City Airbus Premiere

City Airbus: Präsentation in Ingolstadt, Zukunftsfähigkeit mit Hürden

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte mit gesetzlichen Regelungen so genannte Passagierdrohnen und Lufttaxis zukunftsfähig machen. Laut Verkehrsminister fehle es aktuell an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, mit deren Hilfe autonome, bemannte Flugtaxis in die Luft gehen könnten. Trotzdem hat der Flugzeugbauer Airbus eine Vorabvariante seines viersitzigen Lufttaxis bereits vorgestellt.

City Airbus: Mobilitätslösungen in neuer Dimension

Alternative Mobilitätskonzepte sind das neue große Ding. Denn parallel zur Entwicklung von alternativen Antriebstechnologien gewinnen Mobilitätsdienste wie Carsharing, Taxidienste, Fahrdienstvermittlungen oder Shared Mobility eine immer größere Bedeutung. Dazu zählen auch alternative Verkehrsmittel wie Drohnen-Taxis und Passagierdrohnen, die den öffentlichen Nahverkehr in Zukunft ergänzen oder gar ablösen sollen. Neue Mobilitätsdienste sollen durch die höhere Flexibilität und die Nutzung moderner Antriebstechnik für eine Entlastung des städtischen Verkehrs sorgen – und damit Abgasemissionen, Stau und stockenden Verkehr sowie Lärmbelastung reduzieren.

Mobilitätsdienstleistungen wie die „On-Demand-Mobility“, also Verkehrs- und Beförderungsdienste, die kurzfristig per App gebucht und bezahlt werden können, gibt es bereits heute. Visionär sind hingegen alternative Verkehrsmittel wie Flugdrohnen und Passagierdrohnen, da Entwickler noch allerhand Schwierigkeiten im Hinblick auf Nutzlast, Lärm, Flugzeit bzw. Reichweite oder Luftraumvorschriften bewältigen müssen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht in Drohnen und Flugtaxis eine „neue Dimension der Mobilität und eine Riesenchance für Kommunen, Unternehmen und Start-Ups.”

Rechtliche Rahmenbedingungen für Flugtaxis noch ausbaufähig

Ein Beispiel für die visionären Ideen im Rahmen der EU-Initiative „Urban Air Mobility“ – kurz UAM – stellt das kürzlich in Ingolstadt vorgestellte Flugtaxi des europäischen Luft- und Raumfahrtkonzerns Airbus dar. Bei der Vorabversion des so genannten City Airbus‘ handelt es sich um ein achtrotoriges Fluggerät, das mit Hilfe von vier doppelten Mantelpropellern senkrecht starten und landen kann. Wie bei einer herkömmlichen Spielzeug-Drohne oder einem Kamera-Quadrocopter wird die Flugrichtung des Lufttaxis durch Drehzahländerungen der einzelnen Propeller beeinflusst. Die Steuerung der Passagierdrohne soll autonom erfolgen.

Der City Airbus kann laut Flugzeugbauer Airbus bis zu vier Personen befördern und soll in Zukunft als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr – daher vorrangig im urbanen Raum – eingesetzt werden. Passagierdrohnen sollen daher nicht den klassischen Luftverkehr ergänzen. Vielmehr soll der City Airbus auf fest definierten, kurzen und mittleren Flugrouten zum Einsatz kommen, beispielsweise von der Innenstadt zum nächstgelegenen Flughafen. So soll CSU-Politiker Scheuer im Bundesverkehrsministerium bereits eine feste Flugroute zum Münchner Flughafen ins Gespräch gebracht haben. Der Begriff eines „Luft-Taxis“ trifft beim City Airbus daher streng genommen nicht zu, da individuelle Flugrouten nicht im Fokus stehen.

City Airbus Landeplatz
So könnten CityAirbus Landeplätze in Zukunft aussehen. (Symbolbild, Quelle: airbus.com)

Dies liegt wohl auch an der Reichweite und Maximalgeschwindigkeit des City Airbus‘, die laut Hersteller bei etwa 50 Kilometern bzw. 120 Kilometern pro Stunde liegt.

