Lichttechnisch? - Was ist erlaubt, was nicht?

  • So, ich mache mal einfache Aussagen und ihr könnt mich hoffentlich korrigieren oder bestätigen:



    ERLAUBT IST:
    - Außenbeleuchtung:
    -- Unterbodenbeleuchtung, Einstiegsbeleuchtung, etc. nur in weißer Farbe (LEDs okay) solange sich das Ganze abschaltet wenn man das Auto startet
    -- Tagfahrlicht wenn ich bspw. LED-Stripes auf Höhe der Nebelscheinwerfer nachrüste in normaler Leuchtkraft? (weiß)
    -- Außenbeleuchtung (Kennzeichenbeleuchtung, Scheinwerfer, etc.) dürfen nur echte lampen (Halogen, Xenon, Super White etc.) sein - aber KEINE LEDs!


    - Innenbeleuchtung:
    -- Alles erlaubt auch bunte LEDs (bspw. Fußraumbeleuchtung, an den Innenseiten der Türen etc.) - solange sich das Ganze abschaltet wenn man das Auto startet
    -- Innenbeleuchtung (Leselicht, Fahrerraumbeleuchtung) dürfen durch weiße LEDs ersetzt werden?


    was gibts sonst noch zum thema legale Beleuchtungsmodifikation zu wissen ?


    danke dass ihr mir als newbie da bisschen helft :D


    mfg

    greetz
    futuretec

  • Hab jetzt gerade nicht die Zeit alles mit § und Maßen zu belegen, aber hier mal nen paar vorab Infos:


    -Unterbodenbeleuchtung ist im BEREICH der StVZO nicht erlaubt. Das heißt AUCH! im ruhenden Verkehr (das heißt stehend / parkend).
    -Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt (da ist nen "schlupfloch" wie man UBB doch legal anbauen kann^^) in weiß und ansonsten muss halt klar sein, dass es auch Einstiegsbeleuchtung ist. (Türen auf -> an, Aufschließen -> an, etc... )


    Tagfahrlicht hat gewisse einbaugrenzen die ich in nem anderen Beitrag hier im Bereich gepostet habe. Tagfahrleuchten müssen wie alle anderen Leuchten eine Typgenehmigung haben.


    Auch Außenbeleuchtung gibts mit LEDs.. Was du halt nicht machen darfst ist das LEUCHTMITTEL von "normal" auf LED zu tauschen. Aber z.b. die neuen BMW Modelle haben LED Kennzeichenbeleuchtung. Die darfst du (unter Berücksichtigung der Einbaumaße etc) theoretisch an jedes andere Auto bauen. (als Kennzeichenleuchten)


    Zum Innenlicht: Es ist alles, was du willst erlaubt, solange es 1. Den Fahrer nicht blendet, iririert, etc (und damit ist JEDER potentielle Fahrer deines Fahrzeugs gemeint, also "das stört MICH nicht" hilft nicht^^ 2. Es darf NICHT! nach Außen wirken (d.h. so nen Tannenbaum oder nen beleuchtetes Namensschild wies die Trucker haben ist NICHT! erlaubt, da es von außen gesehen werden kann.!)

  • okay -- schonmal danke!


    wie "verklicker" ich die UBB als angebliche Einstiegshilfe (gut ich vermute mal ich mach mir sowieso keine UBB aber ich sollte es ggf. wissen!) - was muss man machen damit diese als einstiegsbeleuchtung geltend gemacht werden kann?


    Tagfahrlicht mit LED muss ich also einfach nach einem fertigen Scheinwerfer schauen mit Typengenehmigung und gut is?


    Außenbeleuchtung: ?! hä .. ich darf bspw. nicht meine funsel gegen ne LED-Kennzeichenlampe austauschen .. aber wenn ich den kompletten Heckschürzensatz von BMW kaufen würde, der dann schon LED-Kennzeichenbeleuchtung hat isses erlaubt? (d.h. einfach typengenehmigung muss dabei sein?)


    INnenlicht klingt cool =) .. hab eh nicht vor ne festbeleuchtung zu machen .. weil fahrsicherheit geht vor!


    mfg & thx

    greetz
    futuretec

  • Also erstmal zum Bild: Kann sein, dass das erlaubt ist.. müsste man halt auf die Leuchteneinheit schauen, ob die E-Typgenehmigt ist...


    zu der Kennzeichenleuchte: Du musst "nur" die Einbaumaße einhalten (Abstand der Leuchten zueinander, und zum Kennzeichen) dann sollte das reichen.

  • habs gefunden


    das TFL braucht ein E-Zeichen sowie diese Richtlinie R87 oder so...


    mfg

    greetz
    futuretec

  • zum thema unterbodenbeleuchtung:


    es ist im beriech stvzo net zugelassen darf aber verbaut werden solange es nicht während der fahrt an/ausgeschaltet werden kann und es muss ausgehen sobald zündung an.
    heißt es darf zu showzwecken verwendet werden. mehr net.


    zu den tagfahrleuchten solange alle richtlinien e-prüfuzeichen usw drauf sind und die einbaumaße passen dagt der tüv nix dazu.

  • Hallo.


    Habe gelbe Standlichter im Golf 6 Xenon drin. Polizeikontrolle ergab Mängelschein. Also Umbau auf org. und zur DEKRA. Wenn ich dann wieder auf gelb Umbau und werde wieder angehalten, was passiert dann? Strafe oder wieder nur ein Mängelschein?

  • Hallo.


    Habe gelbe Standlichter im Golf 6 Xenon drin. Polizeikontrolle ergab Mängelschein. Also Umbau auf org. und zur DEKRA. Wenn ich dann wieder auf gelb Umbau und werde wieder angehalten, was passiert dann? Strafe oder wieder nur ein Mängelschein?


    lass dich überraschen :thumbup::D


    nein scherz beiseite. ich geh davon aus das die dir nochmal nen mängelschein geben mit gleichzeitiger verwarnung, weil du ja schonmal auffällig warst. also ich an deiner stelle würde es nicht nochmal machen. weil das kann am ende ziemlich teuer werden.

  • Sieht aber verdammt Geil aus! :D


    ka ich habs leider noch nicht gesehen bei einem g6. ich hab bei mir standlich und blinker in gelb leuchten und das ergibt einen schönen durchgängigen gelben streifen siehe meine signatur :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

  • ich geh davon aus das die dir nochmal nen mängelschein geben mit gleichzeitiger verwarnung,

    Könnte so kommen. Oder: Führerschein weg weil unbelehrbar und ab zur MPU ;)

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Das mit dem komplett gelben Streifen is auch nicht erlaubt! Und die machen bei mir so ein Auffriss! Schnittlauch halt... :D

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