LED TFL als Standlicht nutzbar?

  • Hallo zusammen!
    Wollte mal fragen, ob man normale LED TFL auch als Standlich nutzen kann. Also nicht ob es technisch möglich ist sondern rechtlich.
    Normale TFL sollten ja neben dem E-Prüfzeichen auch eine RL-Kennung besitzen. Allerdings gibt es ja auch genügend TFL ohne diese Kennung.
    Habe jetzt gelesen, die lönnte man höchstens als Standlich-Ersatz verwenden.
    Ist das denn rechtlich möglich das originale Standlicht im Scheinwerfer durch in die Lufteinlässe verbaute LED TFL zu ersetzen?
    DIe würden dann ja auch nachts mit dem Abblendlicht mitleuchten.
    Kennt da jemand die Gesetzeslage? ?(?(?(


    Danke!

  • Es gibt einige Tagfahrleuchten, die auch eine Zulassung als Begrenzungsleuchte/Standlicht haben.
    Diese werden dabei gedimmt und ersetzen dabei das werkseitige Standlicht.


    Normale LED-Tagfahrleuchten, die nicht über diese Dimmfunktion verfügen, und somit auch keine Zulassung als Begrenzungs-/Standlichtleuchte haben, dürfen nicht als Begrenzungsleuchte/Standlicht eingesetzt werden, und somit auch nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • also wenn ich dimmbare kaufen würde, könnte ich sie wie bei Audi beispielsweise auch nachts anlassen, da sie ja gedimmt sind?
    das würde ja perfekt zu meinem Konzept passen...
    dank dir.

  • Wie gesagt, wenn die Leuchten neben dem Prüfzeichen für Tagfahrleuchten auch über die Prüfzeichen für Begrenzungsleuchten verfügen, und diese auch so geschaltet sind, dass sie zusammen mit Abbblendlicht nur gedimmt leuchten, sind sie zulässig.

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  • Aber nicht vergessen das Standlicht im Scheinwerfer zu deaktivieren,beides ist nähmlich nicht erlaubt :thumbdown:

    Ach....das kurze Stück kann ich auch fahren!!!


    gruß

  • ja, es gibt tagfahrlichter die dimmen, diese kannst du dann eben als tagfahrlicht nehmen, abends, wenn du ins abblendlicht schaltest, dimmen sie, aber leuchten weiter, das gleiche bei standlicht...



    aber waren andere wohl schneller :D

    MfG,
    eX

    GolfIV Fahren bewegt.

  • das wäre genau das, was ich vor hatte. Das alte Standlicht raus und neue LED-Leuchten in die Stoßstange rein.
    Danke für die Antworten.

  • Zitat

    Aber nicht vergessen das Standlicht im Scheinwerfer zu deaktivieren,beides ist nähmlich nicht erlaubt :thumbdown:


    Sorry,da hab ich Mist geschrieben 8|
    Ich meinte wenn du die TFLs gedimmt auch als Parklicht benutzen willst,mußt du die Standlichtfunktion im Scheinwerfer deaktivieren.
    So jetzt stimmts :D

    Ach....das kurze Stück kann ich auch fahren!!!


    gruß

  • Ich meinte wenn du die TFLs gedimmt auch als Parklicht benutzen willst,mußt du die Standlichtfunktion im Scheinwerfer deaktivieren.
    So jetzt stimmts :D


    Klingt etwas verwirrend. ;)


    Um es vereinfacht auszudrücken, an der Fahrzeugfront sind gemäß der geltenden Richtlinien nur zwei Leuchten für Begrenzungslicht zulässig, wenn man Leuchten mit Standlichtfunktion nachrüstet, müssen die werkseitigen Begrenzungsleuchten außer Funktion gesetzt werden.


    Das gilt also nicht nur dann, wenn man die Begrenzungsleuchten als Parkleuchten einsetzt.

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