TFL abbauen? Brief von der Polizei!!

  • Hallo sers,



    hoffe das passt hier rein, wenn nicht Thread verschieben!!



    wurde ca vor 2 Monaten von den Bullen angehalten wegen mein TFL.
    Haben alles betrachtet etc und er hat gemeint sie kriegen von mir ein schreiben. Siehe da es kam einer tatsächlich.


    Damals hatte ich auch das standlich zu 30% codieren lassen das ist allerdings nun wieder behoben.


    Mein Problem ist jetzt das TFL.


    Ich habe ein S6 TFL mit Steuergerät mit folgender Funktion:


    Zündung an - TFL leuchtet hell
    Standlicht an - TFL leuchtet gedimmt
    Abblendlicht an - TFL leuchtet gedimmt



    Nun weiss ich nicht mehr wie ich vorgehen soll.


    War beim TÜV und der hat gemeint an den TFL muss RL stehen und daran merkt man dann das es 100% TFL sind. Ich meinte daraufhin das es orginale S TFL sind er meinte es können aber auch nachbauten sein.
    Er gab mir dann anschließend nen Zettel wo steht das wenn man das Ablendlicht anmacht das die TFL ausgehen müssen. Ich bin langsam total verwirrt.


    Was ist denn nun wirklich richtg?




    Hier mal 2 Dateien die ich gescannt habe.


    Einmal den Brief und Mängelblatt der Polizei und einmal das Info zum TFL vom Tüvler


    Hoffe Ihr könnt mir helfen bitte :x




    http://aycu02.webshots.com/ima…000298260626636029_rs.jpg



    http://aycu37.webshots.com/ima…000274741385572274_rs.jpg

  • Da steht doch alles drin was so auch seine Gültigkeit hat, also das die S6 TFL zwar ein E-Prüfzeichen haben, diese aber von einem anderen Fahrzeugmodell stammen und du entweder eine entsprechende Prüfbescheinigung mitführen musst (die es natürlich nicht gibt), oder diese eintragen lassen musst.


    Du kannst ja auch nicht einfach so Audi A6 Scheinwerfer verbauen ohne diese eintragen zu lassen, nur weil auf diesen ein E-Prüfzeichen ist.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Hallo Alex,


    ja das ist mir klar.


    Ich will sie ja auch eintragen aber sowie es im Brief steht das es ne Kennzeichnung RL haben muss. Soweit ich weiss ist da aber keins drauf.


    Jetzt habe ich das Problem das ich nicht weiss wie ich es schalten muss?


    Muss ich jetzt das Steuergerät raus nehmen oder wie soll ablaufen.


    Weil jetzt weiss ich ja das es nur angehen darf wenn man zündung dreht und bei abblendlich auslbleibt

  • So weit ich wies, darf man es auch Gedimmt als Standlicht benutzen. Darf nur das normale Standlicht nicht mehr leuchte.

  • TFL dürfen nur leuchten, wenn das Fahrlicht ausgeschaltet ist.
    Sobald das Abblendlicht oder auch das Standlicht eingeschaltet wird, MÜSSEN die TFL ausgehen !


    Würden die TFL als Standlicht benutzt werden, wären es Standlichter und keine TFL. Dann müßten die originalen Standlichter raus, da die Anzahl der Leuchteinrichtungen an einem Fahrzeug festgelegt ist. Sonst könnte man ja mit 6 Scheinwerfern rumfahren ?(
    (Bitte nicht verwechsel mit den Leuchtbatterien z.B. bei LKW, das sind Zusatzscheinwerfer und die dürften, sollten während der Fahrt auch nicht funktionieren)


    Genauso ist es ja auch nicht erlaubt, Standlicht und dann die Nebler als Abblendlicht zu benutzen. Die Nebler sind für Nebel, schlechte Sicht und nichts anderes !! Deswegen auch Nebelscheinwerfer...

