Schwarz eingefärbte Rückleuchten - Gutachten ??

  • Hallo ,


    ich habe bei Ebay schwarz eingefärbte Rückleuchten ersteigert. Ich wolllte jetzt euch mal fragen, ob der TÜV oder die Dekra dafür ein Gutachten erteilt und wie teuer dieses ca. wird ?
    Hat damit irgendjemand schon Erfahrungen gemacht ?


    Vielen im vorraus !


    MFG
    Matthias

  • also wenn die wirklich nur lackiert sind dann hast du schlechte karten. das heißt kein tüv keine versicherungsschutz und das nur für en paar schwarze rückleuchten.

  • ich würde grundsätzlich die finger von solchen rückleuchten lassen! eingetragen kriegste die nie und nimmer! die sind meißt laminiert und da scheint ja wohl wirkich nichts mehr durch was rot sein könnte...


    p.s.: ich würde mir mal rückleuchten von Hella oder in pro ansehen die sind meißt schick (z.b. rot-klar-rot) und TÜV frei da E zeichen ;)


    cya

  • Du hast keine Möglichkeit diese eintragen zu lassen. Auch wenn du ein Gutachten beantragst, bezweifel ich das es sich finanziell für dich lohnt bzw. du überhaupt ein Gutachten dafür bekommst. :(

  • @ vw-star


    Hättest du besser vorher hier gefragt... ;)


    Das erspart viel Ärger und Kosten...


    Aber jetzt weißt du es ja... :D

  • Das einzige was man machen kann (was dennoch illegal ist) wäre ein Gutachten von schwarzen RLs wie Hella zu nehmen und dann zu hoffen, dasss den Grünen das reicht....


    Ich habe leider schon Erfahrungen mit lasierten RLs gemacht :rolleyes::rolleyes::(

  • Zitat

    Original von cabriofahrer
    also wenn die wirklich nur lackiert sind dann hast du schlechte karten. das heißt kein tüv keine versicherungsschutz und das nur für en paar schwarze rückleuchten.


    das ist quatsch mit dem kein versicherungsschutz.
    die versicherung wird nie ganz erlischen !
    höchstens wenn du krasse umbaumaßnahmen vornimmst.

  • Zitat

    Original von Rondras


    das ist quatsch mit dem kein versicherungsschutz.
    die versicherung wird nie ganz erlischen !
    höchstens wenn du krasse umbaumaßnahmen vornimmst.


    Meistens eine Vertragsstrafe, allerdings bis zu 10.000 Euro.
    Zumindest bei Volkswagen Versicherungsdienst VVD

  • ja das mag im vertrag drinstehen.
    das ist worst case.
    man bekommt auch für das sharen von mp3s 5 jahre knast - worst case

  • Zitat

    Original von Rondras
    ja das mag im vertrag drinstehen.
    das ist worst case.
    man bekommt auch für das sharen von mp3s 5 jahre knast - worst case


    Ich sehe, wir verstehen uns :D:D:D
    Übrigens: Betrunken zu Fuss gehen ist auch nicht erlaubt :] Aber das ist jetzt OT 8)

  • Hi war auch so dumm und hab mir die lasierten bei Ebay gekauft und war damit beim TÜV Nord die sagten da das ich keine chance habe die eingetragen zu bekommen !!!

  • na dann fahr halt mit den teilen so rum.
    kostet im extremfall eur 15,00
    meine us gti leuchten haben auch keine abe, sind aber auch unauffälliger

  • Danke für die vielen Antworten.


    Zitat

    na dann fahr halt mit den teilen so rum.kostet im extremfall eur 15,00


    Bist du dir sicher ,dass das nur 15 Euro kostet ?
    Was ist mit dem Versicherungschutz und was passiert bei nem Auffahrunfall ?
    Is mir zu riskant.


    Gruss
    Matthias

  • Also bei einem nicht eingetragenen Teil bekommt man 68€ Strafe aber bei einem Teil das ILLEGAL hoch 3 ist sinds nur 15 €, das kann ich ned glauben ! ?(


    Andererseits sind wir in Deutschland, dem Land der unglaublichen Gesetze !

  • also bei meinem g60 hatte ich ein raid ohne abe, das hatte dem 30 gekostet !

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