Rechte bei Privatkauf

  • Hi,
    hoffe ich schreib hier an der richtigen Stelle.
    Habe folgendes großes Problem:


    Hab vor ca 5-6 Wochen mein IVer Golf Privat gekauft. Bei ner Familie bei mir in der Nähe. Alles kam sehr glaubwürdig rüber. Die Tochter müsste das Auto verkaufen um sich ein neues leisten zu können mit mehr PS um die Pferde ziehen zu können.
    Am Auto wäre noch nix dran gewesen und großartiges gemacht worden.


    Jetzt war jedoch der Anlasser kaputt vor ein paar Tagen und ich musste das Auto zu VW abschleppen lassen. Dort stellte sich dann heute heraus, dass dort wohl en anderes Getriebe drin ist, denn der original Anlasser passt dort nicht rein.


    Hab ich jetzt irgendein Umtuaschrecht, da mir ja gesagt wurde an dem Auto wär noch nix gemacht worden? Ich habe noch 2 Zeugen, miene Freundin und meinen Vater.
    Ich weiß jetzt nicht genau was im Verkaufsvertrag steht da kann ich erst heute Abend rein gucken.


    Ist es möglich mein Geld zurück zu bekommen falls der Schaden jetzt größer wird? Oder generell kann man da jetzt schon irgendwas dran machen??


    Bin mich jetzt schon am Ärgern das ich den Privat gekauft habe^^


    Hoffe ihr könnt mir weiter helfen, geht immerhin um fast 6000€


    gruß Wolle

  • normal hast du bei privatkauf kein rückgaberecht. der verkäufer haftet nicht für sachmängel


    ausnahme: arglistig verschwiegener mangel.


    ich würde ein getriebewechsel schon als so etwas einstufen. das kannst du aber am besten mit deinem anwalt klären!


    gruß

  • Ok danke schonmal.
    Ich werd das nachher mal mit meinem Vater besprechen. Denn ich hab mir auhc schon gedacht en anderes Getriebe ist ja nicht gerade ne kleine Veränderrung.


    Gruß

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