HILFE! TÜV trägt Fahrwerk nicht ein! HILFE

  • Nachdem ich endlich das Fahrwerk und den Stabi drin habe wollte ich das ganze beim TÜV Eintragen lassen.
    Ich habe das 50/50 fahrwerk von Weitec. Allerdings mit gekürzten Stoßdämpfern. Kommt jetzt ca. 65/50.


    Bereits als ich auf die Grube gefahren bin hat der Unterbodenschutz auf den "Grubenrändern" geschliffen. Das hat dann natürlich erst mal Eindruck gemacht ;) Ja und seit diesem Jahr gibt es anscheinend neue Bestimmungen, die besagen, dass mindestens 8,5 cm unter dem Fahrzeug sein müssen... ich habe 6 cm.


    WAS KANN ICH JETZ MACHEN? Oder soll ich´s mal bei Dekra probieren? Gibt es irgend was womit das Fahrzeug kurzfristig wieder höher legen kann (ohne hohe Kosten)


    Fragen über Fragen....

  • also, normal würde ich sagen du kommst zu mir und wir fahren über den spezial tüv, aber tuttlingen , liegt soweit wie ich mich errinnere südlich von stuttgart und dan wären das so 350 km.
    lohnen würde sich das zwar für nur ein fahrwerkseintragung wohl kaum, wenn du aber noch was anderes hast wie zb. ne motorhaubenverlängerung, könnte sich das ja fast lohnen.


    ansonsten versuch doch mal bei euch in der gegend dein glück.


    mfg g666

  • Danke für Dein Angebot, g666. Was heißt bei dir Spezial-TÜV? Kennst du den oder bist du selbst TÜV-Prüfer?


    Ich werde es jetzt noch bei ein paar TÜV-Prüfern in der Region probieren. Derjenige bei dem ich war, der hat mich auch schon vor 3 Jahren durch die Roller-Prüfung sausen lassen :D:D Echt ein $%&/()/$§


    Kann man an der Unterbodenverkleidung noch was tricksen?


    Wenn das alles nichts hilft dann könnte ich das ganze doch mit unserem Forumstreffen verbinden, oder?

  • Mir ist gerade was eingefallen wie ich den Wagen evtl. etwas höher bekomme:


    1. Die Unterbodenverkleidung samt den Kunststoffteilen rechts und links abschrauben
    2. Den Luftdruck in den Reifen stark erhöhen. Es haben ca. 2 mm gefehlt, damit der Unterbodensch. nicht mehr auf dem Grubenrand schleift.


    Fällt euch sonst noch was ein? Bringt es was wenn ich Winterreifen drauf mache?

  • ja´. wenn die nen höheren wuerschnitt haben, kannste noch mehr luft geben. aber es kann sein dass das der prüfer merkt!


    ansonsten, alles ausm auto raus was schwer ist!!!


    d.h. TAnK LEER FAHREN
    Subwoofer oder ähnliches raus, und lass am besten jemand leichtes die rampe hochfahrn. du kannst ja deine freuindin mitnehmen und hochfahr lassen (falls du eine hast)!


    vielleicht klappts dann!


    viel Glück

    Gruß Stefan

  • Du kannst das Auto auch vorher aufbocken dann steht er die erste Zeit etwas höher!


    Hab ich mal gehört ?(

  • Golfrider:


    Tja shit happens .... und mit der Dekra muß ich dich auch entäuschen, mein Nachbar ist Dekra Prüfer und der hat mir letzte Woche als ich meinen Tiefergelegt habe bei nem Smalltalk am Abend gesagt daß man mindestens 7cm Bodenfreiheit haben muß.


    Aber ich würde es an deiner Stelle auch mal bei nem anderen TÜV versuchen ;)


    G666:
    Ist das DER spazial TÜV der auch mal im Fernsehen kam ?

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • In welchem Gesetz stehen eigentlich die Angaben bezüglich der Mindest-Bodenfreiheit? Oder sind das alles nur Richtlinien?


    CU
    Steve

  • Leider bin ich noch nicht einmal auf die Rampe gekommen. Denn bereits beim Einfahren hat der Unterboden aufgesetzt. Da haben sich dann gleich mal alle nach dem schwarzen IVer umgedreht.


