Heckstoßstange andere Reflektoren ?

  • Leider wird Dir das "offiziell" nicht möglich sein, die zusätzlichen Reflektoren sind nötig wenn der Abstand zu den Fahrzeugenden oder die Reflektorfläche nicht der StVZO entsprechen. Die Zusätzlichen Reflektoren dürfen nicht getönt oder andersfarbig als Rot sein.


    Wenn Du willst schreib ich nochmal den passenden Absatz aus der StVZO hier rein... den würde ich bei Bedarf raussuchen....

    Einmal editiert, zuletzt von Polonyus ()

  • OK ich hab das doch gleich mal rausgesucht... :) Die für Dich wichtigen Sachen habe ich mal rot eingefärbt.


    Also: StVZO / Teil. B / Buch III / Paragraph § 53 / Absatz 4


    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

  • Leider wird Dir das "offiziell" nicht möglich sein, die zusätzlichen Reflektoren sind nötig wenn der Abstand zu den Fahrzeugenden oder die Reflektorfläche nicht der StVZO entsprechen. Die Zusätzlichen Reflektoren dürfen nicht getönt oder andersfarbig als Rot sein.

    Mir ist bewusst das Reflektoren Gesetzlich vorgeschrieben sind.
    Ich dachte eben nur das die in den Scheinwerfer integriert sind und die Reflektoren in in der Stoßstange nur unötige Zusatz-Reflektoren sind.

    | Golf 1.6 102 PS Trendline | Deep Black Perleffekt | RCD 210 | NSL| 5 Türen |

  • beim 5er gab´s die doch mein ich auch ma in getönt!!
    vllt kommt das beim 6er ja auch noch!!

    Gruß Peter


    Aktueller Fuhrpark:
    Herrchen: ´09 VW Golf MKVI 2.0 TDI
    Frauchen: ´07 VW Cross Touran 2.0 TDI

  • gibts diesbezüglich was neues ?


    reflextoren die zb besser zu den R-LEDs passen ? was ist an dem gerücht dran das der Highline dunklere reklektoren hat als der TL bzw CL ?


    lg

  • Wer dunklere Reflektoren haben möchte, muss sich diese lasieren lassen.
    Jedoch is das nit legal.


    Doch es sieht natürlich viel besser aus.

    Gruß Thomas

  • Am Besten die Reflektoren weg lassen und zuwschweissen!
    Beim Golf 5 (ausser R32) wurden die Reflektoren ja auch in die Rückleuchten gebaut!

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