Hallo!
Ich hatte bis vor einem halben Jahr meinen Hauptwohnsitz in Thüringen und musste nun berufsbedingt nach NRW umziehen. Somit habe ich nun meinen Hauptwohnsitz in NRW und einen Zweitwohnsitz in Thüringen.
Gestern habe ich einen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen, mit der "höflichen" Aufforderung mein in Thüringen zugelassenes Motorrad innerhalb einer Woche umzumelden.
Das Motorrad ist schon seit 3 Jahren an meinem ehemaligen Hauptwohnsitz (nun Zweitwohnsitz) angemeldet.
Vor dem 01.03.2007 war es möglich in Abhänigkeit von dem regelmäßigen Standort des Fzgs., auch eine Zulassung am Zweitwohnsitz zu haben.
Nun gibt es aber ab 01.03.2007 die Neuregelung der Fahrzeugzulassungsverordnung, dass man die entsprechenden Fzg. zwingend am Hauptwohnsitz anmelden muss.
Ich bin mir unsicher ob mein Fall nicht einer Art Bestandsschutz unterliegt. Da ich ja mein Motorrad bereits seit 3 jahren an meinem ehemaligen Hauptwohnsitz zugelassen habe und seitdem auch keine Veränderung (Abmeldung etc.) vorgenommen habe und das Motorrad auch nur in Thüringen nutze.
BITTE um HILFE!
Vielen Vielen Dank!
Gruß
Cryo