Hallo zusammen!
Ich möchte mir für den Golf VI die Felgen von Brock B 23 8x18 ET 45 kaufen.
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Als Bereifung soll der Continental 225/40 R18 92 Y ZR SportContact 3 XL dienen.
Nun meine Fragen:
Bei Freigabe hat der Felgenhersteller "TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO" auf der Homepage stehen.
Frage 1: Ist diese Kombination denn überhaupt zulässig?
Frage 2: Muss die Felge vom Tüv eingetragen werden, oder gilt das Gutachten wie eine ABE?
Ich bitte euch um Hilfe.
MFG
killerbabe