Schriftzug auf Frontscheibe legal?

  • Ich hatt einen drin gehabt. Hatte dann auch ne Kontrolle. Die Herren in Grün weiß damals noch, wollten dafür ne ABE sehen...


    Ich hab se ausgelacht und gefragt ob se noch ganz knusper sind :D Ich hab gesagt, dass es ein Aufkleber ist und das Sonnenkeile die foliert sind ja auch nicht verboten sind.


    Darauf sagte er nur noch "Hier, ihr führerschein und nun gute Weiterfahrt" :D


    Ich hatt damit nie Problemme gehabt

  • mein Glaser meinte nur dass er bei sonem lehrgang war und dort wurde gesagt, dass es verboten sei :S


    Er meinte man darf die Frontscheibe nicht mehr als 30% zupflastern, und durch den Sonnenblendstreifen und die leichte Tönung seien schon 29% ausgereizt... :S


    Vielleicht kennt ja jemand n TÜV-Prüfer der uns die Frage genau beantworten kann :D

  • Na wenn du oben nen folienkeil hast, dann kannste sicherlich unten keinen schriftzug mehr rein machen...


    Das wird der Rennleitung keineswegs gefallen...

  • @ rickster
    von mir wollten die damals auch ne abe sehen fürn frontscheiben aufkleber den ich unten drauf hatte - dumm oder ?(


    naja musste ihn entfernen weil er angeblich meine sicht beeinträchtigt haben soll da haben ich den gezeigt das es nich so ist aber davon wolltense garnix wissen die :cursing:


    also es geht nich lange gut obwohl se mich nur einmal drauf angesprochen haben von 10 mal aber die waren sehr hartnäckig das ich ihn abgemacht habe X(


    wie der Fahrer so der Motor --> ständig unter Druck

  • Die Antwort hat im Prinzip Teddi schon gegeben.
    Der Aufkleber darf die Sicht nicht beeinträchtigen und nicht mehr als 12 % der Scheibe verdecken...


    Das ist doch dann auch Quatsch... dann mach ich mir als GROßER Mensch nen kleineren aufkleber rein und dr#er beieinträchtigt dann meine Sicht nicht mehr!


    Dann dürfte ich mir ja auch als GROßER Mensch kein Sonnenkeil reinkleben, egal ob es nur 10 abdecken würde. denn es würde ja meine sicht beienträchtigen! So würde ich dann auch argumentieren! Unterm strich ist das teil nicht einmal ansatzweise illegal, nur gefällt es der Rennleitung nicht, weil andere es lesen könnten und somit abgelenkt werden...


    Es wird wohl sicherlich zu Streitfragen kommen und unterm strich würde man den aufkleber raus machen, aber nur um nicht noch weitere diskussionen einzugehen....

  • Is halt so, ein Aufkleber der unten in der Scheibe ist und ziemlich weit hochragt ist nunmal im Sichtfeld.
    Aber im Prinzip hast du als Bürger der BRD immer das Recht, einen Verwaltungsakt der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen,... ;)

  • Es ist nicht entscheidend ob du groß bist oder nicht.
    Aufkleber (egal welcher Art) dürfen nicht mehr als 12 % der Scheibe abdecken. (Dazu zählen auch Feinstaubplakette, Vignetten etc).
    Wenn du also schon einen Sichtkeil im oberen Bereich hast, sind die 12% ausgereizt.
    Weiterhin darf nicht im direkten Sichtbereich sein.
    Dieser ist definiert als ca DIN A4 Blatt breiter (querformat) Streifen, der mittig zur Fahrersitzachse im Bereich des Scheibenwischers ist.
    also unten durch den Wischbereich des Wischers begrenzt wird, oben 12% durch Sonnenkeil vom Dach ausgehend und seitlich je 1/2 DIN A4 Blatt breit von der Fahrermittelachse.

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