Absolutes halteverbot?? Seh ich anders!

  • Hallo, ich hatte einen schönen Zettel in der Windschutzscheibe hängen...


    Die Verbrecher wollen saftige 25€ von mir haben, allerdings seh ich das nich ein, wenn man auf die Straße zufährt sieht man absolut kein Halteverbotsschild. Mit den netten Menschen vom Ordnungsamt lies sich auch nich diskutieren, der eine hat eben grade sogar einfach aufgelegt, natürlich nicht ohne mir mit i-einem Verfahren zu drohen (warum wüsst ich ja immer noch gerne^^).


    An wen kann ich mich denn jetzt noch wenden? Ich seh es echt nich ein 25€ für so einen Müll zu bezahlen :/


    Hier mal ein Bild:


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    [align=center]VCDS im Wetteraukreis und FFM

  • Gibts bei den Hilfscowboys vom Ordnungsamt eigentlich nicht auch sowas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde ? Auf dem Ticket müsste normalerweise doch der Namen vom aussteller stehen.

  • Auf jeden Fall haben die den Grund der Ausstellung darauf zu vermerken, also den § gem StVO.


    Gehe aber mal hier davon aus das Du zu nah zur Straße geparkt hast.
    Ich glaube auch da gilt 5 Meter.
    Da ist ja sicherlich Rechts vor Links.
    Uneinsehbarkeit oder halt moch schlechtere Einsicht in die Straße für den von Links kommenden PKW würd ich jetzt mal als Stichtwort in den Raum werfen.


    Oder halt aufgrund der 5 m , da herrscht grundsätzlich absolutes Halteverbot!!

  • Die Pflicht zum Aufstellen von Park- und Halteverbotschilder besteht lediglich in Fahrtrichtung und am Anfang desselben.
    Das heißt, am Beginn der Zone, nach Einmündungen und falls es nicht bis zur nächsten Ecke geht, am Ende.


    Der Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, den Abschnitt in dem er parkt, auf Verbote oder Einschränkungen zu prüfen.
    Das heißt, wenn Du nicht vom anderen Ende der Strasse gekommen bist, musst Du bis zur letzten Einmündung zurückgehen und Dich vergewissern, das für das Teilstück in dem Du parkst keine Verbote oder Einschränkungen bestehen.


    Wirst wohl schlechte Karten haben, dagegen anzugehen.


    Gruss Frederik


    Oder hast Du einfach nur die 5 Meter bis Schnittkante der beiden Strassen unterschritten?

    Gruß Frederik

  • OecherJong:


    Danke, dsas sollte alles geklärt haben =)


    Ich fühl mich zwar immer noch im recht, aber was will man machen? ;)


    [align=center]VCDS im Wetteraukreis und FFM

  • ich würd einspruch einlegen was solln der scheiß X(
    da ist keine große kreuzung nichts

  • da ist keine große kreuzung nichts


    Na sicher doch, da ist 3 Meter weiter Rechts vor Links!!
    Auch das ist eine Kreuzung, und zwar eine Einbahnstraße aus der die Autos kommen könnten!!


    Aber mal zu den 25 €ronen.
    Ist das Falschparken im Katalog auch teurer geworden!!
    Ansonsten kann es sich hier halt um das Parken im Kreuzungsbreich handeln, das wird glaube ich Teurer geahndet.

  • Wenn du kein Herrmann am Telefon gemacht hast würde ich mich für das auflegen am Telefon beschweren. Die 5 Meter bis zur Kreuzung hättest trotzdem einhalten müssen. Sollte man auch eigentlich wissen. Da brauch auch kein Schild stehen. Das ist Grundwissen wie rechts vor Links etc.

    Gruß nightmare

  • Nene, ich war ziemlich freundlich ...


    [align=center]VCDS im Wetteraukreis und FFM

  • Der Grund sollte eigentlich auf dem Bescheid stehen.


    Wenn nur verschlüsselt oder als Paragraph mit Absatz angegeben, kannst Du es unter dem Stichwort "STVO" in diversen Borden nachschauen. Suche dann im Bord nach §12. Der betrifft das Parken und Halten.


    Aber ich denke, dass Du um die 25 € nicht drumrum kommst.


    Gruss Frederik

    Gruß Frederik

  • Wenn du das definitiv nicht zahlen willst, Bescheid abwarten und Widerspruch einlegen, was anderes kannste nicht machen und aufregen bringt nun allemal nichts!
    Zu Situation selbst:
    Parken ist mit dem neuen OwiKatalog für die POLIZEI nicht teurer geworden, aber hier hat ja auch die Stadt geahndet, welche originär Zuständig ist, die können die Geldbußen selbst festsetzen.
    25 € sind echt etwas hoch angesetzt, die werden im Normalfall nur fällig, wenn du richtig lange da stehst oder jemanden behindert hast.

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