Nach Abschleppen wurde mein Golf beschädigt

  • Hallo,


    letzte Woche bin ich mit meinem Golf liegengeblieben weil die Antriebswelle gebrochen ist.
    Nachdem ich vom Adac abgeschleppt wurde, passierte das kleine Malheur.
    Beim Abladen und wieder hochfahren des Abschleppanhängers wurde die Frontschürze heftig touchiert, zusammengedrückt und es entstanden Kratzer!


    Ich bin mir nun ein wenig unsicher ob da nicht mehr (zb. Befestigungspunkte) an der Frontschürze kaputt gegangen ist.


    Da ich selbst gelernter Versicherungskaufmann bin, würde ich das als Versicherungsschaden abwickeln, um auch eventuelle Spätfolgen abzusichern.


    Meint ihr das is so in Ordnung oder habt ihr andere Vorschläge? Finanzielle Einigung ohne Versicherung?


    Über Hilfen würde ich mich sehr freuen!

  • Nicht grad ne schöne Situation!!! :huh:


    Wie sah denn die Reaktion des ADAC-Mitarbeiters aus???

  • Normal muss hierfür das Unternehmen aufkommen, die eben das Fahrzeug abgeschleppt haben. Hat nix mit dem ADAC selbst zutun, da die ja nur Fremdfirmen/ Vertragsfirmen beauftragen.

  • Das Abschleppunternehmen hat für den Fall mit Sicherheit eine Versicherung, die für solche Schäden aufkommt, wenn ich mich nicht irre.

    Gruß Michael

  • Zitat

    Finanzielle Einigung ohne Versicherung?


    Sowas machen die nicht. Die haben eine spezielle Hackenversicherung ?! oder wie sich das schümpft. Wichtig ware das du dir wenn sowas passiert den Vorfall vom Fahrer schriftlich bestätigen lässt. Sozusagen ein Schuldbekenntnis.

    Gruß nightmare

  • Ja der vom ADAC war noch etwas jünger und dem war das sichtlich unangenehm :D .
    Hab mir das gestern nochmal gründlich angesehen, aber da scheint der Kunststoff sehr dehnbar gewesen zu sein.


    Jetzt gibts schon den nächsten Aufreger. Mir ist nach einem Monat Besitz die Antriebswelle gebrochen (139tkm), hab aber eine Garantie
    von 12 Monaten bekommen. Jetzt soll der Schaden an der Antriebswelle nur teilweise übernommen werden. X(
    Das kann ja nicht sein das man nach so kurzer Zeit eine Schadenteilung hinnehmen muss?

  • Ja der vom ADAC war noch etwas jünger und dem war das sichtlich unangenehm :D .
    Hab mir das gestern nochmal gründlich angesehen, aber da scheint der Kunststoff sehr dehnbar gewesen zu sein.


    Jetzt gibts schon den nächsten Aufreger. Mir ist nach einem Monat Besitz die Antriebswelle gebrochen (139tkm), hab aber eine Garantie
    von 12 Monaten bekommen. Jetzt soll der Schaden an der Antriebswelle nur teilweise übernommen werden. X(
    Das kann ja nicht sein das man nach so kurzer Zeit eine Schadenteilung hinnehmen muss?

    die ganze sache ist zwar sch*****
    nach 139tkm ist dieser schaden nicht ungewöhnlich!
    kommen wir mal zu der garantie. du hast das auto bestimmt im autohaus gekauft. die garantie ist kann auch durchaus 12 monate sein. ABER
    du hast bei vielen autohäusern nur eine teilgarantie...umso mehr kilometer umso mehr musst du bezahlen (z.b.: unter 50.000km musst du eine selbstbeteilung von 10% aufbringen...so ist es bei mir)



    german engineering on board

  • Ja hab es beim Dat Autohus gekauft und eine Gebrauchtwagengarantie von 12 Monaten. Soll dann 60% des Schaden zahlen.
    Da ich aber das Auto erst 1 Monat habe, besteht doch noch die Sachmangelhaftung und da ist der Verkäufer doch gezwungen einen Beweis
    zu erbringen, dass der Mangel nicht vorher bestand und müsste doch die volle Reparatur übernehmen? Die Frage ist, ob die Antriebswelle(Gelenkwelle) als
    Verschleißteil anzusehen ist?

  • Moin,


    Die Antriebswelle ist auf jedenfall ein Verschleißteil, aber eigentlich ist es bei der Gebrauchtwagengarantie so, dass der Arbeitslohn zu 100% übernommen werden und du jetzt "nur" 60% der Ersatzteilkosten übernehmen musst, dass sollte sich bei einer Antriebswelle doch in Grenzen halten. Weisst du den schon, was du zuzahlen sollst?


    Gruß bigfoot

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    Einmal editiert, zuletzt von bigfootHH ()

  • So hab mir nun die Rechnung angeguckt.
    Das Gleichlaufgelenk musste erneuert werden, also nicht die gesamte Antriebswelle.
    Laut dem AGB´s werden die garantiebedingten Lohnkosten und die garantiebedingten Materialkosten erstattet,... und das sind laut der Tabelle 40%, also muss ich die restlichen 60% tragen ( aber insgesamt beläuft sich die Rechnung aus 253€, also es geht noch)

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