Also bei mir steht unter Auflagen:
F5
Die nach erfolgter Umrüstung durchzuführende Vermessung des Fahrzeuges darf zu keinen Beanstandungen führen. Die zulässige Sturzwinkel der Räder werden durch die Umrüstung nicht überschritten.
Mh, ja wie soll ich weiter vorgehen. Kann ja schlecht zu ihm sagen, dass man es machen muss, wenn er es anders sieht. Bin mal gespannt auf die Antwort von H&R.
mh... och mensch