Blitzerfoto - (wann) verjährt?

  • Ich wurde letztes Jahr (12 Okt) geblitzt mit 49km/h zuviel außerorts. :S
    Bußgeldbescheid kam auch schon (183,50 Euro Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot). :thumbdown:


    Da ich noch inner Probezeit bin kommt natürlich ne Verlängerung auf 4Jahre und n Aufbauseminar dazu. :pinch:
    Aber das hab ich noch nicht bekommen, ab wann is sowas verjährt? ?(


    Hab im Netz mal was von 3 und/oder 6 Monaten gelesen... aber vielleicht weiß ja hier jemand mehr :)

  • Die drei oder 6 Monate gelten nur für die erste Zustellung des Anhörungsbogens bzw. des Bußgeldbescheids,
    wegen der weiteren Aktionen (Fahrverbot etc.) können die sich länger Zeit lassen.

  • Genauso ist es. Ein bisschen genauer:


    Ab dem Tatzeitpunkt hat die Behörde 3 Monate Zeit den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Das heißt sie müssen dich anschreiben, nicht den Halter des Fahrzeuges. Schaffst du es also 3 Monate lang die Behörde an der Nase herumzuführen ist es danach gegen dich verjährt und du kannst sagen, dass du gefahren bist ohne das sie dir was können. Soweit die Theorie, klappt in der Praxis heutzutage nicht mehr so einfach wie früher weil sie selber auf den Trichter gekommen sind.


    Hat die Behörde dann dich als Fahrer angeschrieben beträgt die neue Verjährungsfrist 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Schreibens. Das heißt die können sich Zeit lassen wie sie wollen. Da du scheinbar keinen Einspruch eingelegt hast gilt das Urteil eh als angenommen und die können theoretisch eine Woche vor Ablauf deiner Probezeit diese verlängern und das Seminar anordnen.


    Da du schon "erwischt" bist hilft es dir nicht mehr, aber ich kann mal grob erklären wie ich es damals umgangen bin, allerdings muss man sich dafür echt in der Rechtslage auskennen, ich hatte den Vorteil das meine Ex-Freundin Jura studiert und ich selbst bei der Stadtverwaltung arbeite und vom Ordnungsamt ein paar Tricks bekommen habe :D


    Also:
    Meine Mutter als Halterin bekam ca. 6 Wochen nach der Tat einen Anhörungsbogen. Dadurch das schon 6 Wochen verjährt wahren mussten wir nur noch weitere 6 Wochen Zeit schinden. Das ist einfach. Man hat eine Woche Zeit den Anhörungsbogen wieder zurück zu schicken. Also hat ein Kumpel der mir ähnlich sieht ein Schreiben aufgesetzt, das er zu dem Tatzeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Wichtig war hierbei das er nicht schreibt das er gefahren ist. Man muss immer alles so formulieren das er gefahren sein könnte aber es nie zugibt.


    Er bekam dann also selber nochmal einen Anhörungsbogen. Den hat er allerdings lückenhaft ausgefüllt. Hat aus Versehen seinen Geburtsort vergessen. Dadurch dauern die Ermittlungen bei der Behöre nochmal länger :D Er hat auf dem Bogen ausserdem angekreuzt das er mit dem Auto gefahren ist, allerdings hat er nicht das Kreuz gesetzt das er die Tat zugibt. Auch wichtig!


    Dann kam nach einiger Zeit der Bußgeldbescheid, leider war es noch nicht ganz verjährt also musste er ohne Angabe von Gründen Einspruch einlegen. Normal hätte, wenn die Tat schon verjährt wäre, jetzt der richtige Fahrer sich melden können und der Kumpel hätte sein Alibi gezückt. (Ganz wichtig, der Ersatzfahrer sollte unbedingt ein Alibi haben. Bei mir saß er auf dem Blitzfoto auf dem Beifahrersitz, konnte also schlecht gefahren sein 8o ). Da der Bußgeldbescheid ohne Angabe von Gründen widerrufen wurde kam das Ganze dann vor Gericht. Da es mittlerweile verjährt war habe ich mich als Fahrer gemeldet und wurde als Zeuge geladen.


    Die Gerichtsverhandlung selber war fast lustig. Erstmal sind wir im jugendlichen Leichtsinn und dreist³ ohne Anwalt hingegangen. Der Richter meinte nur den bräuchten wir auch nicht wir könnten selber welche werden :D Der wusste genau was wir gedreht haben, konnte uns aber nichts nachweisen weil das Ganze so lückenlos durchdacht war. Hat dann den Freispruch gesprochen und wenn sie nicht gestorben sind dann leben sie noch heute ;)

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Ohne jetz hier den Moralapostel raushängen zu lassen oder gar gegen Bansi persönlich etwas zu haben :!:


    ABER 49km/h zu viel in der Probezeit geht echt gar nicht, dafür fällt die Strafe fast noch zu gering aus...
    Wer mehr als 50km/h der erlaubten Geschwindigkeit fährt kann mir nicht erzählen, dass er sonst sich an Geschwindkeitsbegrenzungen hält. Zumal ja auch die Erfahrung vollkommen fehlt, wenn mal was Unvorgesehenes passiert :S

    Gruß Christoph

  • In dem Punkt hast du wohl Recht. Aber es kommt immer auf die Umstände an.


