HJS DPF-01 City-Filter ABE - ich bitte um Hilfe

  • Hallo,


    ich bin neu bei Euch hier, habe mir einen Golf IV Kombi 110PS TDI gekauft (er schnurrt ....) und jetzt bin ich dabei einen DPF von HJS für die grüne Wahnsinnsplakette nachzurüsten. (ansonsten fahre ich einen Polo 9N mit 2.0TDI Motor vom Golf V, der hat von Haus aus grün)


    Der City-Filter von HJS ist gebraucht, also habe ich keine ABE / Einbaubescheinigung dazu, HJS will nix rausrücken. Die wollen eben lieber neue Filter verkaufen oder nix rausgeben weil ja auch viel Schindluder mit dem Zeug getrieben wird....


    Den Anbau lasse ich mir eh von der DEKRA hier vor Ort bestätigen, mit Schindluder ist da eh nicht viel aber auch dort gehts (wie auf der Zulassungsstelle auch...) nicht ohne ABE.


    Daher die große Bitte an Euch: Könnte mir jemand der eine solche ABE hat (KBA 17037 E1 103R-000291 ) mir diese per Mail zukommen lassen? Dafür wäre ich Euch sehr sehr dankbar!


    Viele Grüße und einen schönen Pfingstmontag noch!

  • Grüß dich,


    in der Regel reicht die KBA für die Eintragung da das Gutachten hinterlegt ist und der Prüfer dieses Gutachten einsehen kann.


    Gruß


    Dirk

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  • Hallo Dirk,


    Die Idee ist gut aber ich denke man muß es den Prüfern nicht unnötig schwer machen, da stehen jeden Tag schon genug Assis vor der Tür die Ihre 80 Jahre alten Tiefbettfelgen ohne ABE aufm Kadett eingetragen haben wollen... Ist ja für den Prüfer stressfreier wenn man (als Kunde) die Dokumente (die man haben kann) dabei hat und in sofern den kleinen Dienstweg einhält.
    Außerdem will die Zulassungsstelle bei Änderung der Fzg-Papiere bzgl. der Abgasschlüssel die ABE i.V.m. der Einbaubescheinigung sehen, sicher eine Eintragung nach §21 spart auch diesen Hickhack, aber mit dem Gutachten geht die Sache sanfter über die Bühne.


    Aber nach §21 sollte es auch ob Prob. gehen, stimmt schon! Dein Post brachte mich jetzt überhaupt erst auf die Idee daß eine Eintragung nach §21 vom aaS sowohl die Einbaubescheinigung als auch die ABE zur Vorlage bei der Zulassungsstelle hinfällig macht, da ja das Sokument beides vereinigt und bestätigt.


    Den Steueränderungsantrag kann man ja daran gekoppelt mit reinreichen...


    Sieht das jemand anders oder stimmt Ihr mir zu? (trotzdem gilt von meiner Seite noch: wenn jemand die ABE hat, gerne her damit :) )

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