Hallo zusammen,
ich hatte demnächst auch mal vor an meinem Ver ein wenig was zu verändern und dachte dabei unter anderem an neue Rückleuchten (R32 oder Valeo LED), 18 Zoll (original vw), neuen Heckansatz (Individual, Gti oder R32) und eventuell ne neue Front (gti oder gt mit jetta chrom grill) oder einfach nur den individual frontspoiler.
Nun wollte ich nochmal die Frage aufgreifen, in wie weit diese Sachen verbaut werden dürfen und was dafür letztlich benötigt wird. Reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder müssen diese Teile eingetragen werden und und und.......
Ich habe mich eben schon seit mehr als ner stunde durch die Suchfunktion gekämpft und vorherige Threads zu diesen Themen gelesen. Aber ganz schlau geworden bin ich noch immer nicht.,
Es gab dabei leider sehr viele unterschiedliche Meinungen und ebenso gab es wohl auch genügend Fälle, in denen einige User eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei VW angefordert haben und keine bekommen haben, mit der Antwort das eine Veränderung dieser Teile nicht erlaubt wäre und dabei an die nächste Tüv oder Dekra Prüfstelle verwiesen. Wieder andere haben diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW ohne größere Probleme erhalten. Sodass bei VW wohl die eine Hand nicht weiß was die andere macht.
Da ich demnächst eben auf Shopping-Tour für meinen Ver gehen wollte, hätte ich diese Dinge gerne vorher geklärt. Davon würde ich eventuell sogar abhängig machen, ob ich mir z.b. eine ganz neue Front kaufe oder eventuell nur den Spoiler.
Soo und nun genug geschrieben.... Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich bin auf eure Antworten gespannt