Wie lange TÜV überziehen?

  • Wie lange kann ich die TÜV-Untersuchung hinauszögern? Mein Autochen muss nämlich diesen Monat zum TÜV und das Problem ist: Ich hab keine Zeit dazu! Früher konnte man den TÜV "überziehen" und später zur Untersuchung gehen (damals hat man dann als Termin den Prüfungstermin gekriegt, heute wird das ja rückdatiert) aber wie sieht es heute so aus? Kann ich das hinauszögern? Wenn ja, wie lange?


    Danke für hilfreiche Antworten.

  • hinauszögern kannste den solange dich keiner erwischt!!


    Ne spaß bei seite !! ich denk mal eine woche oder zwei drüber in den nächsten monat macht nix wird ja zurückdatiert !! darüber könnts was kosten denk ich wenn du angehalten wirst !!

  • Leider gottes BEIDES falsch. Sobald du überziehst kostets strafe (und zwar spätestens beim TÜV, hilft also nichts "nicht erwischt zu werden).
    Außerdem läuft der neue TÜV Aufkleber im selben Monat los, wie der alte, also wenn du 6 Monate überziehst, gilt der nächste Aufkleber nur noch 18 Monate...
    MFG
    Max

  • Zitat

    Original von DerAlex
    Ich war genau 1 Monate später da.
    Ohne Strafe.


    so wars bei mir auch !! keine strafe nur der hinweiß das nächste mal doch bitte pünktlich!! :D:D

  • Zitat

    Original von M-A-X
    Sobald du überziehst kostets strafe (und zwar spätestens beim TÜV,...
    MFG
    Max


    @Max


    Strafe? Beim TÜV ?( Soweit mir das bekannt ist, darf der TÜV keine Strafe verlangen..
    Max, bist Du Dir sicher?


    Korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege!


    EagleClaw


    Das Problem ist halt auch noch, das die Farbe der Plakette 2004 sicher auffällt...


    LG
    Wolfgang

  • Ne, der TÜV kassiert keine Strafe. Nur die Rennleitung wenn man aufgefallen ist. Sonst hätte mir der TÜV letztes Jahr die Hammelbeine langezogen als ich mit Dads Auto 4 Monate zu spät beim TÜV war, oder sogar 5 Monate (mein Vater ist oft im Ausland im Winter .... und der Wagen im Februar Tüv :rolleyes: ).

  • Zitat

    Original von DerAlex
    Ne, der TÜV kassiert keine Strafe. Nur die Rennleitung wenn man aufgefallen ist. Sonst hätte mir der TÜV letztes Jahr die Hammelbeine langezogen als ich mit Dads Auto 4 Monate zu spät beim TÜV war, oder sogar 5 Monate (mein Vater ist oft im Ausland im Winter .... und der Wagen im Februar Tüv :rolleyes: ).


    sag ich doch!! wenn gibt´s strafen bei einer Polizeikontrolle und net beim Tüv!!

  • Also ich hab auch 2Monate überzogen. Gab keinen Ärger aber irgendwie hat man doch n mulmiges Gefühl in der Magengegen zu rumzufahren. Gitzu (Marten) hat mich allerdings mit 3 Monaten noch geschlagen :D


    Nico

  • hm...wenn man überzeiht bekommt man doch im schadensfall aber von der versicherung nichts bezahlt, oder?! :rolleyes:

  • Dem TÜV ist es wurst, wie lange Du überziehst, nix Strafe oder so. Nur eben die Zurückdatierung ist in der Regel so. Übrigens, das mit der AU kannst du anders haben, mußt nur auf dem Hof beim Tüv bevor der Prüfer was sieht die Plakette vorn selber runter kratzen, dann hat er keinen Anhaltspunkt und (..im Zweifel für den Angeklagten!) du bekommst 24 Monate. Mußt dann nur eben immer zu zwei verschiedenen Terminen hin! Wenn es jemand schafft, 24 monate um die Rennleitung drumrum zu kommen, dann ist die Regelung je nach Bundesland unterschiedlich, in Rheinland/Pfalz gibt es dann wieder volle 24 Monate (wird immer so gerechnet, als ob Du gewesen wärst!) in NRW gibt es dann nur immer einen Monat! Habe gehört, das die im Saarland sich garnicht drum scheren und immer 24 Monate kleben, ist aber ein Gerücht.
    Richtig ist, das die Versicherung im Falle eines Unfalls Ärger macht, hier hilft ein guter Anwalt, der beweist, das der Unfall auch passiert wäre, wenn Du beim TÜV gewesen wärst!
    Und nun noch zur Rennleitung: ein bis drei monate kann es mit einer mündlichen Verwarnung abgehen, wenn es länger ist gibt es einen Mängelschein mit der Pflicht zu Vorführung, kostet so um die 30 Euro.
    Hoffe konnte euch helfen, Andy

  • Danke für die Antworten. Das die Plaketten zurückdatiert werden ist mir in der Hinsicht eigentlich egal, da ich nicht die Absicht hatte irgendwelche gesetzlich geregelten Zeiten zu verlängern oder sonstwie zu mogeln. Ich hab halt nur sehr begrenzt dafür Zeit. Aber ich werd das jetzt wohl irgendwie timen müssen. Dann hat man auch dieses mulmige Gefühl nicht.

  • Hab meinen Tüv auch um nen Monat überzogen und ASU. Und ich hab auch keine Strafe erhalten.

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