TÜV !! Ich brech zusammen

  • Moin,
    ich bin schon lange stiller Mitleser bei euch und hab immer gedacht das mein Golf einigermaßen TÜV OK ist.
    Gestern war ich nun mit ihm mal eben Plakette holen. DACHTE ICH.


    Der Oberidiot schaut sich die Räder an. :baby: Die Radlauffläche ist nicht genügend abgedeckt!
    Ich glaub es nicht,die sind so eingetragen.
    Egal,sagt er.Das ist nunmal so und Schluss der Diskussion.
    Die angeschweißte Haubenverlängerung hat keine ABE. 8o
    Schei... jetzt hat er mich.
    Letzten TÜV hatte der Prüfer einen Lichttest gemacht und war der Meinung es ist alles ok weil manche Golf ja Kunststoffverlängerungen dran haben die ähnlich aussehen. Hauptsache die Lichtmenge reicht.


    So, nun sitz ich hier und guter Rat ist gefragt.
    Könnte mit vielleicht einer von euch eine Eintragung für die Haube schicken,Faxen oder so???
    Bei den Rädern nehm ich Winterräder,das geht schon. Aber die Haube :rolleyes:


    Gruss aus Bremen
    Peter


    2 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Tja was hast denn da fürn Mist drangebrützelt ? Wenn ich mir das Ding so anschaue könntest du sogar mit nem Teilegutachten Probleme Bekommen. An den Seiten geht der Teil über den Scheinferfern ja fast bis zur unteren Strebe.


    Legal glaub ich nicht das das was wird und mit trixen glaub ich auch nicht. Die Maße aus CSR Teilegutachten oder Mattig ABE solten wohl auch überschritten sein. Da hilft immo nur Materialbescheinigung irgentwoher besorgen und Prüfstellen abklappern bis jemand Mitleid hat.



    Ist jetzt mal so meine Abschätzung bin gespannt was die anderen dazu sagen.

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare
    Tja was hast denn da fürn Mist drangebrützelt ? Wenn ich mir das Ding so anschaue könntest du sogar mit nem Teilegutachten Probleme Bekommen. An den Seiten geht der Teil über den Scheinferfern ja fast bis zur unteren Strebe.


    Also so extrem ist das nicht der Scheinwerfer ist auch nicht mehr abgedeckt als bei der Mattig MHV!Nur der Teil über dem Grill ist für die MAttig zu winkelig.


    min.man


    Warum warst du beim TÜV aber hast die MHV nicht eingetragen?Hättest doch das gleich machen lassen können bei dem Prüfer der damals sagte das sei oK(der mit dem Lichttest)?Nur weil ein Prüfer sagt es ist ok ist das kein Freibrief keine Abnahme zu machen.Dann hättest du jetzt nicht so ein Ärger.Und wenn deine Rad/Reifenkombi ordnungsgemäß eingetragen ist kann dir ein anderer Prüfer garnichts.Die Eintragung hat Bestand selbst bei heutzutage wo es ja die neuen Richtlinie für Radabdeckung etc. gibt.

  • Als ich letztes Mal beim TÜV war hat der Prüfer nur die Lichtausbeute gemessen. Keinen Unterschied zu den normalen Hauben.Deswegen hab ich mir keinen Kopf darüber gemacht.


    Hast du (oder ein anderer hier) denn eine ABE für Kuststoffabdeckungen, damit ich wenigstens die Maße von denen habe?
    Vielleicht kann man darüber was machen.


    Gruss aus Bremen
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von min.man ()

  • Geh zum anderen TÜV ganz einfach und lass dir die Haube eintragen und ganz normal TÜV machen.


    Also meiner stellt sich so nicht an!

  • So,
    laut Auskunft der DEKRA darf jeder Prüfer die Eintragungen anzweifeln wie
    es ihm beliebt und wie dieser es bei den Rädern getan hat. Lösungsvorschlag von der DEKRA:
    Dahin fahren wo es eingetragen wurde und dort TÜV holen.
    Tolle Ansage!


    Somit kann jede Eintragung jederzeit widerrufen werden :O


    Damit hab ich aber die Sorge mit der Haube noch nicht los.


    Wenn ich alle TÜVs abklapper kann ich von den Kosten gleich ne andere Haube draufbauen.


