Gibt es nicht mittlerweile zwei Standardgrößen? Ich muss morgen zur Zulassungsstelle und hätte auch gerne ein etwas kleineres.
Kleines Kennzeichen für GOlf
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf. -
Nen 46er Schild sollte ohne Probleme machbar sein.
Bei 5 stellig aufm Schild ist sogar 42 machbar. -
40er geht bei 5 Stellig
Einfach mal anfragen, von Landkreis zu Landkreis verschieden
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Gibt es nicht mittlerweile zwei Standardgrößen?
Es gibt noch die verkleinerte FE-Schrift mit 49mm Höhe.Diese ist jedoch nur für für Kleinkrafträder und landwirtschaftliche Zugmaschinen gedacht.
Die verkleinerten, zweizeiligen Kennzeichen sind für ein normales KFZ nur noch schwer zu bekommen.
Ohne einen amtlichen Nachweis, dass am Fahrzeug aus bauartbedingten Gründen keine größeren Kennzeichen angebracht werden können ist das eher aussichtslos.PS: Nein, eine US-Stoßstange an einem EU-Fahrzeug ist kein bauartbedingter Grund.
Ansonsten, mit der normalen Schriftgröße von 75mm ist lediglich die Maximalebreite des Kennzeichens gesetzlich geregelt.
Mit entsprechend kurzen Nummernkombinationen können auch kürzere Kennzeichen geprägt werden. -
Ohne einen amtlichen Nachweis, dass am Fahrzeug aus bauartbedingten Gründen keine größeren Kennzeichen angebracht werden können ist das eher aussichtslos.
Schon Jahrelang nicht mehr.
Es muss und wird zugeteilt wenn frei. Verweigern ist Rechtlich nicht zulässig.
Ein "bauartbedingter Grund" oder "Amtlichen Nachweis" ist nicht mehr erforderlich.Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt seit 31.12.2012 in ALLEN größen/Längen.
http://kfz-zulassung.de/blog/?p=11
Zitat von Bundesrathttp://www.bundesrat.de/cln_17…ionFile.pdf/265-11(B).pdf - Link ist leider offline, Inhalt ist der:
Punkt 7 und Blatt 4-5 @ Beschluss des Bundesrates
Begründung:
Zwei - und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.
ZitatAnlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen Anlage 2 hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert
1. Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
2. Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a) A 1 - A 999 bis Z 1 - Z 999
b) AA 1 - AA 99 bis ZZ 1 - ZZ 99
c) AA 100 - AA 999 bis ZZ 100 - ZZ 999
d) A 1000 - A 9999 bis Z 1000 - Z 9999
e) AA 1000 - AA 9999 bis ZZ 1000 - ZZ 9999http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170048.htm
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Bumper redet aber doch (warum auch immer) vom Kleinkraftradkennzeichen, (auch Trecker- oder Ami- genannt), die bekommt man oft nur wie genannt bei ensprechend wenig Platz. Weiß ich leider nur zu gut aus eigener Erfahrung.
Kurze normale Kennzeichen um die es ja bekommt man spätestens seit einigen Jahren recht problemlos wie du sagtest.
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Ich schrieb davon, weil DaFadory nach einer zweiten Standardgröße fragte.
Das liest sich für mich wie die Frage nach den Verkleinerten Schildern mit der kleineren Schrift.Denn, wie ich ebenfalls schrieb, für die normale Schriftgröße gibt es außer der maximalen Breite von 520mm keine weiteren "Standardgrößen".
Ausgehend von den vorgegebenen Minimalabständen zwischen den Zeichen und einer minimalen Zeichenkombination (z.B. [B - A 1] ) könnte ein Kennzeichen unter Verwendung der normalen Schriftgröße (keine Engschrift) theoretisch auf bis zu rund 300mm Breite reduziert werden.
(Engschrift ist offiziell nur zulässig, wenn eine achtstellige Kombination ansonsten nicht mehr auf ein 520mm-Blech passt.) -
Habe heute ohne Umstände 46er Kennzeichen erhalten.
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Bumper redet aber doch (warum auch immer) vom Kleinkraftradkennzeichen, (auch Trecker- oder Ami- genannt), die bekommt man oft nur wie genannt bei ensprechend wenig Platz. Weiß ich leider nur zu gut aus eigener Erfahrung.
Man bekommt jedes Kennzeichen was auf der "DIN" Tafel aufgeführt ist.
Ohne irgendwelche "Auflagen" oder Vorrausetzungen.Die "Limitierung" auf Mopeds oder ähnliches ist vor Jahren aufgehoben. Steht ja oben.
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Sogar in dem Link, den du gepostet hat steht was anderes:
FZV - Anlage 4:
Absatz 1. Abmessungen
"Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."§ 10 Absatz 6 Nummer 3 besagt dazu:
"bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG"Richtlinie 2003/37/EG:
"RICHTLINIE [...] für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhängerund die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile undselbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge."Desweiteren steht in
FZV - Anlage 4:
Absatz 4. Ergänzungsbestimmungen
"für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden."Die Mittelschrift ist in Absatz 2.2.1 übrigens mit 75mm Höhe angegeben.
Ergänzend sei noch anzumerken, dass die Engschrift sich lediglich in der Breite, nicht aber in der Höhe (75mm) von der Mittelschrift unterscheidet.Ebenfalls ein interessanter Punkt in Absatz 4:
"Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern" -
Nochmal lesen, das waren die ALTEN Bestimmungen.
Zitat von Bundesrat
Punkt 7 und Blatt 4-5 @ Beschluss des BundesratesBegründung:
Zwei - und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr
erforderlich.Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.
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hab auch vor ner woche ein sehr sehr kurzes kz bekommen, xx-xx 19 in engschrift, ist alles kein problem mehr.
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Engschrift ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Bei uns geht's nicht..Und dein's ist nicht kurz..
Kurz wäre X-X-1 -
Nochmal lesen, das waren die ALTEN Bestimmungen.
Gut, dann gibt es nur noch ein Problem:
Wer sagt nun dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dass der Inhalt ihrer Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr falsch ist?Denn in der aktuell erhältlichen Fassung steht noch immer:
"Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden."Und:
"Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."Glaubst du nicht, man hätte die offiziellen Verordnungen nicht schon längst angepasst, wenn sie seit fünf Jahren außer Kraft wären?
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Hat man, siehe Bundesrat Beschluss.
Google mal, im G4 Forum hatten wir das alles ausführlich durch gekaut.
Es ist egal ob Ami oder nicht, wer Kurz will, bekommt es.
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