Ich könnte heulen....

  • Hallo zusammen!!


    Also, ich war heute beim Chippen, war ja noch alles easy... Dann haben wir noch so nen paar Kleinigkeiten gemacht, dabei ist aufgefallen, dass ich im Gurt Produktionsdatum Juli 2001 stehen hab...
    Meiner ist aber als NEU im Juni 2002 gekauft!! Von mir höchstpersönlich...


    Jetzt meint aber mein Kumpel und Chipper, dass zwischen dem Gurt-Produktionsdatum und dem des Autos maximal 1 woche liegt. Ist das richtig?? Die Scheiben sind auch aus 2001!!


    Was soll ich jetzt machen?? Ich bin davon ausgegangen, dass ich ein Auto aus 2002 habe!! Ist doch logo, oder??


    Wer weiss, der meinte ggf. ist der Wagen ja schon gelaufen udn dann per Blanko-Brief nach D zurückgekommen... Ist das möglich??


    Was soll ich jetzt machen??
    Habe ich Regress-Ansprüche an den Händler, weil er mir ein altes Auto zum neuen Preis verkauft hat? Bzw. hat der Händler Regressansprüche an den Zwischenhändler von dem Ding???


    Ich könnte heulen....
    X(X(X(X(X(X(X(X(:(;(

  • ich bin mir nimmer ganz sicher, aber du kannst auf jedenfall regressansprüche stellen !!!


    hab ich erst vor paar wochen in rechtslehre in der schule gemacht. schau mal im BGB nach, hast einen bestimmten zeitraum nach dem du den schaden, etc. entdeckt hast zu melden. ich such mal die passenden §§ raus und poste die dann.



    EDIT:


    § 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) könnte zutreffen:


    Wer zur abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder wiederrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.


    § 124 BGB (Anfechtungsfrist):


    (1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.
    (2) Die Frist im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt.
    (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung 10 Jahre verstrichen sind.



    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von DerBen ()

  • Du kannst mir ja mal deine Fahrgestellnummer per PN schicken. Dann kann ich's dir wenigstens auf den Monat genau sagen.


    Dein/jeder Haändler kann dir das Produktionsdatum auf den Tag genau sagen. Sogar das AH, dass das Auto bestellt hat. ;)

  • Gurte können auch 2 Jahre vorher schon gemacht worden sein, genau wie Scheiben.. nur zur Produktion wird halt irgendeine Palette dann erst urz davor...

  • Gurte und Airbags sind eigentlich Just in Time...


    Sonst wär's ja von VAG irgendwie Schwachsinn, einen Austausch nach ca. 7 Jahren zu empfehlen. ;)

  • Zitat

    Original von Daniel
    Hast den Golf als EU Fahrzeug gekauft?
    Die stehen oft monatelang rum.


    Wenn ich mir da so sicher wäre... Ich weiss, dass der wagen erst nach F sollte, aber nie da gewesen ist.


    Zitat

    Original von Michael
    Du kannst mir ja mal deine Fahrgestellnummer per PN schicken. Dann kann ich's dir wenigstens auf den Monat genau sagen.


    Dein/jeder Haändler kann dir das Produktionsdatum auf den Tag genau sagen. Sogar das AH, dass das Auto bestellt hat. ;)



    Mache ich liebend gern, morgen direkt!!
    Danke Michael!! :P

  • Zitat

    Original von Michael
    Und warum ned jetzt?


    Auto in der heimatlichen Garage, Marc darf heute A8 fahren. Guter Grund - ich finde schon :)) :)) :))

  • Zitat

    Original von Michael
    :D


    Hab heut bloss nen blöden A3... :))


    Zulassung hab ich trotzdem immer bei.


    Ich nicht....
    Alle KFZ Brief unserer Familie sind im Tresor, auch wenn das jetzt doof klingt. Und Schein ... ich sag mal nicht wo die jetzt alle sind... :rolleyes:;)


    Morgen schick ich Dir ne PN!!

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