Hallo Leute, habe in der Suche irgendwie nix passendes gefunden.
Kann man irgendwie das Standlicht als TFL nutzen? Evtl. durch programmieren oder vllt durch nachrüstung irgendeines Steuergeräts von Audi (bei denen sind die LED TFL ja auch als Standlicht genutzt)?
Hat einer von euch vllt schonmal sowas gemacht oder irgendwelche Erfahrungen? Die S6 TFL passen einfach nicht gescheit in die Waben
Standlicht irgendwie als TFL möglich?
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Hallo,
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hattest du nich schon mal gefragt?nein geht nicht.das standlicht heißt nich umsonst STANDLICHT!
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hattest du nich schon mal gefragt?nein geht nicht.das standlicht heißt nich umsonst STANDLICHT!
das stimmt nicht ganz. tagsüber ist es durchaus erlaubt mit standlich zu FAHREN von daher wäre es schon möglich das standlich als TFL zu nutzen -
es geht aber nicht!!!!!!man kann nur die nsw als tfl nutzen.und das scheint ja nicht erlaubt zu sein...
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Also ich fahr eigentlich tagsüber immer mit Standlicht rum. Die Rennleitung sagt auch
nichts weder dazu, noch zu den Blinkern, die 20% mitleuchten. Wenn nur das Standlicht
an ist, sieht man die ja besonders gut.... also ich würde schon sagen, dass es möglich
und auch zumindest toleriert ist. -
es geht aber nicht!!!!!!man kann nur die nsw als tfl nutzen.und das scheint ja nicht erlaubt zu sein...
wieso geht das nicht? standlicht an, fahren, fertig -
dann kannst du uns ja die codierung sagen?mir ist noch keine untergekommen.
standlicht heißt noch umsonst standlicht! -
was fürne codierung? da muss nix codiert werden. einfach den lichtschalter auf standlicht drehen und fertig
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Kann man irgendwie das Standlicht als TFL nutzen? Evtl. durch programmieren oder vllt durch nachrüstung irgendeines Steuergeräts von Audies ging aber um eine codierung
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nee, es ging dadrum das standlicht als TFL zu nutzen und das geht, indem man den lichtschalter auf standlicht dreht
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Habt Ihr nicht gedient???
Standlicht = Standlicht (Also im STAND, oder halt bei Fern- oder Abblendlicht)
Fernlicht = Fahrtlicht (während der Fahrt, wenn keiner entgegen kommt)
Abblendlicht = Fahrtlicht bei Gegenverkehr oder Pkw´s mit gleicher Fahrtrichtung
Und was soll die Diskussion, ob das Standlicht als TFL genutzt werden kann??? :pinch:
1. Das Standlicht hat eine 5 Watt Lampe pro Seite... das reicht nie im Leben, dann kann ich mir ja auch ein Teelicht in die Scheinwerfer stellen, und wenn die Rennleitung mich dann anhält: Ja nee, das ist mein Tagfahrlicht... TFL muss auch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen...
2. Es ist möglich so zu fahren, es ist aber definitiv verboten, nur mit Standlicht zu fahren..."Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(1)
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnissees sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen
zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder
verschmutzt sein.
(2)Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch
nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden,
wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt
oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der
Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.(2a)
Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.(3)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung
dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei
Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche
Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht
nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen
nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50
m beträgt." -
Fragt sich gilt das zuprogrammierte Licht als TFL oder als Standlicht ????
Weil wenn du 20% US Blinker prgrammiert hast , kommt das von der Helligkeit hin zu den Audi TFL...
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nur leider darf man die us-blinker offiziell nicht fahren......also ist es latte obs an die leuchtkraft rankommt oder nicht.
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Klugscheissermodus an!
Ey Leute, habt ihr eigentlich schonmal darüber nachgedacht, wenn euch irgendein Dummkopf in die Karre fährt? Und der sagt zufälligerweise aus das ihr an eurem Auto gelb leuchtende Lampen eingeschaltet hattet (Thema US-Blinker)? Und die Cops schauen das mal während der Unfallaufnahme nach und stellen fest: Uups, nicht nach STVO...
Was meint ihr wohl wer dann den Schaden zahlt, oder besser noch, wer sich weigern wird den Schaden zu zahlen?
Und zum Thema Standlicht, da kann ich nur dem Higgi582 Recht geben: offiziell ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren, genau so, wie es verboten ist mit Nebelscheinwerfern zu fahren obwohl kein Nebel ist. Jeder Cop der einfach nur Bock hat oder auch Langeweile (und das kommt laut den Cops die ich kenne oft genug vor!), malt euch eins. Und jeder der einfach keinen Bock hat lässt euch fahren.
So long...
Ich war auch mal jung und habe mein Auto "dekoriert" mit netten Spielereien, aber in der heutigen Zeit als Vielfahrer denkt man etwas mehr über den Führerschein nach...
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§ 17 (2) StVO
Was soll man da noch sagen, ge Higgi
Da knöpfen einem die Cops schnell mal einen 10er ab, wenn sie noch nen Verwarngeld für die Schicht brauchen, auch am Tage...
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