Flugbereit war der City Airbus zur Präsentation in Ingolstadt übrigens noch nicht – stattdessen wurde das Flugtaxi auf einem Tieflader zum Ingolstädter Rathausplatz transportiert. Dass es der City Airbus auch noch zwei Jahre nach Start des Pilotprojekts noch nicht bis zum offiziellen Jungfernflug oder gar in den kommerziellen Kurzstreckenluftverkehr geschafft hat, liegt laut Bundesverkehrsminister insbesondere an den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Es fehle daher an Gesetzen und Regelungen, um elektrobetriebene und autonom gesteuerte Lufttaxis praxisnah zu testen. Wie bei kleinen Hobby- und Kameradrohnen, für die es mittlerweile verschiedene Regelungen wie die Pflicht eines Drohnen-Kennzeichens (ab 250 Gramm) oder eines Drohnen-Führerscheins (ab zwei Kilogramm) gibt, bedarf es auch bei bemannten Taxi-Drohnen neuer Regelungen und Verordnungen. Über bebautem Gebiet darf der City Airbus beispielsweise so oder so noch nicht eingesetzt werden, da es dem Luftaxi an der entsprechenden Zulassung fehlt. Immerhin soll der City Airbus in etwa Mitte des Jahres den Erstflug auf einem Testgelände im nahegelegenen Manching antreten.

Volocopter: Vorreiter beim Thema Passagierdrohne

Neben Airbus hat sich unter anderem auch das in Bruchsal ansässige Start Up-Unternehmen namens Volocopter der Entwicklung eines Luft-Taxis gewidmet. Zusammen mit der Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport AG tüftelt das Unternehmen zurzeit nicht nur an der Passagierdrohne selbst, sondern auch an einer Bodeninfrastruktur und am Betrieb von Passagierdrohnen an Flughäfen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Fluggastabfertigung oder der Anbindung an die bereits bestehende Verkehrsinfrastruktur. Auch hier geht es nicht um einen Ersatz des herkömmlichen Luftverkehrs, sondern eher um eine optimierte Anbindung des Stadtzentrums an den Flughafen.

Der Volocopter gilt im Vergleich zum City Airbus als Vorreiter, denn immerhin konnte der bemannte, voll-elektrische Senkrechtstarter (eVTOL = electric vertical takeoff and landing) schon im Jahr 2017 erste Testflüge in Dubai City absolvieren. Eine weitere Testserie für innerstädtische Flüge mit dem Volocopter ist in Singapur für die zweite Hälfte des Jahres 2019 geplant. Die Entwicklung von Fluggeräten für den Stadtverkehr wurde von zahlreichen anderen Herstellern und Unternehmen angekündigt – etwa vom Flugzeughersteller Boeing, dem Dienstleistungsunternehmen Uber oder von Autobauern wie Porsche, Toyota und Volkswagen.

Volocopter Passagierdrohne
Auch „Volocopter“ hat sich auf die Fahnen geschrieben Passagierdrohnen zu entwickeln. (Symbolbild, Quelle: volocopter.com)

Besonders kreativ ist auch der Ansatz des chinesischen Auto-Konzerns Geely: Mit dem Terrafugia TF-X, einem fliegenden PKW mit weitestgehend klassischen Auto-Teilen wie einem Verbrennungsmotor und zwei Elektromotoren, möchte man schon bald einen serienreifen Hybrid aus Auto und Flugzeug auf den Markt bringen.

Förderprogramm für Lufttaxis und Passagierdrohnen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat außerdem ein Förderprogramm für die Entwicklung und Erprobung von Drohnen und Flugtaxis gestartet. Bei einem Netzwerktreffen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Februar 2019 kündigte der Verkehrsminister an, moderne Mobilitätskonzepte und innovative Luftfahrtkonzepte zu unterstützen. Das Förderprogramm des BMVI umfasst ein Volumen von 15 Millionen Euro und läuft jeweils vier Jahre. Des Weiteren werden Schnellläufer-Projekte durch das BMVI mit jeweils bis zu 500.000 Euro und Studien mit jeweils bis zu 100.000 Euro unterstützt.

City Airbus Präsentation - Andreas Scheuer und Dorothee Bär
Bereit zum Start: Andreas Scheuer, Dorothee Bär und namhafte Airbus-Verantwortliche setzen ein Signal in Richtung Zukunft. | Quelle: bmvi.com

Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung sollen in den kommenden vier Jahren innovative Konzepte für die Luftfahrt vorangebracht werden. Laut BMVI sei das Ziel „ein Gesamtkonzept für saubere, sichere und effiziente unbemannte Luftfahrt.“ Bisher haben sich fünf deutsche Regionen, darunter Aachen, Hamburg, Ingolstadt, Nordhessen und Enschede-Münster, der europäischen Urban Air Mobility-Initiative (UAM) angeschlossen und gelten daher als Pilotregionen für innovative Mobilität im Luftraum.

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