Katze Überfahren

  • Hallo Leute hab gerade Eben ne Katze überfahren hab auch polizei angerufen und Tierarzt ist auch gekommen also ich war ganz Tierfreundlich und reagieren konnte ich auch nicht so schnell um die zu bremsen da war sie schon unterm auto.


    So jetzt meine Frage das auto ist bei der ADAC Versichert Teilkasko im Komfort Tarif da steht halt Tiere möglicher Art so jetzt meiner Frage hab halt auch nen kleinen Schaden Wird das die ADAC zahlen so in dem Fall weil rein rechtlich sollte ich den Besitzer der Katze aufsuchen und ihn zahlen lassen aber so wie ich glaube weiß ich wemm die Katze gehören konnte und naja unter Hartz 4??????????????????????



    Der Schaden Nummerschild voll verbogen, Lack an der Stoßstange Fahrerseite Gesprungen bei dem Luftschacht und die unterboden abdeckung links hängt jetzt auch war ne bisschen dicke katze.

  • Du Mörder ;) ;) ;) ;)



    Nee kann ja passieren ich hätte auch neulich fast einen Fuchs überfahren konnte aber noch rechtzeitig zum stehen kommen( oder er war schneller) .


    Zu deiner Frage ich denke das das deine Versicherung bezahlen sollte wenn in dem Vertrag steht Tiere aller möglicher Arten. Einfach mal dein Glück probieren =) =).

  • ich würds auch mal probieren... zu verlieren hast ja nix ;)


    mfg tobi

  • Zitat

    Original von Boss1287
    Der Schaden Nummerschild voll verbogen, Lack an der Stoßstange Fahrerseite Gesprungen bei dem Luftschacht und die unterboden abdeckung links hängt jetzt auch war ne bisschen dicke katze.


    So viele Schäden von einer Katze?! :D
    Glaubst Du da eigentlich selber dran? :]

  • Kann schon sein sowas, die machen schon viel kaputt.
    Mein ADAC Fritze hatte mir auch mal was davon erzählt, das Nachbars Katze mit drin ist - am bestens mal anrufen.

  • Also von dem Besitzer der Katze wirst Du nicht wirklich was bekommen. Immerhin hast Du ja seine Katze kaputt gemacht und nicht die Katze Dein Auto. Er könnte Dich eventuell wegen Sachbeschädigung rannehmen, was aber nicht viel aussicht auf erfolg haben wird. Ich glaube hierfür müsste man Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz(100 inner 30er Zone z.B. ;) ) nachweisen.


    Wenn Du nur ne Teilkasko hast kann es sein dass der ADAC nöö sagt, weil bei TK nur Haarwild eingeschlossen sein könnte - heißt also Wildschweine oder Rehe8o. Musst Du mal ins Bedingungswerk des Versicherungsvertrages reinschaun. Da dürfte mehr dazu drin stehen.


    Aber versuchen würde ich es allemal. Wenn es ausgeschlossen ist kann man ja als guter Kunde einiges auf ulanz machen.


    EDIT: Habe mir die Werbung zu dem Tarif mal angeschaut und es sind tatsächlich alle Tiere mit eingeschlossen. Würde aber wie gesagt unbedingt ins Bedingungswerk schaun und das da noch mal nachlesen, denn man unterschreibt ja den Versicherungsantrag und nicht die bunte Reklame. Sind oft zwei paar Schuhe.

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

    2 Mal editiert, zuletzt von Dirk ()

  • Zitat

    Original von Rico-D


    So viele Schäden von einer Katze?! :D
    Glaubst Du da eigentlich selber dran? :]



    Ein Bekannter hat mal nen relativ kleinen Hasen erwischt und da war an seinem Fiesta die halbe Stoßstange im Arsch...


    Wenn man son Vieh doof erwischt kann das schon ganz schön böse Schäden verursachen...

