Vor allem für unsere deutschen Nachbarn zur Info, die demnächst mal nach Österreich fahren:
ZitatAlles anzeigenPkw und Lkw unter 3,5 t
Pkw und Lkw unter 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Hinweis: Winterreifen sind für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe, d.h. solche, die eine M-/E- oder M-/S-/E-Kennzeichnung haben.
Bevor wieder die Klagen kommen, dass man euch hier abzockt.