AHK ab Werk montiert oder nicht? Hiillfffeee?!

  • Hallo,



    ich habe heute von VW meinen Fahrzeugbrief zum anmelden des Fahrzeuges bekommen. Nun steht in der Zulassungsbescheinigung etwas, was ich absolut nicht verstehe.



    Ich schreibe mal ab: " F.1/F.2: 25+ u. 7.2/ 8.2 : +45 b. Anhängebetrieb*0.1:1700 bis


    8% Steig.*zul.Ges-Gew.d.Zuges max. 3290kg*Fahrzeug ist


    mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M.spez. Fahrdyn.Stabi.


    Syst.f.Ahn.Betr.f.Temp. 100km/h gem. 3. Aend.


    VO.z.9.Ausn.Vo.z.STVO*Stufe PM 5 ab Tag Erstzul.


    *ww.AHKlt.EGTG*



    Was darf ich den darunter verstehen? Ist das Fahrzeug mit AHK ausgerüstet?


    Habe das Fahrzeug beim Freundlichen aber ohne gekauft, jedenfalls stand nichts


    auf der Fahrzeugbeschreibung bzw. am Vertrag.



    Was heißt den dieses spezielle Fahrdy.Stabi? Hat das Vorteile, Nachteile?
    Haber gehört das es jeder Golf V im Schein stehen hätte, auch wenn
    er die AHK nicht habe.
    Im Breif stehet jedenfalls nichts!!!
    Bin sehr verunsichert, bitte helft mir!!



    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!



    Vielen Dank!



    Lg


    Fabi

  • Also,ich tragemal zusammen,was ich weiß:


    wenn du mit Anhänger eine Tepo-100 Zulassung willst, dann gelten bestimmte Gewichtsindizes. (die ich aber nicht im Kopf habe ...)


    Beim gebremsten Hänger hast du noch die Möglichkeit, mittels Stoßdämpfern und Schlingerkupplung deinen Gewichtsindex zu verbessern.


    Der Golf mit werkseitig montierter Kuppplung hat ein Anhänger - ESP, was den GEwichtsindex ebenfalls verbessert. Nichts anderes steht in deinem Schein - das steht auch bei Golfs drinnen, die keine AHK haben.


    Viele Grüße, Leo

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