Widerstand statt Standlicht

  • Hallo !


    Da ich jetzt meine TFL/Positionsleuchten eingebaut habe muss ich meine Standlichter funktionsuntüchtig machen.


    D.h. ich brauch einen Widersdtand denn ich statt der Glühbirne einsetzt.


    Gibt es sowas ? wenn ja wo ? :?:

  • Standlicht einfach rausnehmen und die Kaltabfrage rauscodieren lassen ;).


    STG 09 (Bordnetz) auswählen
    STG Lange Codierung -> Funktion 07
    Byte 19 Bit 1 Kaltdiagnose Standlicht vorne aktiv

  • @ nutzfahrzeughalter : Wo es widerstände gitb weis ich, aber ich hätte am liebsten einen der schon fertig gelötet zum Einstecken in den Standlichsockel ist.


    Standlichtbirne im Scheinwerfer lassen wäre das aller einfachste. Aber laut Hella ist das verboten weil ich das TFL auch als Positionsleuchte nutze.



    Rauscodieren wäre sicher das einfachste !
    Dann werde ich vermutlich das mal machen lassen........


    Aber weiterhin gilt, wenn jemand einen Widerstand im Standlichtsockel hat ......sagt bescheid.

  • aber ich hätte am liebsten einen der schon fertig gelötet zum Einstecken in den Standlichsockel ist.


    Von der Lampe den Glaskolben und Wendel entfernen und die Wendel durch den Widerstand ersetzen. Das sieht von aussen vielleicht etwas komisch aus. Blende drueber?


    Oder Lampe drinlassen, nur den Stecker abziehen und da den Widerstand reinstoepseln.

  • Standlichtbirne im Scheinwerfer lassen wäre das aller einfachste. Aber laut Hella ist das verboten weil ich das TFL auch als Positionsleuchte nutze.


    Steht das so auch in der ABE der Tagfahrleuchten?
    Denn laut StVZO sind vorne eigentlich bis zu vier Begrenzungsleuchten zulässig, wenn zwei davon Bestandteil der Scheinwerfer sind.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Eine ABE habe ich gar nicht, weil wohl ein E-Prüfzeichen auf den TFL ist.


    Aber in der BEschreibung von den TFL steht das laut ECE r-48 nur zwei Positionsleuchten leuchten dürfen.

  • Ohne Standlicht darf dein Auto nicht betrieben werden.
    Leute, ist es denn so schwer, sein Auto einfach mal so zu verbasteln, das es trotzdem noch der STVZO enspricht ?


    Was soll uns das jetzt sagen? Es ging doch darum, ob die Hella LEDs als Standlicht (Positionsleuchten) fungieren dürfen, und ob zusätzlich die W5W Birnchen in den Scheinwerfern drin bleiben dürfen.

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

  • Stimmt, laut ECE-R48 sind nur zwei Begrenzungsleuchten vorne erlaubt, jedoch ist hier die PDF von Hella das einzige Dokument, das ich hierzu finde.


    § 51 StVZO hingegen besagt:
    (1) Kraftfahrzeuge (...) müssen zur Kenntlichmachung (...) nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, (...). Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.


    Das macht, wenn ich das Ganze jetzt nicht vollkommen fehlinterpretiere, zwei Leuchten plus zwei zusätzliche Leuchten, also vier Begrenzungsleuchten, von denen zwei in den Scheinwerfern integriert sein müssen.



    Wäre hierzu mal interessant, was ein TÜV-Mensch dazu sagen würde.

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  • Der einfachheit halber würde ich es auch am liebsten so lassen. Also die Standlichter und die TFL leuchten lassen.


    Ich werde erstmal fahren bis mir einer das gegenteil beweist. :whistling:

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