Wichtig! Unfall! Vollkasko

  • Hi,
    hab ne dringende Frage und zwar habe ich vorgestern meinen geliebten golf bei schnee und eis auf einen, ein meter höher als die straße liegenden acker gesetzt, der zum glück nocht nicht gefrohren war.


    Nun folgendes, bin zum glück vollkasko versichert und möchte nach gutachten vorerst abrechnen. Jetzt stellt sich mir die FRAGE: Kann die Versicherung bei eigenem Verschulden mir ihren eigenen Gutachter aufzwängen oder kann ich auch bei der vollkasko meinen eigenen beauftragen? Hab nämlich keine lust dass da nix bei rum kommt.


    So, ich hoffe auf schnelle antwort und bedanke mich schonmal =)

  • Eventuell versuchst du mal den Juser Zwilling zu ereichen. Leider ist er in diesem Forum nicht mehr aktiv so das eine PN warscheinlich nicht ankommt. Aber eventuell meldet er sich ja auf ne email.


    Er ist KFZ Sachverständiger und hat uns damals immer bereitwillig Infos gegeben damit uns keiner übers Ohr haut.


    Hier mal das Profil Klick mich

    Gruß nightmare

  • AFAIK ist man bei Kaskoangelegenheiten weisungsgebunden, .d.h. die Versicherung kann den Gutachter bestimmen.

  • Ja sowas hatte ich auch in Erinnerung. War da nicht auch was mit Bestimmungsrecht der Versicherung wo das Auto (wenn möglich) instandgesetzt wird ?


    Und das Kosten die bei einem eigenem Gutachter endstehen nicht ersetzt werden weil man zur Schadensminimierung verpflichtet ist ?


    Ich meine das ich darüber schon was hier im Forum gelesen hab. Eventuell spuckt die Suche ja was aus.

    Gruß nightmare

  • hatte mich hier im forum schon durch einen thread gelesen jedoch war immer die rede von fremdverschuldeten unfällen, bei diesen ist man ja nicht gebunden, den sachverständigen der gegnerischen versicherung zu aktzeptiere. was zum henker bedeutet "afaik"? Das heißt cosmos kann mir den gutachter vorschreiben? das is ja mal mies, der wird ja nur das minimalste aufschreiben, es sei dennn ich lass nochn gegengutachten machen,was dann aber wieder viel kostet.....werkstatt können die nur vorschreiben wenn du das vorher angegeben hast, dann geht dein beitrag runter ;) hab ich aber nicht, hab freie werkstatt wahl und will ja eigentlich auch nich durch reperatur abrechnen sondern wie hier überall empfholen über gutachten und dann vonner freien werkstatt oder nem bekannten alles wieder in stand setzen lassen, was ja billiger sein dürfte und wenn das gemacht ist kann man die mwst soweit ich das in dem thread verstanden habe auch noch von der versicherung einvordern ohne eine rechnung vorzulegen, mann muss nur fotos vom instand gesetzten wagen machen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber enttäuscht mich ja schon dass ich keinen ungebundenen gutachter nehmen kann =(


    Lg

  • AFAIK: as far as is know= so weit ich weiß ;)


    Aber soweit alles richtig- werkstattgebunden ist man nur, wenn man dies der Versicherung "erlaubt" hat, um günstigere Beiträge zu zahlen.
    In Kaskofragen ist man aber an den Gutachter der Versicherung gebunden, da es sich um eine rein vertragliche Sache zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung handelt. Persönlich hatte ich damit keine Probleme; der Gutachter meiner Versicherung (HUK) war von der Dekra und hat nach einem Einbruch das Gutachten sehr großzügig erstellt.