  • erst mal danke für die Infos. Echt hilfreich


    Wie wäre es mit dem Umbau würde es da schwierigkeiten geben? Da ich ja das Steuergerät abbauen lassen muss, anders würde es ja nicht gehen oder?



    Und kann mir einer sagen ob auf den TFL ein RL steht?



    Bitte um Fedback

  • Zitat

    Original von xanten
    TFL dürfen nur leuchten, wenn das Fahrlicht ausgeschaltet ist.
    Sobald das Abblendlicht oder auch das Standlicht eingeschaltet wird, MÜSSEN die TFL ausgehen !


    Würden die TFL als Standlicht benutzt werden, wären es Standlichter und keine TFL. Dann müßten die originalen Standlichter raus, da die Anzahl der Leuchteinrichtungen an einem Fahrzeug festgelegt ist. Sonst könnte man ja mit 6 Scheinwerfern rumfahren ?(
    (Bitte nicht verwechsel mit den Leuchtbatterien z.B. bei LKW, das sind Zusatzscheinwerfer und die dürften, sollten während der Fahrt auch nicht funktionieren)


    Genauso ist es ja auch nicht erlaubt, Standlicht und dann die Nebler als Abblendlicht zu benutzen. Die Nebler sind für Nebel, schlechte Sicht und nichts anderes !! Deswegen auch Nebelscheinwerfer...


    röschtösch!
    das steht aber auch in den ebayauktionen ;)


    zündung an, abblendlicht an= tfl aus


    zündung an, abblendlicht aus = tfl an


    :)

  • da wo ich mein steuergerät dazu gekauft hatte stand es nicht da.


    naja darum gehts auch nicht mehr. Fakt ist wenn ablendlicht angeschaltet wird das die tfl aus bleiben müssen.

  • Die S6 Leuchten sind auch als Standlichter zugelassen, zumindest wenn man ein Steuergerät verwendet das die entsprechende Pulsweitenmodulation unterstützt. Allerdings muss man dann die Standlichtbirnen aus den original Scheinwerfern entfernen.

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • Zitat

    Original von rittmeister
    Die S6 Leuchten sind auch als Standlichter zugelassen, zumindest wenn man ein Steuergerät verwendet das die entsprechende Pulsweitenmodulation unterstützt. Allerdings muss man dann die Standlichtbirnen aus den original Scheinwerfern entfernen.


    das kann aber nicht sein meinte der TÜVLER


    genau das hatte ich auch gemacht also die Birnen vom Standlicht entfernt er meinte das darf man nicht. :O

  • Da hatte der TÜVler einfach nicht Recht, zugelassen ist die Leuchte für beides.


    Das RL auf der Leuchte steht für Tagfahrlicht, das A steht für Begrenzungslicht vorne. Dabei müssen folgende Auflagen eingehalten werden:


    Das gilt für alle Fahrzeuge wenn die Tagfahrleuchten korrekt montiert sind.
    Tagfahrleuchten müssen wie folgt montiert sein:
    - Mindestabstand vom Boden 25 cm wenn die Leuchten nur als TFL genutzt werden.
    - Mindestabstand vom Boden 35 cm wenn die Leuchten als TFL und Standlicht genutzt werden.
    - Maximalabstand vom Boden 150 cm.
    - Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 60 cm sein.
    - Der Abstand von der Fahrzeugaussenkante maximal 40 cm.

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
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    Einmal editiert, zuletzt von rittmeister ()

  • das was du gerade geschrieben hast wollte ich versuchen dem tüvler einzureden und zu erklären, aber der penner hat sich in keine diskussion mit mir eingelassen. er meinte wenn ich das nicht mache wie er es will, dann habe ich halt pech, echt voll der penner!!!

  • Geh halt zu nem anderen TÜV :)

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • Du warst jetzt aber nicht beim FFM TÜV oder ?
    Die sind etwas. . .naja, eigen ! :baby: :D

    Gruß Daniel !

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