Habe Golf 4 seit dem 17.07.2009 und nur Probleme vieleicht weis jemand einen rat

  • Habe mit meinen Golf 1,6 Automatik bj 12.99 mit 116.000 KM, nur ärger, angefangen hatt es schon beim abholen vom Händler mit drei tage Liefer Verzögerung.



    Fehler 1: ESD Lampe leuchtet ab und zu bei normaler fahrweise.



    Fehler 2: schalte ich die Klima an läuft der wagen im stand unruhig.



    Fehler 3: EFH links vorne schalter spinnt drückt man runter ( erste stufe ) geht er hoch.



    Fehler 4: Heckklappen schloss öffnet nicht mit fernbedienung nur ein Klacken das wars.



    Fehler 5: Airbag Leuchte brennt.



    War bei VW Fehler auslesen es wurden 4 Fehler gefunden: 8| kann leider mit den Ergäbnis vom Auslesen der Fehler nichts anfangen.



    1: Motorsteuerung Simos, 4 fehler erkannt 17526 P1118 035



    Bank1, Sonde2, Heizstromkreis Unterbrechung



    Bank 1, Sekundärluftsystem Durchsatz zu klein



    Motorsteuergerät gesperrt, sporadischer fehler.



    2:Automatisches 4-Gang Getriebe 01M



    Drehzahlinformation Fehlt keine Anzeige



    kickdownschalter/Drosselklappenpot. unplausibles Signal, Sporadischer Fehler.



    Geber für Gaspedalstellung-G79, unplausibeles Signal, Sporadischer Fehler.



    Motorsteuergerät keine Kommunikation, Sporadischer Fehler.



    3: Airbag



    Zünder für Seitenairbag Fahrerseite -N99 Widerstandswert zu gross.



    4: Löseschalter für Magnetspule für Bremsdruck.





    Also finde viele Mängel für ein Werkstatt geprüften Gebrauchten oder :?:



    Der Kaufvertrag wurde am 03.07.2009 gemacht mit Verbindlichen Liefertermin 14.07.2009, geliefert bzw. Abholbereit war er am 17.07.2009, am liebsten würde ich ihn zurückgeben aber meine Frau will ihn Behalten ;( .



    Wie lange hat man das recht vom Kaufvertrag zurückzutreten ? 14 Tage oder ?



    nur wie wird das gerechnet ab übergabe oder ab kaufvertrag ?(



    Was meint ihr soll ich mir das übel anehmen oder lieber vergessen?



    Danke für eure Ratschläge

    Einmal editiert, zuletzt von Plasmarot ()

  • Du hast den Wagen also bei einem Händler gekauft, richtig?


    Dann hast du so oder so 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung und die besagt, dass im ersten halben Jahr ab Kaufdatum der Händler in der Beweispflicht ist; sprich er muss nachweisen, dass ein Fehler nicht schon beim Kauf da war. Für dich heißt das im Endeffekt: Auto wieder hinbringen, Händler muss es reparieren, basta. Deswegen kauft man ja letztlich auch beim Händler! :cursing:
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,287111,00.html


    Bei dem 14-tägigen Widerrufsrecht bin ich mir nicht so sicher, da dieses so "per se" nur für den Fernabsatz gilt, also wenn man z.B. etwas über das Internet bestellt. Wie der Widerrf geregelt ist, sollte allerdings auch in deinem Kaufvertrag (im Kleingedruckten) stehen.

  • Hallo, ja habe beim Händler gekauft, war gestern auch da und habe ihn den fehlerbericht hingelegt und die Mängel beschrieben.


    Er will nun mit VW Rücksprache halten und sich die Fehler genau Erklären lassen. 8|



    Naja mal abwarten was dabei rauskommt, Reparieren muß er ihn sowieso Habe eine Garantie auf Motor, Getriebe, Kühler und Differential. 8o


    Danke für deinen Ratschlag :thumbup:


    Gruß Holger

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