...und das glaube ich nicht, das man es dann in Deutschland eingetragen hätte
Es sei denn, der Prüfer in D hatte keine Ahnung oder war "käuflich"
...und das glaube ich nicht, das man es dann in Deutschland eingetragen hätte
Es sei denn, der Prüfer in D hatte keine Ahnung oder war "käuflich"
Hallo,
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ich wohn ja nur 20 km von Österreich weg und bei uns in der Zeitung musste ich schon des Öfteren lesen, das Fahrzeuge einfach von denen stillgelegt wurden da die Bodenfreiheit von 11 cm unterschritten wurde, obwohl bei uns in D alles Ordnungsgemäß eingetragen wurde.
Das ist dann natürlich echt bitter
Verstößt das nicht gegen EU-Recht, wenn Autos stillgelegt werden, obwohl die Umbauten in dem jeweiligen Herkunftsland Legal und Tüvabgenommen sind
Verstößt das nicht gegen EU-Recht, wenn Autos stillgelegt werden, obwohl die Umbauten in dem jeweiligen Herkunftsland Legal und Tüvabgenommen sind
das ist mal ne interessante Frage
ZitatEs sei denn wie gesagt, die Verkehrssicherheit wäre beeinträchtigt und das glaube ich nicht
Das ist es ja eben. Weil die Karre nen cm tiefer ist als in Östereich zugelassen nennt man es dann "Gefahr in Verzug".
Was interessieren mich die Bestimmungen aus Ö. wenn mein Fahrzeug in D. so zugelassen ist ?
Hier wird auch kein polnisches Fahrzeug "entwertet" nur weil die Sachen am Fahrzeug haben was bei uns nicht erlaubt ist.
Es sei denn es liegen grobe Sicherheitsmängel vor ( Bremsen etc ).
Gruß
Dirk
Naja, dass musst du denen erklären. Wie gesagt, es war laut Zeitung so. Ordnungsgemäß in D eingetragen und die aus Ö hatten die Fahrzeuge stillgelegt.
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