Fahren auf der Standspur - Fahrverbot?

  • Hallo Leute,


    brauche dringend eine ganz korrekte Antwort.


    Was passiert, wenn man erwischt wird, wenn man auf der Standspur fährt? Angeblich wird der FS für 4 Wochen eingezogen. Stimmt das?

  • Hier mal ein LINK!
    Sind die Mindeststrafen. Es kann also ein Fahrverbot verhängt werden....


    Gruss, Sascha

  • Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 Euro + 2 Pkt.
    Kein Fahrverbot! Link

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Zitat

    Original von SZwo
    Hier mal ein LINK!
    Sind die Mindeststrafen. Es kann also ein Fahrverbot verhängt werden....


    Gruss, Sascha


    Also in der Liste steht nix von Fahrverbot :O

  • uff
    sind die wieder teurer geworden? übler shit.. und noch 2punkte..
    das waren auf jedenfall mal 20€ verwarnungsgeld.. scheinen wohl zu viele zu machen ;)


    also wie ich das verstehe sind das, wie carsten schon sagte, 50€ + 2punkte - KEIN fahrverbot


    MfG marius

  • Die 50 EUR + 2 Punkte aber nur bei Gefährdung!
    Also wenn man nicht fährt wie ein bekloppter fährt (was bei Standstreifenbenutzung aber eigentlich eh schon immer der Fall ist...),
    sind es nur 30 EUR.


    Unabhängig davon, wenn rechts überholt wird (auch auf dem Standstreifen), und man sich daraus einen Vorteil verschafft (meistens der Fall...),
    ist das afaik generell rechts überholen, und in dem Fall wird der schwerere Verstoß geahndet...


    Also mindestens 50 EUR + 3 Punkte (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung dazu 1 Monat Fahrverbot)
    und bei Probezeit auch noch ein Aufbauseminar dazu mit Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
    (StVO §5 in Verbindung mit StVG §24 und BKatV (Bussgeldkatalog) Anlage A Nr. 16)


    Alles zu recherchieren z.B. hier http://www.verkehrsportal.de


    Zusammengefasst, wenn die es ernst meinen, biste ganz schön am Ars..

  • Zitat

    Unabhängig davon, wenn rechts überholt wird (auch auf dem Standstreifen), und man sich daraus einen Vorteil verschafft (meistens der Fall...),
    ist das afaik generell rechts überholen, und in dem Fall wird der schwerere Verstoß geahndet...


    Mhhh, war das nicht so das auf der Standspur überholen billiger kommt als normales rechts überholen?!

    Gruß nightmare

  • Meiner Meinung nach Jein, habe nochmal weiter recherchiert..


    Wenn es darum geht, in einem Stau die letzten Meter bis zur Ausfahrt zu überbrücken,
    also bei SEHR langsamer Geschwindigkeit den Standstreifen benutzt,
    könnte die normale Standstreifenbenutzung gewertet werden.


    Aber wenn danach wieder normal auf die Fahrstreifen gewechselt wird,
    und das auch bei höherer Geschwindigkeit (mehr als 40 kmh oder so),
    dann ist das halt auf jeden Fall rechts überholen...


    Eine einzige Ausnahme gibt es bei Stau bzw. stark zähfliessendem Verkehr (max 60 kmh),
    dann darf auch auf den rechten Spuren mit gebotener Vorsicht und max. 20 kmh schneller rechts vorbei gefahren werden.
    Aber immer noch nicht auf dem Standstreifen, ausser der ist gerade explizit für den fliessenden Verkehr freigegeben.

  • Also meines Wissens nach darf der Standstreifen nur dann benutzt werden, wenn sich der Verkehr in einer Autobahnabfahrt staut. Um die weiter hinten stehenden Verkehrsteilnehmern, die sonst auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn stehen müssten, nicht zu gefährden, ist ihnen erlaubt, den Standstreifen zu benutzen.


    Stand so in der ADAC-Mitgliederzeitschrift.

  • Zitat

    Original von Lexxikkon
    Also meines Wissens nach darf der Standstreifen nur dann benutzt werden, wenn sich der Verkehr in einer Autobahnabfahrt staut. Um die weiter hinten stehenden Verkehrsteilnehmern, die sonst auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn stehen müssten, nicht zu gefährden, ist ihnen erlaubt, den Standstreifen zu benutzen.


    Stand so in der ADAC-Mitgliederzeitschrift.


    Bist du dir da sicher? Also laut meinem wissen ist das überfahren einer durchgezogenen Linie (ich weiß die wird nicht genau als solche gewertet) immernoch verboten... bzw. die Leute die keine Gedult haben und rechts auf dem Standstreifen selbst bei Stau und Ausfahrt überholen haben in einem Auto nix zu suchen!


    Diese leute gefährden nur diejenigen, die vorschriftsmäßig fahren!

  • Nene, so hatte ich auch das auch erst in der ADAC-Zeitschrift gelesen. Ich hab aber geschrieben, falls sich ein Stau in der ABFAHRT gebildet hat, und die Leute, die abfahren wollen, müssten auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn warten, nur dann ist es erlaubt, den Standstreifen zu benutzen!


    Hier ist ausdrücklich nicht das Überholen eines Staus auf der AB gemeint, sondern die Entschärfung einer Situation, wenn Autos auf dem rechten Streifen stehen bleiben müssten. Und dies wäre ja auch wirklich sehr gefährlich, wenn ein LKW das net rechtzeitig merkt.


    Also, net falsch verstehen, aber ich musste den Artikel auch zweimal lesen! :]

  • IMHO darf man die Standspur überhaupt nur dann benutzen wenn die Polizei dies ausdrücklich erlaubt oder freigibt bzw. es durch ein Schild geregelt ist....


    Und die Polizei geht sicher ungerne das Risiko ein Unfälle zu provozieren.


    So ist lediglich mein Kenntnissstand. :)

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Ne, was ich oben geschrieben habe, darf man wohl wirklich! Würde glaube ich auch ein bißchen zu lange dauern, bis die Polizei den Stau in der Abfahrt gemeldet bekommt und reagieren kann. Bis dahin kann's schon zu spät sein.

  • Zitat

    Original von Lexxikkon
    Ne, was ich oben geschrieben habe, darf man wohl wirklich! Würde glaube ich auch ein bißchen zu lange dauern, bis die Polizei den Stau in der Abfahrt gemeldet bekommt und reagieren kann. Bis dahin kann's schon zu spät sein.


    Naja du hast schon Recht, dass das Sinn macht, aber ich habe es schon oft erlebt, dass manche Leute das nicht raffen und dann trotzdem da stehen.
    oder stelle dir die Situation vor (das ist mir schon oft passiert!!) der Stau ist nicht ersichtlich und du fährst weiter weil die Ausfahrt erst in 500 metern angekündigt wird... Dann stehst du ja noch länger oder musst evtl. echt arg runterbremsen... weißt du was ich meine?

  • Ja, das kann ich mir vorstellen. Aber es ging ja nur darum ob's erlaubt ist oder nicht. Und laut ADAC scheint es erlaubt zu sein.

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