    In meinem Fall war es zum Beispiel eine Bundesstraße, 3 Spurig je Richtung und 80 erlaubt. Da wir unseren Mitfahrer verloren hatten und ihn einholen wollten bin ich 10km/h drüber gefahren. Es waren um die Uhrzeit auch keine anderen Autos mehr unterwegs, also bemerkte ich nichtmal das ich schneller als der Rest fuhr, das fällt einem ja normal auf. Habe dann das Ortsschild übersehen und 250m nach dem Schild war der Starenkasten.


    50 mit Vorsatz, also wissend das man zu schnell ist sind krass. Jedenfalls wenn man die Strecke nicht kennt, wenn man sie kennt hätte man den Blitzer allerdings ja auch gekannt :D

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Das du das Ortseingangsschild nicht gesehen hast, ist für die Grünen/Blauen nicht entschuldbar und doch behaupte ich, dass es jedem von uns passieren kann. Von daher ist es schon differenziert zu betrachten wie du schon sagtest.


    Deine Anleitung war auch recht interessant, wollen wir mal hoffen, dass nicht zu viele sie demnächst jetzt nutzen :thumbdown:


    Selbst wenn man die Strecke kennt, kann immermal ein neuer Blitzer stehen und das ist auch ganz gut so in solchen Fällen :D

    Gruß Christoph

  • Ohne jetz hier den Moralapostel raushängen zu lassen oder gar gegen Bansi persönlich etwas zu haben :!:


    ABER 49km/h zu viel in der Probezeit geht echt gar nicht, dafür fällt die Strafe fast noch zu gering aus...
    Wer mehr als 50km/h der erlaubten Geschwindigkeit fährt kann mir nicht erzählen, dass er sonst sich an Geschwindkeitsbegrenzungen hält. Zumal ja auch die Erfahrung vollkommen fehlt, wenn mal was Unvorgesehenes passiert :S


    Dennoch ist es aber auch ein Unterschied ob man sich reinrollen lässt (war auf der Autobahn, 100, dann 80, dann 60 und inner 80er war ich halt noch 133km/h schnell) oder ob man vorsätzlich zu schnell fährt... :S

  • Deine Anleitung war auch recht interessant, wollen wir mal hoffen, dass nicht zu viele sie demnächst jetzt nutzen :thumbdown:


    Davon möchte ich auch allen abraten! Ein kleiner Fehler und man kann dafür in den Bau gehen! Vortäuschung falscher Tatsachen, Falschbeschuldigung usw. Ich hatte genug versierte Ansprechpartner und hatte auch verdammt Glück muss man dabei sagen.

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Dennoch ist es aber auch ein Unterschied ob man sich reinrollen lässt (war auf der Autobahn, 100, dann 80, dann 60 und inner 80er war ich halt noch 133km/h schnell) oder ob man vorsätzlich zu schnell fährt... :S


    Das ist doch Quatsch, das würde ja bedeuten, dass du selbst auf der BAB viel zu schnell warst. Wenn du beim ausrollen mit 133(+Toleranzabzug..) geblitzt wirst, obwohl es gerade von 100 auf 80 runterging..

    Gruß Christoph

  • ich hab ja nicht gesagt dass ich bei 100 nicht zu schnell gefahren bin :S


    Wie gesagt ich hab mich reinrollen lassen, aber es waren kurze Abstände der Schilder weil bei 60 ne Baustelle war ;)

  • Deswegen war wahrscheinlich 100 damit man keine Vollbremsungen auf 60 machen muss ;) . Und Ausrollen bei +-100 hätte auch eher geklappt :thumbup:

    Gruß Christoph

  • ich hab ja nicht gesagt dass ich bei 100 nicht zu schnell gefahren bin :S


    Wie gesagt ich hab mich reinrollen lassen, aber es waren kurze Abstände der Schilder weil bei 60 ne Baustelle war ;)

    nichts gegen dich persönlich, aber normal stehen 2km vor baustellenbeginn schon schilder dass ne baustelle kommt, wenn man dann nicht weiterhin voll aufm gas bleibt klappt das mim ausrollen lassen sicher besser ;)
    und knapp 50km/h zu schnell ... :S :cursing: grade bei baustellen auf der autobahn kann man mit sowas rechnen :P


    aber jetzt kann man ja nur hoffen dass es wegen der probezeit jetzt nicht zuviel probleme gibt.... ich hoffe ja dass du aus den konsequenzen gelernt hast und sowas nicht mehr passiert :thumbup:

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