  • Zitat

    Original von Goalie
    Also von dem Besitzer der Katze wirst Du nicht wirklich was bekommen. Immerhin hast Du ja seine Katze kaputt gemacht und nicht die Katze Dein Auto. Er könnte Dich eventuell wegen Sachbeschädigung rannehmen, was aber nicht viel aussicht auf erfolg haben wird.


    Ich würde das mal eher so sehen, dass der Katzenbesitzer dafür zu sorgen hat, dass sein Haustier nicht auf der Strasse herumläuft.


    Zitat

    Halter von Haustieren haften grundsätzlich - auch ohne Verschulden - für alle Schäden, die vom Haustier ausgehen (Gefährdungshaftung).


    Heisst also der Tier-Halter ist für die Abwicklung des Schadens am Auto zuständig.


    Gerade auch wegen dieser Gefährdungshaftung haben die allermeisten Tierbsitzer eine Haftpflichtversicherung, die müsste dann so etwas bezahlen, also triff es den Halter ja dann auch nicht persönlich.


    So wie ich es rauslese hast du aber scheinbar Bedenken den eventuellen Besitzer anzugeben, weil dieser Hatz4 Empfänger ist?
    Im prinzip kannst Du ja deiner Versicherung den Schaden erstmal melden (sollte man ja glaube ich eh immer tun, auch wenn man schuldlos ist).
    Versicherungen an sich schauen ja erstmal, ob sie das Geld nicht bei jemand anderem eintreiben können, bevor sie selber zahlen müssen.
    Also werden die dich Fragen, ob der Katzenbesitzer bekannt ist.
    Solltest Du dann aber den Namen wissentlich verschweigen könnte man das denke ich durchaus als Versicherungsbetrug sehen.
    Außerdem hast du ja eventuell auch ne Selbstbeteiligung, und du bist ja sicher auch nicht scharf darauf für den Schaden (teilweise) aufzukommen.


    Edit: Hab sogar noch nen Paragraph gefunden:


    §28 StVO, Tiere


    (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von jeca333 ()

  • Stimmt. Habe mal nach gegoogelt und mehrfach gelesen, dass Haustiere derart zu halten sind, dass sie nicht auf den Strassenverkehr einwirken können.


    Dann gibt es ja noch die Chance dass der Halter versichert ist und man den Schaden hierüber regulieren kann.

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

  • Ja leider hat diese katze diesen schaden angerichtet ob man es glauben will oder nicht aber du kannst es dir ja selber denken mit 50 kmh die zu erwischen die ist von links gelaufen und das ganz schnell ich habe sie ja im sprung erwischt und ja das macht schon was aus und meine lippe hat auch kratzer davon getragen.


    Und im Vertrag hab ich heute nachgelesen steht drin:


    Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges sowohl mit Haarwild als auch mit Tieren jeder anderen Art (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Kühe)


    So wortwörtlich aus dem Vertrag


    Und mit dem Namen der Besitzer kann ich dennen auch nicht weiterhelfen weil es eine Vermutung war das mir ein Besoffener gesagt der in der nähe wohnt aber ganz sicher ist er sich auch nicht. Also wie die heißen weiß ich so oder so nicht.

    Und umbringen wollte er die Katze auch noch weil die geheult hat mit nem Schädel Trauma.


    Und der Tierarzt wird mich anrufen wenn der Besitzer gefunden wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Boss1287 ()

  • Es ist richtig, dass der Halter eines Tieres für Schäden haftet, die durch das Tier entstehen (Gefährdungshaftung aus § 833 BGB). Jetzt kommt aber das große aber: Als Halter eines Kfz trifft dich ebenfalls eine solche verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung aus § 7 I StVG.


    Das wird dann im Endeffekt dazu führen, dass der Schadenensposten der einzelnen Parteien, also bei dir der Schaden am Auto und beim Tierhalter der Sachschaden bzgl. der Katze nach § 254 BGB jeweils hälftig von den Parteien zu tragen ist.


    Daher ist es ratsamer die Versicherung in Anspruch zu nehmen, zumal du ja gesagt hast, dass bei dem anderen nichts zu holen ist.


