nicht erlaubt?Felgen aus dem Radkasten

  • Hallo,


    ich war beim Tüver und hatte ihn von meinem vorhaben berichtet mein Auto tieferzulegen und auf der ha 10x18er Felgen raufzumachen und dann die kleinsten Reifen und mit Spurplatten dann die Felgen so weit rauszuholen bis nur noch das Profil des Reifens verdeckt ist. Ich dachte bisher das das erlaubt ist. Er sagte mir das das nur bei den alten Autos erlaubt ist und nicht mehr bei den neuen Autos mit der neuen EU Norm. Er sagte die Autos mit dieser Norm dürfen die Felgen nicht mehr aus dem Radkasten haben!!!!



    Scheiße hab ich gedacht...also wozu noch ziehen und dann schön breit machen,. wenn es nicht erlaubt ist.


    Dann frage ich mich wieso hier so viele mit der fetten Optik rumfahren?!?!?!?

  • Fahr zu nem anderen TÜVer =)


    So ein schmarn hab ich ja schon lange nicht mehr gehört

    Gruß
    Kai

  • Ich habe mich ja auch so gwundert. aber er meinte das tot ernst. Er zeigt mir noch woran man das an der Fahrzeugnummer am Auto erkennen würde. An dem E am Anfang glaube ich. Er sagt bei den alten Golf 2 darfst du das machen aber bei den neueren nicht mehr.


    Ergänzung:


    So ist es---> Es ist so hast du eine ABE Nummer in Fahrzeugschein dürfen die Felgen rausgucken nur die Lauffläche muss im Radkasten verschwinden von 9 bis 3 Uhr (wie schon gesagt) Hast du eine EG nummer im Fahrzeugschein muss die Felge auch im Radkasten verschwinden. Und bei den neueren Autos sind diese Fahrzeuge nur noch mit EG Nr.

    Einmal editiert, zuletzt von undercover ()

  • Zitat

    Original von SlowRider
    Fahr zu nem anderen TÜVer =)


    So ein schmarn hab ich ja schon lange nicht mehr gehört


    den "schmarn" hab ich jetzt aber auch schon öfters gehört

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • ach, das ist doch Käse!


    Mein TÜVer hatte mit auch 10x17 ET 20 an der HA eingetragen, die stand auch sehr weit raus! =)

    Gruß
    Kai

  • ist wirklich nicht mehr erlaubt...das auto wird bei geschluten polizisten sofort stillgelegt

  • Zitat

    Original von undercover
    ist wirklich nicht mehr erlaubt...das auto wird bei geschluten polizisten sofort stillgelegt


    Sagt jetzt wer?

  • In der Regel wird nur die Freigängigkeit geprüft und wenn diese gewährleistet ist, kriegst du auch die von dir angedachte Kombi eingetragen, vor allen Dingen wo die wie jetzt schon mehrfach besprochen überhaupt nicht großartig überstehen wird =)


    Lass dir das mit der neuen Bestimmung mal schriftlich geben, würde mich auch sehr interessieren wo das steht und was genau =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • also schriftlich habe ich das nicht bekommen :D :D :Dsoll aber so sein und das hat mich ziemlich frustriert gemacht :evil: :evil: :evil:

  • Zitat

    Original von undercover
    also schriftlich habe ich das nicht bekommen :D :D :Dsoll aber so sein und das hat mich ziemlich frustriert gemacht :evil: :evil: :evil:


    Mach dir keinen Kopf, wie gesagt, fahr zu nem anderen TÜVer ;)

    Gruß
    Kai

  • Zitat

    Original von SlowRider
    ach, das ist doch Käse!


    Mein TÜVer hatte mit auch 10x17 ET 20 an der HA eingetragen, die stand auch sehr weit raus! =)


    Nich weil Dein Prüfer das so einträgt ist es auch gleichzeitig erlaubt... :rolleyes:


    Hab das glaub ich mal in einer VW tuningzeitschrift gelesen also es um das EU Gesetz zum thema tuning ging...bin mir aber nich mehr sicher ob es wirklich dort war.


    Mein TÜVler hat mir das selbe gesagt...das es nicht mehr erlaubt ist...aber wenn er keine bedenken dagegen hat das etwas passiert trägt er es trotzdem ein!


    Also Merke!!! nur weil es der TÜV einträgt ist es noch lange nicht erlaubt!!!

  • wenn die felgen rüberschauen und die Reifenflanke beim Einschlagen des Lenkrades Beschädigungen von sich trägt hast du ein Problem bezüglich der Haltbarkeit. Das andere Problem ist in der Tat die Stilllegung des Kfz bei einer Kontrolle. Dort wird mit Sicherheit eine Gefährdungslage für dich und andere konstruiert, verbunden mit einem Abschleppen des Kfz auf deine Kosten und einem fetten Bußgeld!


    Wenn ich Prüfer wäre, würde ich mir den Schuh nicht anziehen wollen.

  • Das Rad muß aus 12 Uhr Stellung gesehen 50° nach vorn und 30° nach hinten vom Radhaus abgedeckt sein.

  • davon habe ich noch nie was gehört.
    und bei meinem 4er Golf damals schauten die ´Felgen extrem raus und bei meinen 5er schauen sie auch raus. muss nur die Lauffläche abgedeckt sein.
    Tüv hat es immer eingetragen und Polizei hat auch nie was gesagt und ich werde regelmässig angehalten. Beim 4er hatte damals einer sogar extra bilder gemacht, alles nachgemessen und wollte mir Busgeld und Punkte aufzwängen. Im endefekt kamm nur ein schreiben, dass es ihm leid tut, er es überprüft hätte, so zulässig wäre und er das mit dem Busgeld und Punkte zurücknimmt.


  • Darüber bin ich mir durchaus bewusst, da ich deswegen bereits mehrfach Probleme mit den grünen hatte (nicht wegen der Felgen, sondern wegen dem Fahrwerk)...

    Gruß
    Kai

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