Auto gewerblich nutzen mit 1% Regel ohne Fahrtenbuch

  • Hallo leute,



    ich wollte als Gewerbetreibender beim Autokauf evtl. die MwSt absetzen und da ich kein Bock habe das Fahrtenbuch zu führen, kann ich die 1% Regel anwenden.


    Mein Steuerberater hat mir das so erklärt, dass ich 1% des Wagenwertes im Monat als Einnahme verrrechnet bekomme. Bei 20.000 Wagenwert sind das 200 Euro monatlich. Da ich mit meiner Vollkaskoversicherung bei ca. 60-70 Euro im Monat (bei 70%) liege, fehlen theoretisch noch 130-140 Euro die ich ausgeben müsste. Ich fahre 15.000 km im Jahr. Das wären ja 2 Tankfüllungen im Monat ....keine ahnung wie Groß der Tank ist usw. ...aber ein paar euro bleiben ja dann noch übrig, oder ist der Tank so groß das nix übrig bleibt?!



    Habe ich das jetzt so richtig gerechnet, oder kann die gewerbliche Nutzung nur zum Teil angerechnet werden?



    Wie ist das mit Inspektionen, Reparaturen, usw....was kosten die Inspektionen und wie regelmäßig müssen die nochmal gemacht werden? Lohnt sich in dem Fall die 1% Regelung?



    lg


    Frank

  • Soweit ich weiß wird nicht der Wagenwert, sondern neu Neuwagenpreis als Grundlage für die 1% Regelung her genommen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Richtig Alex. Und nicht nur der Neuwert sondern der Listenpreis. wenn du jetzt günstiger rankommst musst du trotzdem den listenwert als anhaltspunk Nehmen.


    Was aber ist du musst für deine Angedachten 200€ nur die steuern zahlen. als was sinds denn glaub so ca 45%. was aber noch dazu kommt der Weg zur Arbeitsstelle. Wenn die nicht bei dir im Haus ist musst dafür auch bezahlen. Kannst es aber später wieder Steuerlich Geltend machen.


    Ich hoffe ich konnte dir Weiterhelfen.

    MFG Tobias

  • danke für eure Antworten.


    Ja..habe mich nochmal bischen schlau gelesen. Die 1% Regelung scheint wohl nicht so ganz einfach durchsetzbar, denn laut einem Bericht aus dem Internet müsste ich trotz fahren ohne Fahrtenbuch belegen das ich das Auto mind. 50% gewerblich nutze. Bin mal gespannt, ob das so einfach ist...denn ich arbeite von zu Hause aus :D



    Das mit den 1% vom Listenpreis ist mir auch bewusst geworden. Wenn ich also einen Jahreswagen kaufe, sinds dann nicht 200 Euro, sondern 260 Euro die pro Monat als "Einnahme" verzeichnet werden. Und mit 60-70 Euro Versicherung wirds auch eng, denn ich hab noch nie ein Auto mit Vollkasko gefahren...d.h. 70% Haftpflicht und XX?% Vollkasko.



    45% versteuern nur Leute mit ein paar hunderttausend im Jahr :D



    Wenn die gewerbliche Nutzung von 50% belegt werden kann (wie auch immer *hehe), können dann die Rep-kosten + Inspektionen voll abgesetzt werden? muss ja irgendwie auf meine 260 euro kommen incl. Versicherung.

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