NSW + TFL möglich?

  • hallo leute,


    würde gern mal wissen, ob es tüv gerecht ist, NSW und TFL verbauen zu dürfen. meine idee:


    TFL leuchten mit sobald zündung an, bei abblendlicht mit dimmung, jedoch bei zuschaltung der NSW automatisches abschalten der TFL


    geht sowas und ist zulässig?


    lg


    markus

    geht nicht gibts nicht

  • jap.das geht.wollte das auch so machen aber hab mich dann entschieden die nsw auszubauen da ich die eh nie brauche.meine dimmen auch automatisch bei abblendlicht ab.problem war nur eine schaltung zu realisieren die die tfl abschaltet bei einschalten der nsw..das abdimmen wird ja über ein steuergerät realisiert.geht aber auf jeden fall!

    Gruß, Patrick

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  • jap.das geht.wollte das auch so machen aber hab mich dann entschieden die nsw auszubauen da ich die eh nie brauche.meine dimmen auch automatisch bei abblendlicht ab.problem war nur eine schaltung zu realisieren die die tfl abschaltet bei einschalten der nsw..das abdimmen wird ja über ein steuergerät realisiert.geht aber auf jeden fall!


    eigentlich brauch ich ja nur nen schalter zwischen die TFL leitung legen, kann dann somit die stromzufuhr abschalten und somit meine NSW normal nutzen ;)


    wäre die einfachste lösung, oder hab ich da nen wichtiges detail vergessen?

    geht nicht gibts nicht

  • eigentlich brauch ich ja nur nen schalter zwischen die TFL leitung legen, kann dann somit die stromzufuhr abschalten und somit meine NSW normal nutzen ;)


    wäre die einfachste lösung, oder hab ich da nen wichtiges detail vergessen?


    Die einfachste Lösung wäre eigentlich, die TFL so anzuschließen, wie es der Gesetzgeber verlangt, dann braucht man auch keinen Schalter, da die TFL dann ohnehin ausgehen, sobald du das Licht einschaltest. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Die einfachste Lösung wäre eigentlich, die TFL so anzuschließen, wie es der Gesetzgeber verlangt, dann braucht man auch keinen Schalter, da die TFL dann ohnehin ausgehen, sobald du das Licht einschaltest. ;)

    wie jetzt, wie sieht denn das aktuelle gesetz aus, sollen oder dürfen die TFL bei abblendlicht mitleuchten?

    geht nicht gibts nicht

  • wie jetzt, wie sieht denn das aktuelle gesetz aus, sollen oder dürfen die TFL bei abblendlicht mitleuchten?


    Nein, Tagfahrleuchten dürfen generell nicht zusammen mit irgendwelchen Scheinwerfern leuchten.


    Wenn man TFL daher richtig einbaut, gehen sie auf jeden Fall ab, wenn du das Licht einschaltest, also Abblendlicht, Fernlicht und/oder Nebellicht.

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  • naja aber ich weis nur, das sie zu 50% gedämmt werden, und ned komplett abschalten wenn das normale licht zugeschalten wird!

    geht nicht gibts nicht

  • Das sind dann aber Tagfahrleuchten mit integrierter Standlichtfunktion, das ist wieder ein anderer Stiefel. ;)
    Derartige Leuchten haben eine Zulassung als Tagfahrlicht sowohl auch als Standlicht, mit herkömmlichen TFL ist diese Dimmung daher nicht zulässig.


    Aber auch hier braucht man bei korrektem Anschluss keinerlei zusätzliche Schalter.



    Und Vorsicht: Haben die TFL eine Standlichtfunktion, müssen diese mindestens 350mm über dem Boden eingebaut werden.

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  • was bedeutet, das wenn ich welche ohne standlichtfunktion nehme, diese dann auch abschalten bei zuschaltung von abblendlicht und somit halt diese 3,5cm einhalten muss!

    geht nicht gibts nicht

  • was bedeutet, das wenn ich welche ohne standlichtfunktion nehme, diese dann auch abschalten bei zuschaltung von abblendlicht und somit halt diese 3,5cm einhalten muss!


    Nicht drei-komma-fünf, sondern fünfunddreißig Zentimeter. ;)



    Reine Tagfahrleuchten müssen vollständig ausgehen, wenn du das Licht einschaltest.
    Die Einbaumaße betragen hierbei mindestens 250mm (25cm) über dem Boden, mindestens 600mm (60cm) zwischen den Leuchten und maximal 400mm (40cm) von der Fahrzeugaußenkante.


    Bei Tagfahrleuchten mit Standlichtfunktion reicht es aus, wenn sie dimmen, sobald du das Licht einschaltest.
    Die Einbaumaße sind grundliegend identisch, jedoch verlangt der Gesetzgeber für Begrenzungsleuchten eine Mindesteinbauhöhe von 350mm (35cm) über dem Boden.
    Darüber hinaus muss das werkseitige Standlicht deaktiviert werden, denn an der Fahrzeugfront sind nur zwei nach vorne gerichtete Begrenzungsleuchten erlaubt.



    Die Maßangaben beziehen sich übrigens auf die jeweilige Außenkante der Leuchte, nicht die gedachte Mitte. ;)

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  • oh man, schon etwas verwirrend, aber naja, ist ja noch zeit, die originalen vom S6 kosten ja einiges, sehen aber geil aus an dem 5er ;)


    andere kommen eh ned in frage..........

    geht nicht gibts nicht

  • was bedeutet, das wenn ich welche ohne standlichtfunktion nehme, diese dann auch abschalten bei zuschaltung von abblendlicht und somit halt diese 3,5cm einhalten muss!



    *DOTZ DOTZ DOTZ*....mitdenken :wacko:
    Wie willst du denn Scheinwerfer 3.5 cm über dem Boden montieren wenn kein einziges Karroserieteil überhaupt so nah am Boden sein darf? :D
    Geb einfach bei google mal die entsprechenden Suchwörter ein. Ich hab bei Wikipedia neulich was zu NSW und TFL gelesen. Da steht auch drinnen was du für Regeln einhalten musst wenn du entsprechende Lichter verwendest.

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.


  • Moin,


    Hast du bei deinem TOUR den schon eine andere Front montiert, oder noch die standart Front? In die standart Front passen die Leuchten vom S6 nicht, bzw. nicht ohne sehr sehr viel Aufwand.


    Gruß bigfoot

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