    Mwst. kann man sich nach erfolgter Reperatur auch wiederholen, die genauen Bedingungen kenne ich aber nicht. Man sollte aber in jedem Fall der Versicherung die Reperatur nachweisen, damit diese bei einem evtl. erneuten Schaden an diesen Bauteilen nicht sagen kann "damals vielleicht nicht repariert worden, also brauchen wir jetzt auch nicht zahlen". ;)

  • Also will keinen neuen thread öffnen deswegen....
    Der sachverständige war eben da und meinte es kann sein dass die achse auch verzogen ist und das wärs dann für das auto gewesen. wird jetz noch vermessen, jetzt meine frage, wenn dem so sein sollte dass der wagen von dem verständigen kaputt gerechnet wird, das heißt dass er totalschaden ist was würdet ihr dann machen mein kfz fritze meinte den kann man trotzdem noch richten und man kann den trotzdem komplett reparieren und die zaheln auch oder die zahlen mir den den wert des wagens abzüglich dem was ich noch im verkauf für den golf bekomme, habe den wagen noch nicht wirklich lange aber mein herz hängt schon dran weil hab jetz grade erst viel machen lassen, ist so gut wie alles neu bremsen, zahnriemen, scheibentönung und komplett berfeifte 19 Zöller stehn auch hier zuhaus schon rum, sagen wir also mal ich bekomme im glücksfall 3000 euro für den wagen und 3000 von der versicherung würdet ihr ihn dann doch lieber in standsetzten lassen oder das geld nehmen und nen neuen gebrauchten kaufen? habe mich direkt mal umgesehn und bei mobile steht n 1,8t gti für 5800 drin hat wohl schon 138000 rutner und is soweit gepflegt....bin echt überfordert mit der frage ob totalschaden in kauf nehmen oder instandsetzen lassen....


    lg thomas

  • Zitat

    Original von Toto89
    Also will keinen neuen thread öffnen deswegen....
    Der sachverständige war eben da und meinte es kann sein dass die achse auch verzogen ist und das wärs dann für das auto gewesen. wird jetz noch vermessen, jetzt meine frage, wenn dem so sein sollte dass der wagen von dem verständigen kaputt gerechnet wird, das heißt dass er totalschaden ist was würdet ihr dann machen mein kfz fritze meinte den kann man trotzdem noch richten und man kann den trotzdem komplett reparieren und die zaheln auch oder die zahlen mir den den wert des wagens abzüglich dem was ich noch im verkauf für den golf bekomme, habe den wagen noch nicht wirklich lange aber mein herz hängt schon dran weil hab jetz grade erst viel machen lassen, ist so gut wie alles neu bremsen, zahnriemen, scheibentönung und komplett berfeifte 19 Zöller stehn auch hier zuhaus schon rum, sagen wir also mal ich bekomme im glücksfall 3000 euro für den wagen und 3000 von der versicherung würdet ihr ihn dann doch lieber in standsetzten lassen oder das geld nehmen und nen neuen gebrauchten kaufen? habe mich direkt mal umgesehn und bei mobile steht n 1,8t gti für 5800 drin hat wohl schon 138000 rutner und is soweit gepflegt....bin echt überfordert mit der frage ob totalschaden in kauf nehmen oder instandsetzen lassen....


    lg thomas


    Ganz einfach gesagt,das hängt natürlich davon ab,was Dich die Reparatur kostet
    und wie Du Deinen Golf mit dem reparierten Totalschaden später wieder verkaufen kannst!


    P.S.: Nicht vergessen: Wenn Du Deinen Golf reparierst,dann mache Fotos und sende diese mit der Rep.-Rechnung an Deine Versicherung. Sonst gibt es bei einem erneuten Schaden (z.B. bei einem Diebstahl) Probleme bei der Regulierung!

    Einmal editiert, zuletzt von r32flo ()

  • Mal ganz davon abgesehen wie viel die Reparatur kostet ... willst du wirklich in einem instandgesetzten Auto fahren? Ich mein selbst wenn das richtig gut gemacht wird ... irgendwie bleibt doch trotzdem das ungute Gefühl.... Also ich würde mich beim Autokauf von folgender Zeile abbringen lassen "Nach Totalschaden vollständig instandgesetzt"!


    cYa pl1zahd

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