scheiß Gefühl :(:(:(

  • Hi,



    gestern ist es passiert mein Golf V :(


    Ich habe einen Kumpel gebeten ( 1 Vw - Fahrer ) mich zur nächstgelegen Bank ( 3km enfternt ) zu fahren. Das hat gut geklappt also hab ich ihm gesagt das er zur Tanke noch fahren soll, da ich noch Zigaretten gebraucht habe und dann ist es passiert in einer Linkskurve durchblickte er das Lenkrad nicht da er noch nicht so daran gewöhnt war und zack die Frontschürze sowie der Kotflügel war im Eimer. Die Polizei hat es als "Kleinunfall" aufgenommen. Ich war total fertig weiss nicht was ich denke soll und was ich meinen Eltern sagen soll ( Versicherung läuft über Vater)...Habe zu meinen Kumepl gesagt das es nicht so schlimm sei und ich nicht sauer oder so bin. Er hat gemeint er besorge den Abschleppdienst und den Rest regel die Versicherung bei Vollkasko....



    Habe ein totale schlechtes Gefühl mein schöner Golf... er wird doch bald wieder oder?

  • hi.. echt scheiße was dir passiert ist... aber es gibt hoffnung


    also grundsätzlich:


    du solltest es deinen eltern sofort sagen und nicht damit zögern.
    denn wenn du es verheimlichst, kommt es irgendwann eh raus.
    grundsätzlich ist es auch kein problem, finde ich jedenfalls weil du ja eigentlich gar keine schuld hast.


    du solltest jetzt folgendes beachten:


    dein kumpel ist der verursacher, dementsprechend ist er derjenige der der beschuldigte ist


    jetzt musst du aufpassen was in deinem versicherungsvertrag steht.
    denn wenn da drin steht, das nur der halter + eingetragene fahrer fahren dürfen, hast du ein problem wenn du der vers. meldest, dass dein kumpel mit deinem auto einen unfall hatte. die bezahlen dann nämlich nicht ;)


    desweiteren musst du dir genau überlegen, ob du diesen schaden der versicherung melden willst. ein eigenschaden hat meistens auch eine höherstufung zur folge, das heißt du wirst zwangsläufig mehr prozente bekommen und dementsprechend auch mehr bezahlen müssen.


    grundsätzlich ist es aber alles kein problem, da du ja keine schuld hast. du kannst das auto reparieren lassen und dann die rechnung deinem kumpel auf den tisch legen. wie er sie bezahlt, ist seine angelegenheit.


    ich würde auf keinen fall meiner vollkasko so einen fall melden, weil ich es nicht einsehe mehr zu bezahlen.


    meiner meinung nach ist die vk nur sinnvoll wenn man einen wirklich großen schaden hat und das auto nicht mehr fahrbereit ist, man aber unbedingt ein auto braucht...


    aber dein golf wird schon wieder... frontstoßstange und kotflügel sind jetzt nicht die teile die nicht repariert werden können. von daher.. es ist nur eine geldfrage...

  • Zitat

    grundsätzlich ist es aber alles kein problem, da du ja keine schuld hast. du kannst das auto reparieren lassen und dann die rechnung deinem kumpel auf den tisch legen. wie er sie bezahlt, ist seine angelegenheit


    Falsch. Und wenn der Papst das Auto gefahren hätte, die Privat-Haftpflicht des Fahrers deckt keine Unfälle die durch einen KFZ Unfall passieren.


    Ansonsten ist die Aussage korrekt das man einen geringfügigen Schaden eher aus eigener Kasse zahlen sollte, würde mal bei der Versicherung anfragen, oder im Netz schauen, inwiefern dein Vater hochgestuft wird, ggf. hat er ja auch eine "nichts passiert" Klausel wo ein Unfall die Schadenfreiheitsklasse nicht berührt.


    Dumm gelaufen, aber solang keine Person zu schaden gekommen ist würd ich mir da keinen großen Kopf machen. ;)

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Zitat

    Original von WetterauV5


    Falsch. Und wenn der Papst das Auto gefahren hätte, die Privat-Haftpflicht des Fahrers deckt keine Unfälle die durch einen KFZ Unfall passieren.


    das heißt aber nicht, dass sein kumpel nicht bezahlen muss..


    wenn er gar keine privat-haftpflicht hat (wie viele junge leute), kann er denen auch keinen schaden melden.


    sein kumpel ist der verursacher und muss damit die kosten für die reparatur tragen. ganz klar. ist doch eigentlich logisch.. oder willst du mir jetzt mit beamtendeutsch kommen irgendwelche paragraphen vorlegen, die das widerlegen? (könnte mir sogar vorstellen das es sowas gibt)

  • Die meisten Jugendlichen sind aber über die Familien Haft abgesichert, bleibt sich aber egal.


    Privat-Haftpflicht deckt nur Schäden die über Fahrzeuge geschehen die keine eigene Versicherungen haben (zu Fuß, Fahrrad, Inliner z.B.)


    Theoretisch kann er natürlich das Geld einfordern über ein Gericht etc.... aber er schreibt er wollte Kippen und war sich der "Gefahr" also bewusst als er seinen Schlüssel abgegeben hatte.




