Hallo beisammen,
grundsätzlich sollen ja Scheibenverdunklungen im Sichtfeld des Fahrers (also auch vorn) nicht erlaubt sein (zumindest nicht in der StVO). Jedoch sehe ich oft Autos, die die Windschutzscheibe oben mit einem Streifen bekleben, quasi als eine Art Dachverlängerung.
Dementsprechend scheint es ja doch irgendwie erlaubt zu sein.... Kann mir jemand von euch sagen, welche gesetzliche Bestimmungen dabei gelten (z.B. maximale Höhe oder Breite dieses Streifens, Farbe, Durchsichtigkeite etc.)?