Ich vermute mal, dass hier das deutsche Recht ähnlich dem österreichischen ist...
Du hast beim Kauf des Wagens nur eine "Gewährleistung" für einen Gebrauchtwagen, wie es im Gesetzt verankert ist. Die "Werksgarantie" gabs ja bei dem Fahrzeug nie...
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dir das Autohaus darüber Auskunft geben muß, dass eine "Werksgarantie" nicht mehr vorhanden ist.
Der Schaden wurde von dir selbst verursacht, der Händler wollte dir nur aus Kulanz eine Abwicklung über die Werksgarantie anbieten, die ja, wie beschrieben, nicht gedeckt war.
Weck nun auf keinen Fall schlafende Hunde auf! Der VW-Händler hat hier einen kleinen "Betrug" begangen um dir entgegen zu kommen. Zahl die Rechnung in dem Fall und gut is...