    Aber soweit kommt es ja sicherlich nicht ;)

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Das Versicherungsthema:


    Ich möchte das mal kurz richtig klar stellen:


    "Führt ein nicht berechtigter Fahrer das versicherte Fahrzeug, kann er mit bis zu 5.000,- € in Regress genommen werden".


    D.h. Die Versicherung zahlt einen Haftpflichtschaden auf jeden Fall (sonst wäre ja der Geschädigte das finanzielle Opfer), kann aber o.g. Höhe fordern, egal wie hoch der Schaden ist. Liegt kein HP-Schaden vor, muss nicht gezahlt werden.


    Deshalb kleiner Tipp von mir - lasst nicht jeden ans Lenkrad sondern prüft das. Sonst kommt es am Ende schlimmer als man vielleicht denkt. Auch wenn man nicht selbst am Unfall schuld ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von -zet- ()

  • Und genau aus dem Grund lass ich auch niemanden mit meinem Auto fahren... =)

  • Ja das werde ich jetzt auch tun habs auch so nie gemacht aba ich war mir eben sicher das nichts passiert - falsch gedacht:(



    Wie kann ich das jetzt anstellen das ich nicht höher bewertet werde bzw. das Auto bei der Versicherung?



    Und wie lang dauert ungefähr die Lieferung von Frontstoßstange,Lenkrad....?



    Fix und Fertig :(

  • Welche Versicherung sollte jetzt zahlen..meine Vollkasko oder seine?

  • Eins nach dem anderen:


    1. Seine Vollkasko kann nicht zahlen, da diese nur für SEIN auto gilt. Eine KfZ Versicherung versichert keinen Fahrer, sondern nur DAS FAHRZEUG (Gefährdungshaftung). Die berechtigten Fahrer im Versicherungsschein sagen nur aus, wer halt das Fahrzeug führen darf und damit versichert ist.


    Manch einer spart halt, indem er nur "Einzelfahrer" angibt - klar Risikom für den Versicherer geringer, aber dann darf auch KEIN ANDERER das Fahrzeug führen


    D.h. Es kann nur DEINE Vollkasko zahlen, FALLS er ein berechtigter Fahrer war (siehe im Versicherungsschein). Ansonsten melde den Schaden nicht der Versicherung, AUßER der Schaden ist über 500,- € - dann MUSS er gemeldet werden (wg. Wertverlust).


    Wenns machbar ist, gib an das du gefahren bist (kommt aber auch drauf an was die Polizei aufgenommen hat)


    2. Um selbst innerhalb der Versicherung nicht höher gestuft zu werden (also in der Schadenfreiheitsklasse), gibt es die Möglichkeit der Eigen-Bezahlung.
    Heißt: Die Versicherung reguliert einen Schaden und wenn er nicht zu hoch ist, kann man den Schaden selber an die Versicherung zurückzahlen, damit man nicht gestuft wird. In der Regel bietet jede Versicherung einen Rechenvergleich an, welche Variante dem Versicherten am besten kommt (es sei denn man hat einen Direktversicherer, da wird es ggf. schwieriger mit solch einer Rechnung, da man ja keinen direkten Ansprechpartner hat).

  • also ob er Vollkasko hat weiss ich nicht wie sieht das aus mit der Haftpflicht?



    Wenn ich angebe das ich gefahren bin und ich habe zu der Zeit noch Alkohol gehabt wie sieht es dann aus?

  • Ob er Vollkasko hat ist wie oben geschrieben egal. Denn die gilt nur für sein Auto.
    Zum Thema Alkohol, die Versicherung weiß ja nicht ob du zu dem Zeitpunkt was getrunke hast oder nicht. Es sei denn die Polizei hat bei dir eine Probe genommen obwohl du Beifahrer bist was eigentlich unwarscheinlich ist...

    Gruss Dirk

  • Zitat

    Original von prima-hannes
    also ob er Vollkasko hat weiss ich nicht wie sieht das aus mit der Haftpflicht?


    Weder seine Vollkasko noch seine priv. Haftpflicht sind für diesen Schaden zuständig; warum wurde ja weiter oben schon gesagt. Die einzige Versicherung, die den Schaden übernehmen kann, ist die Vollkasko deines Fahrzeugs. Einfach mal in der Police nachsehen, wer den Wagen überhaupt fahren darf; nicht dass dort Einschränkungen gemacht wurden, so wie -zet- schrieb.


    BTW: kann man hier den Freund überhaupt haftbar machen, wenn man ihm das Auto wissentlich überlassen hat und der Schaden weder mutwillig noch grob-fahrlässig entstanden ist?

  • Zitat

    Original von ChuckChillout


    BTW: kann man hier den Freund überhaupt haftbar machen, wenn man ihm das Auto wissentlich überlassen hat und der Schaden weder mutwillig noch grob-fahrlässig entstanden ist?


    Haftbar machen kann man ihn auf jeden Fall ( lt. BGB § 823 ist es glaube ich). Er hat die Sache eines Dritten beschädigt.


    Und wie heißt es so schön: "Wer Anderen einen Schaden zufügt, ist dafür haftbar zu machen".


    Nur zahlt eben keine Haftpflicht, da dies dort ausgeschlossen ist. Also könnte man es z.b gerichtlich klären (was man unter Freunden eher nicht macht) oder regelt es im Stillen untereinander.

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