Anbringung der Umweltplakette

  • Das dumme an der Sache ist ( und das steht noch nich mal auf der verlinkten Seite):
    Die PLakette muss so angeklebt sein, dass die beim Versuch sie abzumachen zerstört würde....also nichts mit Pappe und reinlegen.
    Laut dem Mensch vom DEKRA den ich vor 2 Tagen danach gefragt hab ist eine gelegte Plakette, oder mit Tesa oder was auch immer ungültig....wird also behandelt als hätte man keine....wollt ich nur gerade mal in die runde werfen...

  • also ich hab auch eine (wegen köln) aber ich hab die nicht eingeklebt sondern klemme die mittels des seat-parkscheinhalters immer nur hinter die scheibe wenn ich nach köln reinfahre weil das grün irgendwie net so gut zu schwarz passt :D außerdem hasse ich aufkleber auf der scheibe...


    der halter ist so ein plastikclip der hinter der a-säule verschraubt wird. kost 2€ oder so beim vw:)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Zitat

    Die Anbringung erfolgt an der Windschutzscheibe so, dass die Umwelt-Plakette von aussen gut sichtbar ist, nicht das Sichtfeld des Fahrers beeinträchtigt, sich nicht im Grünkeilbereich befindet


    Ich hab ja nen Graukeil, dann gilt das ja nicht :)


    Aber ich versteh nicht warum eine nichtgeklebte Plakete ungültig sein soll. Bei nem Pickerl für die Autobahn sehe ich es ja ein, da ich dies einfach weiterverkaufen könnte. Aber auf der Plakette steht ja mein Kennzeichen und somit ist doch klar das sie mir bzw. meinem Auto gehört. Egal ob geklebt oder nicht.....


    Bürokratie...tstststststs

    MfG _.-~° ChrisB °~-._

  • Mir für meinen teil sind die umweltplaketten total egal. Wenn ich im jahr überhaupt 2x in nem gebiet bin wo ich eine brauche. Da lass ich es drauf ankommen. Darüber hinaus könnte jeder polizist mit ein kleinen bischen hirn feststellen das ich ne grüne plakette bekommen würde.
    Tankdeckel auf. Ahhr benziner. GolfIV? Grübel bestimmt grün schöne fahrt......

    Feinstaub + Drehmoment = Spaß

  • Zitat

    Original von Sheepy
    Mir für meinen teil sind die umweltplaketten total egal. Wenn ich im jahr überhaupt 2x in nem gebiet bin wo ich eine brauche. Da lass ich es drauf ankommen. Darüber hinaus könnte jeder polizist mit ein kleinen bischen hirn feststellen das ich ne grüne plakette bekommen würde.
    Tankdeckel auf. Ahhr benziner. GolfIV? Grübel bestimmt grün schöne fahrt......


    weißt schon dass dich das 40€ und 1punkt kostet wenn die dich erwischen... egal ob du ne plakette bekommen könntest oder nicht...

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Also ich hab gesehen, dass die Plaketten von den Politessen kontrolliert wird, also die die Falschparker suchen. Und eben bei Verkehrskontrollen. Ich denk ohne Plakette hat man da schnell schlechte Karten.


    Ich fin es schwachsinnig, dass das Teil fest geklebt sein muss, dass es anerkannt wird. Man kann es ja schließlich nicht in nem anderen Auto benutzen (Nummer). Da wärde es doch reichen die bei bedarf sichtbar mit Tesa festzumachen, weil die Teile echt häßlich sind.


    Leider brauche ich eine, weil ich bald regelmäßig nach Stuttgart fahre (Plakettenpflicht ab 1.3.08), immerhin bekomme ich ne grüne, passt aber garnicht zum roten Lack.
    Naja mal schaun was denen als nächstes einfällt um Autofahrer zu schikanieren.


    MfG Christi88

  • noch betrifft mich das ganze zum glück auch nicht (bielefeld und Paderborn planen die einführung nicht vor 2008) aber wenns dann soweit ist werde ich das teil auch erstmal nur provisorisch befestigen damit ich die wieder rausmachen kann weil es sieht echt erbärmlich aus mit dem teil!!

  • Ihr könnt euch ja das hier einkleben... :D :D :D



    LIFE IS SHORT - DRIVE FAST

  • Zitat

    Original von piex
    Kaufi:
    Hier klicken ;)

    danke :D hab mir direkt ma eine bestellt... die mache ich dann solange rein wie ich die grüne net drin hab :D
    ist sogar billiger als die echte *rofl*

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Kann ich mir die nicht ins schiebedach kleben? :D
    Dann ist sie von außen sichtbar und festgeklebt ;)


    Lackier ich mir noch son hinweis pfeil auf die seite *Plakette da lang*

    Feinstaub + Drehmoment = Spaß

  • Originalzitat Bundesgesetzblatt vom 10.10.2006
    § 3
    Kennzeichnung
    (1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den
    Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwend­
    bare, lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten
    nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die
    Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch
    die auf der Plakette angegebene Nummer der Schad­
    stoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die
    Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schad­
    stoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe
    3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4
    grün.
    (2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabe­
    stelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem
    Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges ein­
    zutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist
    die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der
    Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss
    so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim
    Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


    Das war es dann schon. Auch die TÜV-Merkblätter schreiben keinen bestimmten Anbringungsort vor!
    Es gibt allerdings eine Firma im Internet, die sich als quasi-amtlich ausgibt und meint, den Leuten vorschreiben zu können, wo sie ihre dort überteuert erworbenen Plaketten anzubringen haben. Und alle plappern diesen Blödsinn nach (einschl. Autobild). Meine Plakette klebt deutlich sichtbar oben rechts, da wo früher die G-Kat-Plakette saß. Dort stört sie am wenigsten. Eiinen Farbkeil für den Sonnenschutz hat meine Frontscheibe nicht. Nur der könnte gegen das Aufkleben im oberen Bereich sprechen.
    Und ein Exemplar des zitierten Gesetzblattes, Seite 1, liegt im Handschuhfach, falls es bei einer Kontrolle Probleme gibt.


  • Damit ist echt jede weitere Diskussion über den Anbringungsort der Plakette erledigt. Da bewahrheitet sich wieder: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :D


    Und dass die Plakette geklebt werden muss, ergibt sich aus meiner Ansicht nach schon allein aus der Systematik/Wortlaut des § 3 II S. 3 35. BImSchV: Denn Voraussetzung dafür, dass sich die Plakette beim Ablösen zerstört, ist logischerweise, dass sie auch geklebt ist.
    Außerdem macht das Verkleben schon Sinn. Denn mit einer unklebten Plakette ist der Missbrauch doch leichter möglich, da man ja das Feld mit dem Kennzeichen einfach und je nach Bedarf mit einem weißen Aufkleber mit einem beliebigen Kennzeichen überkleben könnte. Und je nachdem wie geschickt man das macht, dürfte man das auch bei einer Kontrolle nicht entdecken.


    Steffen

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