VW Golf V 5 Original Hella Bi Xenon Scheinwerfer R32

  • Komischer Verkäufer, als Privat dort angemeldet, aber verkauft Klamotten wie´n Händler. Warscheinlich um sich vor Wiederruf, Rückgabe und Garantie zu drücken :thumbdown:

  • und vor allem hat er als privater verkäufer nicht die pflicht, mwst an den deutschen staat abzuführen oder was auch immer gewerbliche verkäufer abführen müssen

    Signaturbild zu groß

  • und vor allem hat er als privater verkäufer nicht die pflicht, mwst an den deutschen staat abzuführen oder was auch immer gewerbliche verkäufer abführen müssen

    Auch als privater Verkäufer bist du ab einer gewissen Summe verpflichtet diese dem Finanzamt zu melden... Macht nur keine Sau...
    Finanzämter rüsten aber auf und suchen explizit nach Solchen Verkäufern.


    Übrigens ist es mittlerweile eine rechtlich Wasserdichte Sache, das ein Verkäufer gewerblichen Charakter hat (und somit Rücknahme etc. unterliegt) auch wenn er privat angemeldet ist, wenn er in einer gewissen Zeit eine gewisse anzahl Artikel verkauft. Verkauft derjenige dann auch noch viele gleichartige Artikel ist die Sache rechtlich wie Finanzrechtlich eindeutig und der Verkäufer sollte sich warm anziehen. Evtl. hilft eine Drohung in die Richtung ja weiter bei der Rückabwicklung.


    Denn Rückabwickeln würde ich in diesem Fall, denn hier schrammt man tatsählich ganz knapp am Betrug vorbei. Denn mit _DEN_ Scheinwerfern möchte ich sehen wo da BI Xenon ist...

  • ich würd des spielchen sogar noch erweitern :)


    würd auf gar keinen fall auf rückgabe eingehen. ich würd mal zum anwalt gehen und fragen was man da so alles rausholen kann und glaub mir da kann man viel rausholen!


    hatte neulich auch so nen fall im ebay, da hat mich so ein gesichtsneurotiker dazu gezwungen ihm einen gewissen betrag zu überweißen nur weil ich sein bild verwendet habe. dieses bild hab ich bei der ebay bildersuche durch zufall gefunden und ebay ist eine rein öffentlich freizugängliche bildquelle. stand ja kein copyright oder sonst was drauf. naja nach mehrfachem informieren waren seine forderungen gerechtfertigt und ich musste zahlen.


    und genauso kannst dus auch machen, inkl. rückgabe. aufwandsentschädigung usw. würde den kerl so auseinandernehmen :)

  • hatte neulich auch so nen fall im ebay, da hat mich so ein gesichtsneurotiker dazu gezwungen ihm einen gewissen betrag zu überweißen nur weil ich sein bild verwendet habe. dieses bild hab ich bei der ebay bildersuche durch zufall gefunden und ebay ist eine rein öffentlich freizugängliche bildquelle. stand ja kein copyright oder sonst was drauf. naja nach mehrfachem informieren waren seine forderungen gerechtfertigt und ich musste zahlen.

    Das man fremde Bilder nicht nutzen darf, auch wenn kein Copyright darauf prangt (muss es nicht) ohne das es ausdrücklich freigegeben ist, sollte man eigentlich wissen :) _Ich_ setze sowas mittlerweile als Internet-Allgemeinwissen voraus :)


    Und nur weil ein Auto nicht abgeschlossen auf nem öffentlichen Parkplatz steht, kann man sich ja auch nich dran bedeinen oder? :D


    Man muss es aber auch nicht übertreiben. Scheinwerfer zurück, Geld zurückbekommen (inkl. dem Betrag für die Rückversendung) und die Sache ist Ok... Man muss sich ja nicht mehr Streß machen als es bringt. Anwälte kosten immerhin auch nicht wenig Geld das man selbst zahlen muss.


  • Man muss es aber auch nicht übertreiben. Scheinwerfer zurück, Geld zurückbekommen (inkl. dem Betrag für die Rückversendung) und die Sache ist Ok... Man muss sich ja nicht mehr Streß machen als es bringt. Anwälte kosten immerhin auch nicht wenig Geld das man selbst zahlen muss.


    gut das mit dem bild hab ich ehrlich nicht gewusst, passiert aus fehlern lernt man. hab auch kaum damit gerechnet dass ich von dem "fotografen" angeschrieben werde... aber tut ja hier nix zur sache.


    allgemein gilt aber soweit ich weiss: die anwaltskosten sind vom verlierer in einem prozess zu tragen..

  • Wenn es denn zu einem Prozess kommt. Und auch dann nicht zwingend vollständig. Kann auch durchaus passieren das das Gericht die Prozesskosten den jeweiligen Parteien auferlegt.


