Anhörung wg. nicht beantragter Umschreibung eines Fahrzeuges

  • Hallo!


    Ich hatte bis vor einem halben Jahr meinen Hauptwohnsitz in Thüringen und musste nun berufsbedingt nach NRW umziehen. Somit habe ich nun meinen Hauptwohnsitz in NRW und einen Zweitwohnsitz in Thüringen.


    Gestern habe ich einen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen, mit der "höflichen" Aufforderung mein in Thüringen zugelassenes Motorrad innerhalb einer Woche umzumelden.


    Das Motorrad ist schon seit 3 Jahren an meinem ehemaligen Hauptwohnsitz (nun Zweitwohnsitz) angemeldet.


    Vor dem 01.03.2007 war es möglich in Abhänigkeit von dem regelmäßigen Standort des Fzgs., auch eine Zulassung am Zweitwohnsitz zu haben.


    Nun gibt es aber ab 01.03.2007 die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung, dass man die entsprechenden Fzg. zwingend am Hauptwohnsitz anmelden muss.


    Ich bin mir unsicher ob mein Fall nicht einer Art Bestandsschutz unterliegt. Da ich ja mein Motorrad bereits seit 3 jahren an meinem ehemaligen Hauptwohnsitz zugelassen habe und seitdem auch keine Veränderung (Abmeldung etc.) vorgenommen habe und das Motorrad auch nur in Thüringen nutze.


    BITTE um HILFE!


    Vielen Vielen Dank!


    Gruß


    Cryo

  • Solange du den Zweitwohnsitz behälst, musst du es nicht ummelden.


    Ruf einfach an, vielleicht wissen die nicht, dass du noch einen Nebenwohnsitz hast und gehen von einem "Komplettumzug" aus

  • Zitat

    Original von jeca333
    Solange du den Zweitwohnsitz behälst, musst du es nicht ummelden.


    Woraus entnimmst du das?

  • OT


    Also ich finde, wir sollten Antje als unsere Forumsjuristin benennen. Ja sogar unter ihrem Nickname sollte Forumsjurist stehen.


    Und wenn du mal fertig bist mit deinen Staatsexamen, spezialisierst du die aufs Forum. Aus Ende, Keine Widerrede :D

  • Statt "Forumsjurist" könnte man auch "Klugscheißer, der sein Halbwissen verbreitet" nehmen :D

  • Zitat

    Original von Birni
    Also ich finde, wir sollten Antje als unsere Forumsjuristin benennen. Ja sogar unter ihrem Nickname sollte Forumsjurist stehen.


    :D

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Könnte man als Amtsanmassung verstehen. Muss ich gleich mal melden :tongue: :D

    Gruß nightmare

  • Also?


    Nun so richtig schlau bin ich nun immer noch nicht! ;)

  • Wie wärs wenn du mal bei der Zulassungstelle anrufst und dir die Antwort da aus erster Hand holst ?


    Wenn die dann wollen das du ummeldest den meldest du eben um. Wenn die deinen Zweitwohnsitz anerkennen und das ok ist dann lässt es bleiben.

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare
    Könnte man als Amtsanmassung verstehen. Muss ich gleich mal melden :tongue: :D


    Könntest du machen, wenn man als Rechtsanwalt ein Amt innehätte... stimmt aber nicht, kannst dann höchstens was wegen Mißbrauch von Berufsbezeichnungen (§ 132a Nr. 2 StGB) machen :D


    Zitat

    Original von Cryotwister
    Also?


    Nun so richtig schlau bin ich nun immer noch nicht! ;)


    Kann da leider nicht wirklich was zu sagen. Fest steht, dass es im öffentlichen Recht sowas wie Bestandsschutz gibt, das ist z.B. wenn du eine Baugenehmigung bekommst und dann später die Voraussetzungen für die Baugenehmigung wegfallen, weil sich z.B. rechtlich was ändert, dann können die dir nicht mehr nehmen.


    Ob dein Fall darunter fällt ist recht fraglich. Um das richtig beantworten zu können bräuchte man mal die Vorschriften, denn am Ende stehen meist Übergangsregelungen oder wie Fälle vor dem Erlass der Vorschrift zu behandeln sind.


    Meiner Einschätzung nach dürftest du aber keinen Bestandsschutz haben, weil die dir ja eigentlich nichts gewährt haben, sondern du nur verpflichtet warst dein Fahrzeug zu melden... ist ja nicht so, dass du jetzt nicht mehr fahren darfst... warum stört dich das Ummelden eigentlich, wegen dem Aufstand oder wegen dem Geld? Vllt bekommst du ja auch ne Vergünstigung, weil es sich um keine Neuanmeldung, sondern ne Ummeldung aufgrund der Vorschrift handelt.


    Du kannst natürlich bei der Behörde, die dir das Aufgegeben hat Widerspruch einlegen, wenn du damit nicht zufrieden bist, dann besteht aber natürlich die Gefahr, dass dir im Widerspruchsbescheid die Verfahrenskosten auferlegt werden, dann isses im Endeffekt billiger gleich umzumelden ;)

  • oder ruf doch einfach mal bei der Zulassungstelle an. Ich denke das geht am einfachsten ;)

    Gruss Dirk

  • Habe angerufen und die Dame war nicht gerade sehr nett und einsichtig; hat dann direkt aufgelegt nach dem ich mir Luft gemacht habe. :tongue:


    Werde jetzt einfach alles auf eine meine Freundin ummelden!

  • Zitat

    Original von Dirk
    oder ruf doch einfach mal bei der Zulassungstelle an. Ich denke das geht am einfachsten ;)


    Das würde ich auch erstmal machen. =)

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