Der wie verhalte ich mich wenn ich mit US Standlicht angehalten werde Thread =)

  • Ja?

    Life is just a game, but atleast the graphics are awesome!

  • Fahrtrichtungsanzeigen sind in der Regel gelb. Egal wo. Früher gab es hinten auch rote Blinker . Diese sind bei älteren Fahrzeugen noch erlaubt. Habe ich grad bei Wiki gelesen weil ich das auch nicht glauben konnte :D

  • Ich schließe diesen Thread hier mal, zu dem Thema wurde alles gesagt (und noch weit darüber hinaus).


    LG Eike


    edit 26.11.2015: auf Wunsch wieder geöffnet, jedoch mit der Auflage, das es nicht abschweift und nicht wieder zu massig OT führt.

    Ich darf an die Beiträge meiner Kollegen erinnern.
    Bitte nicht schon zig mal geführte Diskussionen wieder aufwärmen.
    Danke :)

    Gruß Julian,
    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif']meinGOLF.de
    Moderator

  • nur gut das BMW Serie mit Gelben "US" Licht kommt. Oben im Scheinwerfer Sind Orange Leds


    Was wollen die denn da machen?

    Das sind KEINE US-Blinker. Das nennt man Seitenmarkierungsleuchten und hat mit den eigentlichen US-Blinkern nicht zu tun. Abgesehen davon hat BMW, Volvo, usw., wo diese Seitenmarkierungsleuchten verbaut werden, auch eine weltweite Zulassung und dürfen sozusagen weltweit mit diesen Leuchten fahren.
    Du kannst dir auch einen GTI aus den Staaten importieren. Du musst aber den GTI auf EU - Spezifikationen umrüsten. D.h.: US-Blinker raus, Lampenträger in den Rückleuchten von US auf EU austauschen. Erst dann bekommst du den GTI hier richtig vernünftig zugelassen sogar mit Kuchenblechkennzeichen.


    Also US-Blinker sind vorne / Seitenmarkierungsleuchten sind an der Seite ;)

  • hallo


    ich wurde auch angehalten, und heute ist der Bußgeldbescheid gekommen!

    neben der Geldstrafe von 118 Euro soll ich auch einen Punkt bekommen!


    Laut Polizei könnte bei einem Blinker, der schwach leuchtet, jemand denken

    ich würde blinken und abbiegen, und dann fährt er raus und es passiert ein Unfall!


    Was denkt ihr, Punkt akzeptieren, oder Einspruch einlegen?

  • Wenn du ne Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich einfach zum Anwalt und Einspruch einlegen. Ebenso, wenn dieser Punkt dir irgendwie besonders weh tut, wegen z.B. einer Probezeit, etc. Ansonsten einfach zahlen, draus lernen und gut...

  • Hier zeigt sich aber auch mal wieder wie unterschiedlich einzelne Beamte handeln und urteilen.


    Ich durfte damals für die US Blinker 50€ zahlen und musste den Wagen selbstverständlich innerhalb von einer Woche vorführen.



    Klar geregelt scheint das als nicht zu sein.

    Gruß André,
    meinGOLF.de Moderator



    "döp döp döp dödödöp döp döp
    dödöp döp döp dödödöp döp döp"


    Scooter, 2003

  • Klar geregelt ist das schon, aber am Ende entscheidet halt der Cop, ob er die komplette Schiene durchzieht, oder etwas Gnade walten lässt 8)

  • Wenn das so wäre hätte er das Fahrzeug stilllegen müssen. Entweder ist es eine rollende Gefahrenquelle oder nicht.

    Ich würde einen Verkehrsrechtler drübersehen lassen. Der Punkt...erscheint mir deutlich überzogen, vor allem seitdem die neue Punkteregelung gilt.

  • Nein hätte er nicht "müssen" (stilllegen dürfte wenn dann sowieso nur die Zulassungsstelle). Wie gesagt, im Fall des TE ist die Polizei halt den harten Weg gegangen (wesentliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit) und bei Andre nur erlöschen der BE.


    Einspruch wäre für den TE deshalb eine denkbare Option.

  • Laut Polizei könnte bei einem Blinker, der schwach leuchtet, jemand denken

    ich würde blinken und abbiegen, und dann fährt er raus und es passiert ein Unfall.

    So habe ich es erlebt, ein älterer Herr zieht aus einer Seitenstraße raus und guckt ganz entgeistert auf mein Auto als ich gerade weiter fuhr und Anker warf.

    Danach habe ich dann die US Blinker raus genommen. Obwohl die Kiste mehrmals damit durch die HU gegangen war.

    VCDS HEX-V2 vorhanden, für Codierungen oder Fehler auslesen im Raum Gera -> PN


    Es geht doch nichts über Bodenfreiheit

  • Beim neuen BMW M5 CS leuchten die Blinker im Scheinwerfer bei eingeschaltetem Abblendlicht gelb. Scheinbar legal, da diese nicht die Fahrbahn beleuchten - das Beleuchten der Fahrbahn übernehmen die weißen Laser / LEDs im Scheinwerfer.

    Wäre nach dieser Auffassung nicht auch das US Standlicht zulässig?



    bmw-m5-cs-scheinwerfer-ams-mdb-1765538-2.jpg

    ©BMW



    Ich lasse Mal die beiden Artikel da:


    https://www.tuningblog.eu/kate…5-cs-scheinwerfer-330605/


    https://www.auto-motor-und-spo…laser-scheinwerfer-stvzo/

    Gruß,
    Christoph


    Meine RS4 Limo

    Mein Golf VI 2.0 TDI:


    Abgeschlossen: OEM LED Xenons, R Rülis, MuFu Lenkrad, RLS, Discover Media, GTI Heckklappe, Ausstiegsbeleuchtung, RFK High, 2Q0 Side Assist, 3Q0 Lane Assist, 288→312mm Bremse vorne, 569er Lenksäule, ABS Index CC, Passat Außenspiegel (el. anklappbar, abblendbar, Side Assist, UFB), 3D Tacho, CC Sitze (Massage + Belüftung), Fußraumbel. vorne und hinten, Volkswagen Original Subwoofer, 3AA ACC, GTI Front i.V.m. Standheizung


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