Wegen neuem Auspuff AU erneuern?

  • Guten Tag,
    ich habe mir einen Sebring Endschaldämpfer gegönnt wo eine EG-Genehmigung bei ist.
    Jetzt meine Frage: Muss ich IRGENDETWAS machen? Zum TÜV fahren, AU erneuern oder so?
    MFG


    P.S.: Endschaldämpfer ist für meinen 2.0 TDI ausgelegt...!

  • hi :)


    Da es immer wieder große Verwirrungen um
    Gutachten, Eintragungen, ABEs usw. gibt, will ich an dieser Stelle mal
    ein paar klärende Sätze anbringen.




    Zunächst einmal solltem ein paar Begriffe geklärt werden, weil gerne
    mit Bezeichnungen wie TÜV-Gutachten oder Sonderabnahme jongliert
    werden, selten ohne wild durcheinandergewürfelt zu werden. Fangen wir
    bei den


    Prüfzeugnissen an. Dies ist kein amtlicher Begriff, sondern ein
    Sammelbegriff für alle Teilegenehmigungen, Gutachten und sonstigen
    Arbeitsunterlagen.




    Unterschieden wird :




    Teilegenehmigung




    - Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeugteile


    - amtliche Bauartgenehmigung ABG


    - EG-Typgenehmigung


    - EWG-Betriebserlaubnis


    - ECE-Genehmigung


    - EWG-Bauartgenehmigung




    Fahrzeugteile mit Teilegenehmigung tragen ein Prüfzeichen. National
    genehmigte eine Wellenlinie, europaweit genehmigte ein kleines e in
    einem Kreis oder ein großes E in einem Rechteck, jeweils mit einer
    Ziffer dahinter, die für das Land steht, in dem die Genehmigung
    ausgestellt wurde, bei Einzelgenehmigungen ein TP mit Nummer, wobei TP
    für Technische Prüfstelle steht. Liegt eine Teilegenehmigung vor, wird
    häufig keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere verlangt. Das gilt
    jedoch nicht immer und geht aus dem Prüfzeugnis hervor.




    Teilegutachten




    sind Gutachten eines vom akkreditierten "Technischen Dienstes" (die
    TÜVs unterhalten Technische Dienste, die Dekra, aber auch verschiedene
    Forschungs- oder Hochschulinstitute) über die Vorschriftsmäßigkeit
    eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau. Diese werden
    landläufig als TÜV-Gutachten bezeichnet und beinhalten auch die
    Anbauvorschriften, Bedingungen und Einschränkungen.Nun zur Abnahme und Eintragung. Es wird unterschieden:




    Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO




    Diese wurde früher oft auch als Anbauabnahme bezeichnet und kann von
    einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (Dekra in den neuen
    alten Bundesländern, TÜV in den neuen Bundesländern, GTÜ, KÜS usw.) als
    auch von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) einer "Technischen
    Prüfstelle" (in den alten Bundesländern TÜV, in den neuen Bundesländern
    Dekra) ausgeführt werden.




    Begutachtung gemäß § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO


    Dies ist die Begutachtung einer technischen Änderung durch einen
    amtlich anerkannten Sachverständigen (einer technischen Prüfstelle) im
    Einzelfall.


    Wird häufig als Sonderabnahme bezeichnet und kann in den alten Bundesländern nur beim TÜV durchgeführt werden.




    Bei beiden bekommt man eine Bescheinigung über die Vorschriftsmäßigkeit
    der Änderung, mit der man die Fahrzeugpapiere ändern kann. Der aaS darf
    auch direkt in den Fahrzeugbrief schreiben.Nun ist die Frage: Wann wird was fällig und welche Prüfzeugnisse werden benötigt:




    Bei der Änderungsabnahme ist die Sache einfach. Sie ist nötig, wenn sie
    in der Teilegenehmigung gefordert wird. Liegt nur ein Teilegutachten
    vor, so ist die Änderungsabnahme obligatorisch.




    Die Begutachtung der technischen Änderung ist fällig, wenn durch den


    Ein-/An-/Ab- oder Ausbau


    - sich die in der Betriebserlaubnis (des Fahrzeugs) genehmigte
    Fahrzeugart ändert (z.B. PKW geschlossen zu Cabrio, Wohnmobil unter 2,8
    to zu Wohnmobil über 2,8 to)


    - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist


    - sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert (es werden
    jedoch die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Grenzwerte zu Grund
    gelegt)




    und dafür keine Teilegenehmigung bzw. kein Teilegutachten vorliegt.


    Eine Begutachtung muss sich deutlich vom Umfang einer Änderungsabnahme unterscheiden, was sich auch im Preis niederschlägt.


    Bei den Änderungsabnahmen ist noch der Sonderfall der Mehfachänderung
    zu beachten. Werden mehrere technische Änderungen gleichzeitig
    vorgenommen, die sich gegenseitig beeinflussen können, so entscheidet
    im Zweifelsfall der Sachverstand des Prüfingenieurs über die
    Zulässigkeit, auch wenn alle Bedingungen und Einschränkungen der
    einzelnen Teilegutachten beachtet wurden (z.B Bremsenbelüftung beim
    Anbau von Spoilern)Zum Schluss noch etwas zur Zulässigkeit von Prüfzeugnissen:




    Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugtyps ist als Prüfzeugnis nur


    zulässig, wenn darin ausdrücklich die zulässige nachträgliche Änderung
    gemäß des Fahrzeugtyps dokumentiert ist. Unter "Auszug aus der
    Fahrzeug-ABE" ist ein vom KBA beglaubigtes Dokument zu verstehen, nicht
    eine Kopie einzelner Seiten.




    Bis zum 31.12.2001 durften "Prüfberichte", die vom Leiter einer
    Technischen Prüfstelle gegengezeichnet waren, für Änderungsabnahmen
    verwendet werden.




    Seit dem 01.01.2002 sind Prüfberichte nicht mehr verwendbar.


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    Ich hoffe des ist noch aktuell :)


    Quelle pagenstecher.de


    mfg

  • Guten Tag,
    ich habe mir einen Sebring Endschaldämpfer gegönnt wo eine EG-Genehmigung bei ist.
    Jetzt meine Frage: Muss ich IRGENDETWAS machen? Zum TÜV fahren, AU erneuern oder so?
    MFG


    P.S.: Endschaldämpfer ist für meinen 2.0 TDI ausgelegt...!


    Kurz und knapp ;), die EG-Genehmigung muss nur mitgeführt werden (genauso wie eine ABE) und du musst ansonsten nichts machen :)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)


  • Kurz und knapp ;), die EG-Genehmigung muss nur mitgeführt werden (genauso wie eine ABE) und du musst ansonsten nichts machen :)

    so siehst aus :)

  • Ich danke euch für die Antworten und ein DICKES :thumbup: für ada-fred´s Erläuterung :thumbup:


  • Ich danke euch für die Antworten und ein DICKES :thumbup: für ada-fred´s Erläuterung :thumbup:


    :thumbup: das find ich aber suppi :thumbup:




    kannst du vielleict ma ein bild hochladen, würde mich mal interessieren (Optik).




    mfg

  • hallo,


    wollte mal fragen wie teuer der auspuff ist und von welcher marke der ist!


    mfg Fabian

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