[Blockierte Grafik: http://static.motor-talk.de/img/avatar_placeholder_70x70.gif] Simusas
Themenstarter Hi könnte günstig an Winterreifen für meinen Golf V GT kommen.
Leider stehen die Felgen nicht in meinem Fahrzeugschein.
Vielleicht könnt ihr mir sagen, ob ich diese eintragen muss.
Es handelt sich um folgende Felgen:
Autec A756 7,5 J x 16 H2 mit 205 / 55 R 16 Reifen. (Die Reifengröße stimmt mit denen im Fahrzeugschein überein).
Laut ABE des Felgenherstellers sind einige Auflagen erforderlich.
Unter anderem steht da:
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Bedeutet dies, dass ich die Reifen nur dann fahren darf, wenn ich dies mache, oder kann ich die Felgen auch unabhängig
dieser Auflagen durch Eintragen beim Tüv fahren.
Quelle: http://88.198.115.225/konfigurator/pdfdoc/A7563550721xx.pdf
Wäre nett wenn mir jemand ne kurze Antwort geben könnte.
Gruß
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