine Gebietschutzklausel in den AV aufzunehmen! In wie weit ist das rechtlich Sicher und wi weit darf man gehen? Für Hinweise auf entsprechende § oder Grundsatzurteile wäre ich sehr dankbar!
Mfg Steffen