Problem mit WErkstatt hilfe benötigt

  • hallo, mein auto ging noch mal in die werkstattt wo der übersprungene Zahnriemen repariert worden ist,weil seit der reperatatur die abgaswarn leuchte leuchtete,die aber vor dem schaden nicht an war.Die Werkstatt wo der schaden repariert worden ist säuberte das abgasregelventil das auch im Fehlerspeicher war.die leuchte ging danach wieder an,die Werkstatt meinte sie bringe ihn zu vw, Fehler auslesen(keine rede davon das Vw oder überhaupt was repariert) erneut,so nun zum Problem das Auto steht jetzt bei Vw und wird eine Reparatur an der Elektronik gemacht ca. 400 Euro,nun habe ich aber keinen Auftrag unterschrieben(wurde darüber auch nicht telefonisch informiert), wie sieht’s aus muss ich das zahlen??.Den Chef habe ich noch nicht dazu gesprochen war nur der Azubi da wo ich nachfragen wollte wie es aussieht, und der berichtete mir was vw ihm am Telefon gesagt hat.

    Gruß
    patrick

  • Ist zuvor ein Auftrag nach Rücksprache vereinbart worden? Ansonsten musst du nicht zahlen, sofern du der Werkstatt keinen Auftrag zur eigenmächtigen Fehlerbehebung erteilt hast. Notfalls kannst du eine mögliche Forderung anfechten, da wohl kaum ein Dienstvertrag zwischen dir und VW geschlossen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Speeder ()

  • Hallo,also die Werkstatt hat gesagt sie bringe ihn zu vw um genauere Fehlerauslese machen zu lassen,und mir dadurch keine kosten entstehen,ich habe weder was gesagt von reparatur genau so wenig was unterschrieben,die Werkstatt rief ich eben nochmal an der chef komischerweiße wieder nicht zu sprechen,dann rief ich in der VW Werkstatt an um mich zu erkundigen,der Meister sagte mir sie suchen noch den fehler getauscht worden ist noch nichts arbeitskosten 400 euro,dann fragte ich wer den Auftrag gegeben hab ich der Fahrzeugbesitzer nämlich nicht,dann sagte der Meister die Werkstatt die das Auto brachte...

    Gruß
    patrick

  • Da Du den Auftrag nicht in schriftlicher Form unterschrieben hast und die Werkstatt den Auftrag vom Werkstattbesitzer bekommen hat, bist Du da aussen vor.
    Es geht jetzt nicht darum das der Chef sagt Du hättest den Auftrag erteilt, sondern der Chef muss Dir nachweisen das Du die Rep. in Auftrag geben hast.


    Sollte er nach Beendigung der Rep. bei VW den Wagen nur nach Bezahlung rausrücken, würd ich direkt mit meinem Anwalt antanzen.


    Grundsätzlich sollten Aufträge in Werstätten immer schriftlich gemacht werden und dann auch fixiert werden welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollen!!


    Berühmtestes Beispiel sind die Flüssigkeitsstände für die SRA, die wird gerne ausfgefüllt und die setzen den Saft locker auf die Rechnung, oder halt das teure aufgefüllte Öl, obwohl man noch etwas zu Hause hatte.


    Aber hier würde ich mir von dem Auftrag Deiner Werkstatt an den :) nichts annehmen.


    Es heisst zwar im BGB das Verträge schriftlich,mündlich oder auf andere Art und Weise abgeschlossen werden können, z.B. der berühmte Handschlag, aber das ist ja hier wohl nicht der Fall.


    Ich würd dem Werkstattbesitzer locker den Finger zeigen wenn er mit einer Rechnung kommt.

  • danke für deinen Tipp

    Gruß
    patrick

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  • Er kann auf der Rechnung vermerken lassen das er unter vorbehalt zahlt. zahlen muss er aber erst mal meines wissens nach.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Zahlen unter Vorbehalt auf der Rechnung vermerken.
    Geld gezahlt, Geld weg.
    Und 400 € ist ja nun auch nicht gerade wenig - sind immerhin 800,- DM ;) =) :D


    Habe jetzt leider zur Zeit kein BGB zur Hand, sonst würd ich mal ebend reinschauen.


    Gerade gefunden:
    Link


    Das wäre das Stichwort bei GOOGLE:
    Zahlung einer nicht in Auftrag gegeben Leistung Werkstatt

  • Moin,danke für die Tipps halte euch auf dem Laufenden angeblich soll ich heute den wagen holen können.

    Gruß
    patrick

    Einmal editiert, zuletzt von Golf79 ()

  • hallo,so es gibt wieder was neues, war heute mal selbst in der vw Werkstatt,die waren aber Auskunftmäßig nicht so locker,ich fragte was den los sei,da kam dann als Auskunft Probleme mit dem nockenwellensensor,mehr wollten konnten sie nicht sagen,das Auto war noch nicht richtig zusammen gebaut,und der VW Mitarbeiter sagte gleich kommt jemand von der Werkstatt die das Auto brachte und baut die teile ran,ich nur wie geht den sowas,ich war rechtlich verwirrt,da sagte der VW Arbeiter das geschieht auf Wunsch der werkstatt,meine frage jetzt hat die Abgaswarnleuchte was mit dem Sensor der Nockenwelle zu tun??,hätte man den Sensor nicht bei der zahnriemen Reparatur überprüfen müssen?.und vorhin rief ich in der Werkstatt an man sagte mir (chef wieder nicht zu sprechen),das Auto sei von vw da liefe besser aber noch noch nicht richtig(sie müssen noch Sachen überprüfen),dann sagte ich seit 3 tagen wird versprochen das ich mein auto wieder bekomme und ich will hoffen das ich mich an die aussage halten kann das er morgen endlich fertig ist,und er so läuft wie vor dem schaden ohne brennenden warnleuchte



    p.s zur fehlerursache mal noch was habe ich hier noch garnet geschrieben,auto wenn es warm ist stottert drezahlabfall und geht aus,(abgaswarnleuchte brennt) wenn man auf kreuzung zu geht,im kalten zustand läuft er top.

    Gruß
    patrick

    3 Mal editiert, zuletzt von Golf79 ()

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