    Gruss aus Bremen
    Peter


  • Diese Aussage von der DEKRA ist aber absolut Korrekt!Ich meine ich mache all meine normalen Eintragungen immer bei meiner Werkstatt die haben eine KÜS Prüfstelle aufm Hof.Ebenso mache ich da auch immer meine Hauptuntersuchung.Für Einzelabnahmen kommt immer jemand von der DEKRA zur Werkstatt.Hatte da bisher wirklich keine Probleme.Eine Eintragung kann nicht so einfach widerufen werden da muss der jeweilige Prüfer schon richtige Mängel feststellen bzw. sich absolut sicher sein das die Eintragung unkorrekt war.Anzweifeln heißt nicht gleich Verbot!Er ist in der Beweislast und nicht du.Der Prüfer muss sich dann mit dem anderen Prüfer in Verbindung setzen der die Eintragung gemacht hat und das klären.Aber ich muss sagen sowas ist mir noch nie zu Ohren gekommen weil die sich alle kennen und schwarze Scharfe von vornherin eh bekannt sind.


    Hast du nochmal ein Bild von deinem G mit vorn grade gestellten Rädern?Weil ich finde hinten ist schon mächtig viel Abstand zum Radlauf und ich kann mir sehr gut vorstellen was dein Prüfer da bemängelt hat.So war das bei mir auch mal aber ganz am Anfang als ich hinten ohne Tieferlegung 9,5x17 ET25 hab eintragen lassen wollen aus Unwissenheit.Nur mit entsprechender Radabdeckung habe ich das dann bekommen...sprich ich mußte entsprechend tiefer legen.

  • Zitat

    Wenn ich alle TÜVs abklapper kann ich von den Kosten gleich ne andere Haube draufbauen.


    Ne ne, du kannst vor der eigentliche Abnahme anfragen ob eine Eintragung möglich ist. Er schaut sich das dann kostenlos an und wenn er dann ja sagt hast du die Abnahme eigentlich zu 90% in der Tasche.


    Mit der Radabdeckung denke ich auch das es nen klassischer Fall von Hochwasser ist. Zumindest an der HA

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare


    Ne ne, du kannst vor der eigentliche Abnahme anfragen ob eine Eintragung möglich ist. Er schaut sich das dann kostenlos an und wenn er dann ja sagt hast du die Abnahme eigentlich zu 90% in der Tasche.


    Mit der Radabdeckung denke ich auch das es nen klassischer Fall von Hochwasser ist. Zumindest an der HA


    Genau so schauts aus! =)


    Wegen der Haube hätte man auch gleich Ärger vermeiden können wenn man es vorher mit einem Prüfer kostenlos abklärt ob er die Abnahme macht und dann erst das Teil anfertigen lässt.
    Ist nur komisch das er die Haube nicht gleich hat eintragen lassen und sich so auf die Aussage seines einen Prüfers verlassen hat.Das wirft für mich die Frage auf wieso bitte dieser Prüfer (der mit dem Lichttest etc.) nicht auch nach der Eintragung der Haube gefragt hat? :O


    Ich meine kein Prüfer übersieht mal eben eine nicht vorhandene Einzelabnahme einer Metall MHV und sagt "Ach Licht ist ok kannst so rumfahren" und macht dann keine eigene Abnahme. ?(


    P.S An die Mods...verschiebt mal Bitte diesen Thread in den entsprechenden TÜV Bereich.

  • Moin,
    nun ist es erledigt.
    Haube per Einzelabnahme mit folgendem Text:
    Motorhaubenverlängerung aus Metall 8o Sonst nix.


    Prüfer hat ein Blatt vorgehalten, Licht an, Haube entriegeln.Okay, es verändert sich nichts und ab zur Eintragung.


    Bei den Rädern ist tatsächlich eine Veränderung in dem Gutachten.
    Bei 45 Grad nach hinten und 30 Grad nach vorne muss die Lauffläche abgedeckt sein heißt es dort jetzt.


    Wenn man nun etwas Gewicht(z.B. 2Gehwegplatten) in den Kofferraum legt kommt die Karosserie tiefer und die Abdeckung ist gegeben.
    Man muss nur hoffen, dass der Prüfer nicht in den Kofferraum schaut. :D


    Bisschen irre ist das schon aber egal Haupsache ist die Plakette.


    Gruss aus Bremen
    Peter

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