Hallo zusammen,
bin zwar Versicherungskaufmann (i.d. Ausbildung), bei folgender Frage weiß ich jedoch trotzdem nicht weiter (ist auch eher behördlicher Natur): Als ich letztens nen Busgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen hab (ich bin sowohl Eigentümer, Halter, Fahrer und Versichrerungsnehmer), ist mir ein Passus auf der Rückseite ins Auge gestochen. Dort stand (zusammengefasst): "Wenn Sie nicht der Fahrer des Fahrzeugs waren, teilen Sie uns bitte den tatsächlichen Fahrer mit. Dazu sind sie nicht verpflichtet".
Angenommen, der Halter wäre jemand anderes als ich, dieser hätte also den Bußgeldbescheid bekommen. Hätte der dann tatsächlich einfach (und auch alle weiteren Male) die Anschuldigung zurückweisen können und niemand hätte zahlen müssen? Wenn die Polizei direkt nach dem Blitzer rauszieht ist es natürlich was anderes, aber in Fällen ohne direkten Einzug sollte man somit doch immun sein, oder?
Danke für Eure Hilfe!