Wassereinbruch - Tropfen aus vorderer Innenraumbeleuchtung. Hilfe !!!

  • Kommt man irgendwie auf die innere Seite (richtung Motorraum) des Ablaufloches im Radkasten? Sodass ich das Schlauchende irgendwie sehe und guggen kann ob das Wasser überhaupt dort durch kommt bzw ob da Dreck rauskommt wenn ich es frei blase?


    Denn hinter diesem Loch im Radkasten ist doch bestimmt auch nur ein Raum, wo das Wasser aus dem Schlauch rein läuft und dann weiter aus dem Loch in den Radksten plätschert? Kann man den iwie freilegen?


    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

  • @ NX-01



    zunächst is es keinem bekannt, was hier für ein kaufvertrag abgeschlossen wurde und welche klauseln dieser enthält... also kannste deine vermutungen gleich mal stecken lassen! wenn dieser keine gewährleistungsklausel enthält, muss der verkäufer für schäden in den ersten 6 monaten gerade stehen und selbst bei vorhandensein einer solcher klausel haben verschiedene landgerichte zu gunsten des käufers innerhalb der ersten 6 monate entschieden, weil und ich sage es gerne noch einmal, die vermutung nahe liegt, dass der schaden schon beim verkauf vorgelegen hat. und wenn der verkäufer davon auch noch kenntnis hatte und dies dem käufer nicht mitgeteilt hat, spricht man von einer arglistige täuschung die nicht nur eine beseitigung des schadens nachsichzieht, sonders auch, soweit der käufer will, eine komplette rückgängigmachung des kaufvertrags...


    außerdem is es so, wenn der schaden schnellstmöglich behoben werden muss um weitere schäden zu verhindern, ist der käufer nicht in der pflicht abzuwarten, wie der verkäufer das gerne abgewickelt haben möchte...


    aber los, geb uns deine meinung kund und wir werden dir folgen oh herr!

  • So, für die Nachwelt:


    Also es war doch nicht das Schiebedach, sondern die Frontscheibendichtung vorne oben in der Mitte.
    Da ist so ne Wurst aus Dichtmasse (ist das eigentlich ab Werk so?). Und da kam das Wasser durchgeplätschert.
    Habe es nun abgedichtet und es läuft auch nix mehr rein. Hoffentlich bleibt das auch so...


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  • oh je


    dann mal vie lerfolg das es trocken bleibt !!!


    würde aber wie oben schon geschrieben alle möglichkeiten prüfen um das profsessionell machen zu lassen !


    sol lder verkäufer für grade stehen !


    lg Ben

  • Hallo NX-01,
    ich muß dir Recht geben.
    Bei einem Privatverkauf wird in der Regel keine Gewährleistung gegeben.
    Es muß allerdings in dem Kaufvertrag folgendes enthalten sein:


    Privatverkauf !
    Ausschluß von Garantie,Rücknahme und der Sachmängelhaftung !
    Gekauft wie gesehen !


    Ich selber bin im KFZ-Handel tätig und habe genug Kundschaft (Idioten !),die mir mit so einer Kacke kommen,
    wenn sie irgendwo privat ein Fahrzeug gekauft haben.
    Man sollte daher den KV richtig durchlesen :huh:


    Gruß tsiler

  • Naja wat soll ich sagen? Dein Schwachsinn wird nicht besser wenn du ihn wiederholst und mit angeblichen LG Urteilen untermauern willst.
    Wenn der TE dumm genug ist deinen Ratschlägen zu folgen .... bitte, mir ist das wurscht. Darf er sich dann auch an dich halten wenn er kein Geld vom Verkäufer bekommt?


    Troll weiter rum ..... :thumbdown:

  • Hi NX-01,
    mal was anderes.
    Habe mir so eben mal dein Wägelchen angeschaut :thumbup:
    Dein Heckansatz sieht richtig lecker aus mit dem Grau unten.
    Kannst du mir mal den Farbcode verraten :rolleyes:


    Gruß tsiler

  • Vielen Dank. :)


    Den Farbcode hab ich leider nicht.
    Hab mir die Farbe beim Lacker mit ner Farbkarte am Fahrzeug ausgesucht und auf der Rechnung steht der Farbcode leider auch nicht drauf. :(

  • Alles klar :S
    Kannst du mir wenigstens verraten,ob das Grau- oder Silbermetallic ist ?

  • Hab mich da für ein dunkles (ich weiß, ist relativ) Grau in matt entschieden.

  • Okay,dank dir erst einmal :thumbup:

  • @ NX-0815


    verrätst du mir mal was nun schwachsinn ist? tsiler schreibt genau das gleiche... grundsätzlich ist es von der klausel im vertrag abhängig! und wenn kein ausschluss enthalten ist, dann muss der verkäufer haften! aber es gibt nun mal auch ausnahmen in denen das lg oder olg, sogar der bgh, den verkäufer in die pflicht nahmen, obwohl eine wirksame klausel enthalten war. wie z.b. bei einem getriebeschaden nach 100 km nach kauf... hier wurde das gesamte kaufgeschehen rückgängig gemacht.


    aber bleib ruhig in deiner kleinen welt und sag, dass alle anderen meinungen schwachsinn sind.

  • Jetzt war dank des recht schönen Wetters ne weile Ruhe. Aber jetzt hatte es gerade heftig geschüttet und es hat wieder ordentlich getropft an der Innenraumleuchte. Hab die Lampe wieder raus gebaut und diesmal endlich genau beobachten können wo das Wasser herkommt. Und das war nicht gerade wenig (bestimmt 1 Tropfen pro Sekunde)
    Nämlich aus dem rot markierten Schlitz auf den Fotos:


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    Wird wohl doch ne neue Scheibe rein müssen...

    Einmal editiert, zuletzt von Robbelt ()

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