    Der Tank war fast leer und der Subbi war auch draußen. Das Problem ist ja vorne.


    Zuerst haben sich 3 Leute reingesetzt, eine auf dem Türholmen und der Tüvprüfer im Kofferraum. Dabei hat er bemerkt, dass das Fahrwerk garnicht federn würde. Und als er dann unter dem Fahrzeug stand wars endgültig aus. Das Plastikteil vor dem Grundträger saß richtig satt auf... Bullshit.


    Sind es nun 7 oder 8,5 cm Bodenfreiheit?

  • Hey,



    als ich letztes Jahr meine 8x17 abnehmen lassen
    wollte, war das auch ein "Spaß".


    Ich habe Blut und Wasser geschwitzt.


    meiner war laut seinem anschließendem Gutachten ca.
    70 tief.


    Als ich über die Grube Fuhr schlug erstmal meine V6
    Lippe vorne auf.


    Der Typ hat mich Total genervt.
    Ist wie ne Sau mit meinem Wagen in ner Kreisfahrt
    über den Platz gejagt und all so Sachen.


    Na ja, mittlerweile ist er vorne locker 90tief und auch
    hinten komme ich an's maximum.


    Ich lasse mich doch nicht von den Bürokraten
    zurückhalten.


    Muß zwar nächsten Monat zur HU aber bis dahin...

  • Vorsicht!!! Es gibt viel zu lesen, aber es lohnt sich.



    Auszug aus VW-Speed:


    Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
    Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.


    Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.


    Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.


    Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.


    Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.


    Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.


    Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

  • ok soweit ich verstande habe sind 11 cm keine richtlinie, sondern nur eine empfehlung. das auto sollte in einer 30er zone über jede bodenwelle kommen. deswegen hat die polizei in osnabrück bei einem tuningtreffen so ein holzkoltz von 7,5cm hingestellt. also die 11cm minus Toleranz. aber wenn man langsam genug fährt, kommt man doch fast immer über jede bodenwelle??? ein freund von mir hat ca. 4 - 5 cm bodenfreiheit und hatte noch nie probelme. naja alles seltsam. man draf eigentlich das auto so tief legen wie man will, solange man im stvo niemand gefährdet.
    Jungs, ich sag euch eins, holt euch ein gewindefahrwerk und vor dem tüv einfach nach obenschrauben ( auch bei rad/reifen am besten auch härte verstellen, falls möglich) dannach wieder runter. dann können die euch garnichts. werde mir wohl nächstes jahr ein gewindefahrwerk mir zulegen.


    MFG


    Kai

  • Zitat

    Original von KaiW
    Jungs, ich sag euch eins, holt euch ein gewindefahrwerk und vor dem tüv einfach nach obenschrauben ( auch bei rad/reifen am besten auch härte verstellen, falls möglich) dannach wieder runter. dann können die euch garnichts. werde mir wohl nächstes jahr ein gewindefahrwerk mir zulegen.


    MFG


    Kai


    Hab schon gehört, dass manchmal die Restgewindelänge eingetragen wird. Wenn du dann nach dem TÜV runterschraubst bist du wieder der Mops, oder?
    OK, aber die Grünen (demnächst Blauen :D ) werden wohl nicht das Gewinde vom Fahrwerk nachmessen.

  • beim gewindefahrwerk wird meistens der abstand kotflügelunterkante zu radmitte eingetragen und damit hat sich der salat. wenn du dann tiefer drehst verlierste die betriebserlaubnis, ich hoffe jeder kann sich denken was das bedeutet

  • also


    zum spezial tüv:


    ich selbst bin kein tüv prüfer und so richtig kenn ich den tüv prüfer auch nicht, aber wir haben halt hier einen tüv, der sehr "verständnisvoll" ist und der echt mit sich reden lässt. Unmögliches wird nicht möglich gemacht, aber ansonsten kann man fast alles eingetragen bekommen.


    ich hab morgen (freitag) nen termin , kann euch dann ja mal wieder was neues davon berichten.


    mfg g666

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