Orig. Rückleuchten lasieren - StVo?

  • kauf doch einfach welche mit betriebserlaubnis...


    hatte mal lasierte vom lackierer von ebay mit betriebserlaubnis...da gabs auch keine probleme

  • Zitat

    Original von SteVO
    ...
    hatte mal lasierte vom lackierer von ebay mit betriebserlaubnis...da gabs auch keine probleme


    das gibts nicht

  • kann dir gern mal die betriebserlaubnis schicken wenn du magst^^

  • ja da bitte ich drum


    es gibt nunmal keine lasierten rückleuchten die legal sind.
    das wast du hast ist vll die abe der rückleuchten die unter der lasur stecken, aber sobald die dinger lasiert sind haben sie keine abe.
    was da bei ebay angeboten wird ist absoluter müll

  • ok ich stell sie in diesen thread rein ok? :) ...kann schon sein das ich mich irre aber ich dachte ich wär damit damals durch den tüv gekommen...

  • dass du damit durch tüv- und polizeikontrolle kommst ist lange keine garantie dass sie legal sind.
    man kann auch polizei und tüv-prüfer täuschen. fakt ist dass es die nicht mit abe gibt und dass sie nicht erlaubt sind. im falle eines unfalls bist du trotz deiner "abe" der blöde

  • ok ich mach einfach mal...mom


    3 Mal editiert, zuletzt von SteVO ()

  • und was sagt mir das jetz über deine leuchte aus? nix. dieses schreiben trifft auf jede nachrüstleuchte zu
    wenn du das zu deinen leuchten bekommen hast ist das schön für dich aber damit kannst du genauso gut den ofen anheizen

    Einmal editiert, zuletzt von Graschi ()

  • erstmal möchte ich mich für deinen netten ton bedanken^^ ...ich will hier niemanden anpissen, sondern versuche nur zu helfen.


    also ich hatte solche leuchten damals an einem golf 3 verbaut und hatte wie gesagt durch diesen wisch keine probleme.


    ich finde schon das er einiges aussagt, da der name der firma draufsteht und ich eine rechnung dieser firma mitbekommen habe wo genau draufstand was sie an den serienleuchten verändert haben. zusätzlich hatte ich eine erklärung dieser firma das diese leuchten in StVO zugelassen sind... ich denke in dieser kombination hätte weder TÜV, noch Polizei, noch Versicherung etwas gesagt ...ist nur meine meinung..


    ...habe aber solche leuchten nicht mehr verbaut und finde auch das diese nicht immer so professionell aussehen... würd es mir also zweimal überlegen sowas zu kaufen...sind auch manchmal echt schlecht verarbeitet...

    Einmal editiert, zuletzt von SteVO ()

  • mein ton ist ganz normal.
    alles was du bekommen hast trifft vielleicht auf die leuchten die unter deinen lasierten gesteckt haben zu, aber nicht auf die lasierten.


    die sind unter anderem wegen der lichtdurchlässigkeit nicht erlaubt. eine betriebserlaubnis wird für nachrüstleuchten ausgestellt und wenn diese verändert werden erlischt die betriebserlaubnis.
    wie beim auto halt immer.
    und niemand erteilt diese wieder neu für lasierte leuchten.
    wenn da nun ne e-nummer zu sehen ist dann ist die von den leuchten die unter der lasur stecken.
    es mag ja sein dass die leuchten von der firma sind und es mag auch sein dass der wisch dabei war, aber alles was da drauf steht ist durch die lasur ungültig. somit würde auch die versicherung was sagen wenn sie das feststellen.

  • nun steht dort aber das diese leuchten verändert wurden und trotzdem noch zugelassen sind... und auf der rechnung der firma steht das die veränderung die lasierung ist... würde das nicht in diesem fall anerkannt werden?

  • nein würde es nicht.
    hab hier mal ein gutes beispiel rausgesucht


    https://www.ebay.de/itm/220235054872/ (Affiliate-Link)


    hier steht auch drin "e-zeichen gut erkennbar". das bringt schonmal rein gar nichts.
    ich kann eifnach nicht glauben dass dieser lackierer die rückleuchten lasiert hat und dann ein gutachten beantragt hat (sehr teuer), diese das auch noch bestanden haben und damit ein prüfzeichen erhalten haben.


    das ist sehr unwahrscheinlich. deshalb kann ich das auch nicht glauben, dass in diesem schreiben genau das stand.
    ich kann mir maximal vorstellen dass da was drin stand wie "schwarz getöntre rückleuchten". das würde heißen dass die rückleuchten vor der lasur schon schwarz waren.


    würde mich gerne mal die meinung der anderen hier interessieren


    achso so zur info: was ich hier sage basiert rein auf erfahrungswerten, da ich doch schon einige erfahrung mit der polizei und dem tüv hatte und schon jahre lang in foren unterwegs bin. nd lasierte rückleuchten war bisher bei jedem auto ein thema. wenn jemand eine rechtsgrundlage dafür finden könnte wäre das sehr schön

    Einmal editiert, zuletzt von Graschi ()

  • :D das ding ist ja n witz...
    ganz ehrlich das teil kannste so wie es ist in die tonne kloppen. da steht nichts bzgl lasieren drin. weder farbe, noch das erforderliche lichttechnische Gutachten oder genaue kennzeichnung der Leuchte sind vermerkt.
    Das ist ein klassisches Teil womit die unwissenheit von Tunern ausgenutzt werden soll, was in deinem Fall ja geklapt hat.


    So nen wisch mach ich dir in Photoshop in 5 min fertig, damit darfste dann auch den berühmten Hamster als Scheibenwischer benutzen. ?( ?( ?(


    €dit: ist jetzt net persöhnlich gemeint sondern nur gut gemeint ;(

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

    Einmal editiert, zuletzt von Kaufi ()

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