    Dass dich der Tierhalter irgendwie wegen Sachbeschädigung belangen kann ist Quatsch, denn die Sachbeschädigung hat hier nichts mit der zivilrechtlichen Anspruchslage zu tun, sondern würde nur dazu führen, dass dir eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen kann... Da aber die fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist (sonst würde ja jeder, der im Supermarkt irgendwas fallen lässt bestraft werden) ist das ebenso belanglos auf strafrechtlicher Ebene und da du den Unfall ja gemeldet hast, passiert dir auch nichts wegen Fahrerflucht!

  • Zitat

    Original von Goalie
    Haarwild eingeschlossen sein könnte - heißt also Wildschweine, Rehe oder Us-Amerikaner


    X( Mit solchen sprüchen machst du dir hier nicht unbedingt Freunde X(

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Zitat

    Das wird dann im Endeffekt dazu führen, dass der Schadenensposten der einzelnen Parteien, also bei dir der Schaden am Auto und beim Tierhalter der Sachschaden bzgl. der Katze nach § 254 BGB jeweils hälftig von den Parteien zu tragen ist.


    Woher weisst du das so pauschal, dass es genau hälftig geteilt wird?


    Wenn ich irgendwie glaubhaft machen könnte, dass sein Verschulden erheblich größer ist als meines?
    Mal einfach was gesponnen: Ich habe einen Beifahrer dabei, der bestätigen kann, dass ich vorschirftsmäßig unterwegs war, nicht zu schnell war. Das ganze vielleicht auf der Bundes oder Landstrasse passiert ist und nicht in geschlossener Ortschaft.
    Da würde ich doch schonmal behaupten, dass eine 50:50 Teilung nicht ganz angemessen wäre, wenn im Gegenzug der Besitzer sein Tier Tag und Nacht herumsträunen lässt?


    Wie auch immer, ich würde trotzdem mal probieren die Kohle von dem Besitzer zu bekommen. Vor allem wenn meine Versicherung mit Selbstbeteiligung ist. Bzw wird sich ja meine Vers. eh darum kümmern, sich das Geld wieder zu holen.


    Allerdings ist die ADAC Versicherung auf jeden Fall ihr Geld wert, wenn sich kein Besitzer auftreiben lässt.
    Mit ner normalen gegen Haarwild würde man ja sonst auf dem Schaden sitzen bleiben

    Einmal editiert, zuletzt von jeca333 ()

  • Das ist ja gerade der Sinn und Zweck von Gefährdungshaftung, dass es auf ein Verschulden nicht ankommt. Wer Halter eines Kfz ist oder Eigentümer eines Haustieres, der eröffnet für die Umgebung ein Risiko, welches aber erlaubt ist. Dafür haftet er aber dann auch, wenn etwas geschieht, ohne dass er den Schaden zu verschulden hat.


    [anders ist das wenn man allein Fahrer und nicht Halter des Kzf ist oder wenn mehrere Kfz an dem Unfall beteiligt sind]


    Das erkennt man schon allein daran, dass die Tatsache, dass man ein Haustier frei rumlaufen lässt, ja kein Umstand ist, der etwas mit verschulden zu tun hat... und es auch fast unmöglich ist, da irgendwie ein anteiliges Verschulden festzulegen.


    Aber wie du willst, kannst ja mal versuchen, dem irgendwas aufzuquatschen, vielleicht lässt der sich ja einschüchtern... ist im Zivilprozess ja genauso, am ende gewinnt immer der, der am besten lügt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Krake ()

  • So hab alles der Versicherung gemeldet Gutachter war auch da Fast komplett eine neue Front: Stoßstange, Lippe (Sogar lackiert), Stoßleiste, Lufteinlass fahrers. und mitte neu. Aber was mit der Katze ist weiß ich nicht. Hat sich noch keiner gemeldet.


    Edit: Hab grad beim Tierarzt angerufen die Katze wurde Eingeschläfert massives Schädeltrauma :(


    Jetzt bin ich ein mörder!

    Einmal editiert, zuletzt von Boss1287 ()

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