Orig. Rückleuchten lasieren - StVo?

  • hallo zusamm..


    hab bei ebay teilweise richtig cool lasierte rückleuchten gesehn, is ja irgendwie was individuelles!!


    was meint ihr dazu? kann man wagen?


    oder is die gefahr auf punkte in flensburg hoch?


    weiß gar nich wie sowas bestraft wird!!



    freue mich über euer wissen, eure meinungen...

  • Wenn ich jetzt richtig informiert bin ist dein Auto bei lasieten Rückleuchten nicht mehr straßenverkehrstauglich und somit erlischt auch dein Versicherungsschutz... Allerdings ohne Gewähr...


    Hab da auch schon ein paar wirklich interessante Designs gesehen, aber das Risiko ist mir das Ganze auf keinen Fall wert...

  • Jup , Betriebserlaubnis is natürlich futsch und der Versicherungsschutz natürlich auch.


    Wenn ich dir bei Dämmerung hinten drauf fahren würde dann würde ich dir ans Bein pinkeln. Egal ob es an deinen Rückleuchten lag oder ich mit dem Kopf unterm Lenkrad nach Flusen auf dem Tepich gesucht hätte.

    Gruß nightmare

  • hmm naja vorallem siehts auchoft bescheiden aus..hab einen inna city mit schwarz lasierten rumfahren :-!

  • beim lasieren von rückleuchten egal ob tiefschwarz oder nur leicht rot etc erlischt die Betriebserlaubnis des Wagens.
    Kann teuer werden wenn sie dich erwischen, da normalerweise die Weiterfahrt untersagt wird und somit Abschleppkosten dazu kommen.
    wenns ganz doof kommt haste auch noch Gutachterkosten und Anzeige am Hals.


    bei nem unverschuldeten Unfall (dir fährt jmd hinten auf) kanns auch sein dass du keinen cent bekommst wenn der auffahrende nachher sagt er hätte deine bremslichter nicht erkennen können o.Ä.


    Also meine Meinung: :rolleyes: das ist es nicht wert.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Also aus meiner Sicht sprechen da zu viele Punkte dagegen:


    - Erlöschen der Betriebserlaubnis
    - Probleme bei der nächsten TÜV-Untersuchung
    - Bußgeld (Anzeige)
    - eventuell Abschleppkosten
    - Schuld/Teilschuld bei einem Unfall
    - Optik (eigene Meinung)


    Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

  • also gemäß § 53, 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG i.V.m. Nr. 222.5 BKatV kostet das 15€ Bußgeld wenn du erwischt wirst :D

  • Zitat

    Original von Antje
    also gemäß § 53, 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG i.V.m. Nr. 222.5 BKatV kostet das 15€ Bußgeld wenn du erwischt wirst :D


    Keine Punkte?? Is das auch so bei Rüllis ohne Reflektoren?? Müsste doch auch so sein oder?

    Lieben Gruß Aleks

  • bei rückleuchten ohne reflektoren bzw bei falsch angebrachten reflektoren bekommst du in der regel eeinee mängelkarte, hast 2 wochen zeit dir von einer werkstatt bestätigen zu lassen dass du sie richtig angebracht hast, schickst die karte zur zuständigen polizeidienststelle und das wars.


    wies dann ist wenn das nochmal vorkommt weiß ich nicht, aber ich hab das schon durch

  • Zitat

    Original von Graschi
    bei rückleuchten ohne reflektoren bzw bei falsch angebrachten reflektoren bekommst du in der regel eeinee mängelkarte, hast 2 wochen zeit dir von einer werkstatt bestätigen zu lassen dass du sie richtig angebracht hast, schickst die karte zur zuständigen polizeidienststelle und das wars.


    wies dann ist wenn das nochmal vorkommt weiß ich nicht, aber ich hab das schon durch



    Also ich hab keine Mängelkarte bekommen oder so ... der meinte nur Bußgeld ... hat n Foto gemacht und ist abgehauen ..
    Was nun?? ^^
    Komm mal ins ICQ Chris dann schwätzen wir weiter
    Sorry für OT

    Lieben Gruß Aleks

  • Zitat

    Original von BlackTDI-Stgt


    Keine Punkte?? Is das auch so bei Rüllis ohne Reflektoren?? Müsste doch auch so sein oder?


    müsste eigentlich so sein, aber hundertprozentig sicher bin ich da nicht, weil diese verdammte Stra0ßenzulassungsordnung so lang und unsystematisch ist, dass man sich das alles durchlesen müsste um sicher zu gehen ?(

  • Schön wärs wenns nur 15€ Bußgeld kosten würde.


    "Bei Veränderung der zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung (also in dem Fall lasierte Rückleuchten) erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges."


    Dies kostet bis zu 50€ inkl. 3 Punkte!


    Weiterhin erlischt der Versicherungsschutz für Teil-Vollkasko und auch die Haftpflicht lässt einem, wenn was passiert ,nen gehörigen Betrag selber aus eigener Tasche zahlen.


    15€ Bußgeld passt eher zur unerlaubt montierten Unterbodenbeleuchtung, da dies nicht unter erloschener Betriebserlaubnis fällt, sondern unter "schwerer Mängel"

  • ja, aber das ham die leute oben ja alles schon gesagt ;)

  • also bei erlischen der betiebserlaubnis egal aus welchen grund sind auf jeden fall 3 punkte fällig! sprech da aus erfahrung. (jugend sünden) :D

  • Zitat

    Original von Antje
    ja, aber das ham die leute oben ja alles schon gesagt ;)


    Ja nur nicht das mit den Punkten! ;)


    death proof


    =)...ja ja...so ist das. :D

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