Frage zu TÜV, ABE, nachträgliche Veränderungen

  • Lasieren von zugelassenen Rückleuchten ist ja verboten, obwohl eig nix weiter dran gemacht wird. Aber eine Lippe mit ABE, die darf man cleanen und an den Seiten abschneiden, wenn sie nicht passt. Das ist doch auch nachträgliche Veränderung.
    Warum ist das eine verboten, aber das andere erlaubt?

    1.6L, 77 KW/105 PS, Muranorot Perleffect, BJ 01/2002

  • Im Grunde genommen ist jede nachträgliche Veränderung eines Bauteils nicht erlaubt und führt dementsprechend zum Erlischen der Betriebserlaubnis.


    Bei einigen schaut der TÜV nur nicht so genau hin, also wenn man z.B. eine Stoßstange von den Rammschutzleisten befreit etc.


    Bei einer Änderung an der Beleuchtung ist der TÜV aber ganz streng, da die Beleuchtung wirklich absolut unmissverständlich und eindeutig sein muss und das nur gewährleistet ist, wenn sich diese in dem Zustand befindet, in der sie vom Hersteller ausgegeben wurde.


    Und rot oder schwarz lasierte Rückleuchten leuchten nunmal anders als die Originale, ich habe z.B. schon welche gesehen die ROT geblinkt haben oder bei denen man das Standlicht fast überhaupt nicht mehr gesehen hat, sowas darf natürlich absolut nicht sein.


    Und da man bei Scheinwerfern und Rückleuchten keine Abstufungen einrichten möchte (also so und soviel Prozent ist noch möglich), verbietet man es einfach komplett diese nachträglich zu verändern, was ich auch absolut okay finde.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zudem muss man ja auch eingestehen daß lichtechnische Einheiten sicherheitsrelevante Bauteile an einem Fahrzeug sind-daher auch die sehr strengen Auflagen. Eine Stoßstange zu cleanen beeinträchtigt ja nicht wirklich die Verkehrssicherheit, daher sehen solche Sachen die meisten Prüfer nicht ganz so eng.


    Anpassungsarbeiten, die erst eine korrekte Montage und so die Eintragung bzw. die Auflagen der ABE möglich machen, würde ich noch etwas gesondert bewerten.

  • Zitat

    Original von ChuckChillout
    Anpassungsarbeiten, die erst eine korrekte Montage und so die Eintragung bzw. die Auflagen der ABE möglich machen, würde ich noch etwas gesondert bewerten.


    Demnach lasiere ich meine Blinker in grellem orange, was nicht gestattet ist, aber den Blinker noch mehr von den anderen sicherheitsrelevanten Leuchtenfarben abhebt!?
    Wie würde es hier stehen?

    1.6L, 77 KW/105 PS, Muranorot Perleffect, BJ 01/2002

  • Die Farbe selbst ändert ja nichts an der Problematik. Die "Durchleuchtung" verschlechtert sich ja.

  • Zitat

    Original von vw111
    Die Farbe selbst ändert ja nichts an der Problematik. Die "Durchleuchtung" verschlechtert sich ja.


    Ganz genau-Leuchtkraft, Abstrahlwinkel, etc. kann u.U. durch die Lasierung verändert werden und führt somit zu einer Veränderung der geprüften Eigenschaften was die BE des Teils verfallen läßt.

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