    Im übrigen muss Anwalt nicht gleich Gerichtsprozess heissen. Was wenn der Anwalt nen netten Brief schreibt, der Verkäufer kalte Füße bekommt und einlenkt? Dann bleibst auf den (u.U. nicht unerheblichen) Kosten für den Brief sitzen. Außerdem muss man ja nicht immer gleich mit 38cm Geschützen auf Ameisen ballern nich?!


    :D

  • Man muss es aber auch nicht übertreiben. Scheinwerfer zurück, Geld zurückbekommen (inkl. dem Betrag für die Rückversendung) und die Sache ist Ok... Man muss sich ja nicht mehr Streß machen als es bringt. Anwälte kosten immerhin auch nicht wenig Geld das man selbst zahlen muss.


    Doch muss man bei sowas sonst macht der Typ weiter mit anderen leuten! Die Typen die sowas machen gehören mal ordentlich ran genommen. Und Geld kann heute jeder gut gebrauchen also würd ich schon was rausschlagen... ^^

    Golf V 1.9 TDI Sportline:

  • Ich habe auch bei Ebay Golf 5 Bi-Xenon Scheinwerfer ersteigert:


    https://www.ebay.de/itm/150417…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT (Affiliate-Link)


    Angeblich sollten diese Original Hella Golf 5 Bi-Xenon R32 sein. Aber wie sich herausstellte, waren es laut Hella Herstellernr.: 1EL 009 476-021
    nur Upgrade Scheinwerfer mit Linsenoptik (H7 Fassung). Diese Scheinwerfer wurden lediglich von dem Verkäufer "espantosodiablohttp://myworld.ebay.de/espantosodiablo/" zu Xenon umgebaut und als Original Hella Golf 5Bi-Xenon R32 verkauft. Was in meinen Augen eine totale Verarschung ist. Da er in die H7 Fassung einen Xenon-Brenner eingebaut hat. Obwohl dieser Scheinwerfer nur für Lampen mit H7 Fassung gedacht ist. Ich habe die Scheinwerfer wieder zurück an den Verkäufer geschickt und den Kaufbetrag zurück verlangt.
    Ich habe dem Verkäufer bei Ebay eine negative Bewertung gegeben und daraufhin wurde ich per Email sehr böse beleidigt.


    Email vom Verkäufer:








    Man
    hat wirklich gemerkt das Sie oder du ein echter oosi ist.Denn w'rst du ein
    richtiger dutscher sio haettest du demensprechend



    bewertet.Aber
    man kann hakt mit ossis dar[ber nicht reden oder diskutieren.Ihr seit halt ein
    Volk f[r euch,was mich auch nicht verwundert hat.



    Ihr
    seit Leute,die sich hinter meails verstecken und Bewertungen hinterlistig mach
    weil ihr Angsthasen seid und noch nicht einmal die Wuerde



    fuer
    eine anstaendige Bewertung geben koennt.Ihr seid einfach Angsthasen echte
    Angsthasen.Nur meckern und hinterlistig bewerten.Da kann ich



    nur
    lachen du Spinner.Sag mal deine Tlefonnummer aber egal brauchst du
    nicht.Staende ich dir gegen[ber wuerdest du in die Hose machen aber dafuer



    hast
    du nicht den Mut.Du wuerdest lieber per email oder per internet deine Bewertung
    abgeben weil du und deinesgleichen ein verlierer und nachweislich



    ein
    aNGSTHASE BIST WIE DU ES JA IN DER BEWERTUNG GESCHRIEBEN HAST.ICH WUENSCHE DIR
    ALLES SCHLECHTE UND ICH HOFFE DAS DU ELENDIG VERROTEN



    WIRST
    DU SPINNER UND WENN DU EIER HAST KANNNST DU MICH GERNE ANRUFEN ODER LIEBER EINE
    ANYEIGE MACHEN WIE DU ES JA HINTERLISTIG IN DEINER EMAIL



    GESCHRIEBEN
    HAST DU VERLIERER....Der liebe Gott soll dich bestrafen du Spinner.Ich hoffe
    daS DU ELENDIG VERROTTEN SOLLST.sTERBE IM eLEND AUF NIMMER WIEDERSEHEN DU
    bASTARD !!! hAHAHA.....





    Ich rate nur jedem Hände weg von diesem Verkäufer!!!

  • Ganz ehrlich?
    Nach der Email würde ich mich mal mit dem Anwalt unterhalten und ggf. rechtliche Schritte einleiten + eBay darüber informieren.

  • Leute ich glaube der Kerl ist ein betrüger, der baut die Scheinwerfer nur mit einem Xenon-Kit um. Mehr macht der nicht.

  • Ich würde den Typen auch anzeigen wegen Beleidigung, einzig allein darum, dass er seine Lektion lernt und die Leute nicht mehr verarscht!


    überweist er das Geld nicht zurücknatürlich gleich die zweite anzeige hinterher, wegen Betrugs!

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