Fußraumbeleuchtung...absoluter Laie ;)

  • Hey!
    Ich möchte auch gerne eine Fußraumbeleuchtung in meinen Ver einbauen, jedoch hab ich davon nicht sonderlich viel Ahnung!
    Ich hab mir auch andere Threads durchgelesen, aber ich check des ganze mit was weiß ich Schaltung und so nicht (Physik schon laaaaaaaange abgewählt :P )


    Ich hab nur einige Fragen, nach eureb Erfahrungen:
    - Empfehlungen? LED's oder Neon- Röhre?
    - Wo muss ich was anschließen?
    -> wär cool wenn ich das Licht beim fahren anmachen könnte!
    - Kann ich das selbst machen, oder sollt ich mir da lieber helfen lassen?
    - Was ist bei Fußbodenbeleuchtung, in Bezug auf StVo zu beachten? Was ist erlaubt?


    Danke schonmal im vorraus,
    Fizzl

  • Danke, ist wirklich sehr ausfürhlich beschrieben, aber habt ihr persönlich Leuchten, die ihr nehmen würdet?
    oder mit denen ihr halt positive Erfharung gemacht habt?
    Wann geht dann das Licht ein? bzw wieder aus?
    Kann ich es unter dem fahren anlassen? Oder ist das verboten?
    mfg
    Fizzl


  • Kann ich es unter dem fahren anlassen? Oder ist das verboten?
    mfg
    Fizzl


    Ein kleiner Briefaustausch, den ich gefunden habe, vlt hilft er weiter:


    Sehr geehrtes TÜV-Nord Team,


    ich habe ein paar kurze Fragen bezüglich der Zulässigkeit meiner Innenraumbeleuchtung.


    Und zwar habe ich zwei Blaue Neonröhren (ca30cm lang) als Fussraumbeleuchtung - zwei LED-Spots, die ein Ablagefach unter dem Aschenbecher anleuchten und über das LichtPlus geschaltet sind - und zwei Blaue Neonröhren am Dachhimmel, die sich nur bei geöffneten Türen anschalten.


    Bei allen ist die direkte Lichtquelle von aussen nicht sichtbar!
    Deshalb würde ich gern wissen, ob dies Zulässig ist, oder ob ich bei einer Polizeikontrolle mit einem Bussgeld rechnen muss!


    Aber wenn es verboten wäre, dann dürfte man doch auch kein Autoradio mit blauer Beleuchtung besitzen, oder!


    Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut und werde ihn auch weiter dem TÜV Nord treubleiben!


    Mit freundlichen Grüssen,



    --


    Hier die Antwort vom TÜV-Nord:




    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :


    Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").


    An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.


    Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.


    Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.


    Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.


    Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.


    Mit freundlichen Grüßen



    Laut Dezent Team hast du ein ein Plus für Schalterbeleuchtung oder das Plus vom Türkontakt zur Auswahl... Könnte man ja wahlweise schalten, wie man es haben möchte.


    MfG

  • so weit ich es verstanden habe, darfst du dir natürlich eine fußraumbeleuchtung einbauen, es darf nur nicht nach außen scheinen


    sprich wenn auf einmal alles im auto rot leuchtet, hast du es mit der fußraumbeleuchtung übertrieben und darfst sie nicht verwenden.
    wenn es allerdings wirklich nur der fußraum ist, sollte es keine problem darstellen.


    gibt fußraumbeleuchtungen ja auch als serienausstattung.
    die werden da bestimmt nix verbotenes reinbauen.

  • Gibt es nicht sogar auch eine originale Fußraumbeleuchtung ab Werk?
    Hat mal jemand ein Foto davon, wie hell die leuchten?

  • aalso, ist es generell machbar:


    Beleuchtung, mit Kaltlichtkathoden im Fußraum vorne und unterm Vordersitz für hinten.
    Die Beleuchtung geht an, wenn die Tür auf geht und geht wieder aus wenn sie zu geht.
    Zudem aber auch ein Schalter, sodass ich das Licht selbst an und aus machen kann.
    Zusätzlich noch nen Dimmer dazu, dass ich das Licht während des Fahrens runterdimmen kann, sodass man das Licht von außen auf keinen Fall sehen kann! ?!?!


    Ist das möglich? Also vorallem das kmit dem Schalter und dem dimmen?


    mfg

  • Gibt es nicht sogar auch eine originale Fußraumbeleuchtung ab Werk?
    Hat mal jemand ein Foto davon, wie hell die leuchten?

    klar ist dies ab werk erhältlich!
    ist mit eingebaut wenn man das licht&sicht paket ab werk bestellt hat, wie in meinem falle.
    ein bild hab ich aber leider nicht. müsste ich heute abend machen, wenn es euch so stark interessiert.



    german engineering on board

  • so auf abfrage ;) gab ich mal gestern abend ein bild von der fußraumbeleuchtung geschossen.
    das licht geht an wenn ich den motor ausmach/das auto aufspere/die tür oder den kofferraum aufmache.
    zwei bilder noch zu der sache.
    einmal in relation zum licht allgemein und einmal nur unten an den pedalen.


    [Blockierte Grafik: http://s8.directupload.net/images/090907/temp/s5npaanb.jpg] [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/090907/temp/mztgstuw.jpg]


    die ganze sache kann man auch nachrüsten. man(n) muss nur wissen wie man die kabel zieht.
    so schwer ist es nicht. funktioniert fast so wie du türlicht nachrüstung!


    lg



    german engineering on board

  • Danke für das Bild.
    Macht natürlich richtig was her. Glaube ich baue mir sowas dann auch ein. Soll aber wie gesagt original sein.
    Kann man die Lichtstärke über MFA+ steuern?
    Kann man das auch so einstellen, dass es während der Fahrt leuchtet?


    Gruß
    Julian

  • leider muss ich dir mit einmal nein anworten.
    man kann die lichtstärke nicht über die mfa+ steuern.
    kommen wir mal zum licht wärend der fahrt. nach stvo ist die sache glaube nicht so recht legal. es würde aber gehen.
    man kann so vorgehen: du schaltest das licht am lichtschalter an --> dann soll es auch im fußraum angehen ... das müsse eigentlich funktionieren.



    german engineering on board

  • Also ich kann meine Fussraumbeleuchtung über die MFA+ steuern und zwar in 5% Schritten!!!

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