Chromleisten, Spiegelkappen, Scheinwerferblenden, etc. zulassungsfrei?

  • Hallo,


    gehe ich wie folgt richtig davon aus:


    - Chromkofferraumabschlussleiste oder Grillleisten sind zulassungsfrei?
    - Spiegelkappen (so angeklebt) sind ebenfalls zulassungsfrei?
    - Scheinwerferblenden (für den bösen Blick) brauchen eine TÜV-Eintragung?
    - Auspuffendrohre sind zulassungsfrei?
    - Spoileransätze (Heck) brauchen eine TÜV-Eintragung?


    thx 4 help =)

    greetz
    futuretec

  • Chromleisten und Kappen brauchen nichts, richtig.
    Beim bösen Blick hast du meistens eine ABE dabei, die ausreicht, extra zum TÜV und Eintragen brauchste die nicht.
    Das selbe gilt für die Endrohre.
    Beim Heckansatz kommts drauf an, was dabei ist.

  • okay thx schonmal


    ABE = was ?


    Soll das ein Art Zettel sein der beim Bösen-Blick bzw. Endrohr dabei ist und ich einfach mit dem Fahrzeugschein bei mir führe (wenn die Grünen mich kontrollieren)?


    Heckansatz gibts den mit ABE auch oder generell nur mit Tüv?


    thx 4 help =)

    greetz
    futuretec

  • ABE= Allgemeine Betriebserlaubnis
    Richtig, die musst du nur bei dir führen und nichts extra eintragen.
    Beim Heck weiß ich nicht, steht dann aber dabei, was du noch machen musst.

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